Vorgehen bei unverschuldetem Unfall, oder...

wolfman

von wegen.
Registriert
10 Mai 2005
Ort
Hannover
Wagen
anderer Wagen
..."alles Banditen !"

Vorgeschichte: Unfall auf BAB, unverschuldet, polizeilich aufgenommen,
klare Rechtslage.

Kontaktaufnahme mit gegnerischer Versicherung über Callcenter (Direkt-
versicherung): "schicken Sie uns einen Kostenvoranschlag und Bilder der
Beschädigungen !"
Erledigt - nach 10 Tagen Frage nach Sachstand: "das kann noch dauern, wir haben die polizeiliche Akte angefordert !"
Nach weiteren 2 Wochen erneute Rückfrage: "Ja, wir erkennen unsere Leistungspflicht an, aber was da so alles in dem KV steht...da müssen
wir einiges streichen."
Ich: "dann teilen Sie mir doch bitte mit, was Sie zu streichen gedenken
und warum, dann sehen wir weiter"
Eine Woche später lapidares Schreiben: "wir sind bereit, die Summe X
auf KV zu zahlen".
Antwort meinerseits: "entweder Summe Y (Nettobetrag KV) zuzüglich
Kostenpauschale bis zum..., oder Rechtsanwalt und Gutachter !"
1 Tag nach Verstreichen der Frist geht (nur) Summe X ein, also
Gutachten beauftragt und RA eingeschaltet.
RA sendet Gutachten an Versicherung mit Zahlungsaufforderung.
Heute: Versicherung erklärt gegenüber RA, Summe Y zu bezahlen.

Ohne Worte ! Hätte Versicherung gleich gezahlt, hätte sie 400,-
Gutachterkosten und xxx Anwaltskosten gespart. OK, wahrscheinlich
rechnet sich dieses Vorgehen unterm Strich, da ja viele den Weg zum
Anwalt scheuen...
Ich für meinen Teil war bislang der Ansicht, dass sich so etwas
auch ohne regeln lassen sollte, spart ja Kosten.

Fazit: das nächste Mal sofort zum RA, der kümmert sich dann um
alles :t. Übrigens: bei nicht verschuldetem Unfall (gilt nicht für
Bagatellschäden) hat die gegnerische Versicherung die Kosten des
RA und des Gutachtens (das man selbst beauftragen kann - sollte
von vereidigtem Gutachter erstellt werden) zu tragen :w.
 
AW: Vorgehen bei unverschuldetem Unfall, oder...

Banken und Versicherungen sind für mich

"legalisierte Halbkriminelle"
 
AW: Vorgehen bei unverschuldetem Unfall, oder...

Du hast deinen Krams wenigstens erhalten.
Bei mir ist noch nichts eingegangen, gar nichts :a
Naja, geht es halt auch nächste Woche zum RA.

Zur Erklärung für Aussenstehende:
Wir waren beide am selben "Unfall" beteiligt.
 
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Kannst Du Versicherung nennen oder andeuten? (ist immer gut zu wissen, wo Vorsicht angebracht ist)
 
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Da ich noch mitten in der Geschichte stecke, sage ich dazu erstmal nichts.
Halt eine Direktversicherung :M
 
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...
Fazit: das nächste Mal sofort zum RA, der kümmert sich dann um
alles :t. Übrigens: bei nicht verschuldetem Unfall (gilt nicht für
Bagatellschäden) hat die gegnerische Versicherung die Kosten des
RA und des Gutachtens (das man selbst beauftragen kann - sollte
von vereidigtem Gutachter erstellt werden) zu tragen :w.

Das kann ich zu 100% bestätigen! :t

Hatte vor 10 Jahren einen unverschuldeten Unfall mit Totalschaden. Die Rechtslage war zwar eindeutig, aber wegen der Schadenshöhe bin ich sofort zum Fach(!)anwalt. Und das war gut so! Als Nicht-Krimineller hat man keinerlei Vorstellung davon, mit welchen Methoden Versicherungen versuchen, einen über den Tisch zu ziehen.

Gruß

Kai
 
AW: Vorgehen bei unverschuldetem Unfall, oder...

Unsere beste Versicherung ist: ,, Einen Betonklotz auf dem Meeresgrund gegen Feuer zu versichern!"

O Ton eines Versicherungsfuzzis live zu mir !!!!!!!!!
 
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Banken und Versicherungen sind für mich

"legalisierte Halbkriminelle"



Genau, die bösen Versicherungen die ja NIE etwas zahlen und das obwohl man sich einen so schönen überteuerten KV besorgt hat und das ganze hinterher schwarz reparieren lässt.

Leute, mal ganz ehrlich, solange Versicherungsbetrug (und auch die kleine Variante mit den überzogenen Kostenvoranschlägen gehört für mich dazu) zum legitimen Volkssport gehört, darf sich keiner über hohe Prämien und genauere Leistungsprüfung wundern.

Das will ich hier natürlich niemandem unterstellen, um Gottes Willen. Aber es gibt zu viele die mit solchen Aktionen durchkommen und sich über den Gewinn (!!!) im Schadenfall freuen.

Und damit machen diese Menschen sich strafbar ! Denn es gilt in Deutschland ein Bereicherungsverbot im Schadenfall bei allen Sparten.

Also, Kirche im Dorf lassen. Für mich sind Kfz-Werkstätten mit überzogenen Rechnungen und schlampig arbeitende Handwerker viel größere Verbrecher !
 
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Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du mich damit meinst, aber:

... und das obwohl man sich einen so schönen überteuerten KV besorgt hat..

...von der örtlichen BMW-NL, wo ich niemanden kenne, wo ich nur
den Schaden geschildert habe, wo der Techniker das Fahrzeug
angesehen hat und anschließend den KV über die einschlägige
Software erstellt hat.

Aber es gibt zu viele die mit solchen Aktionen durchkommen und sich über den Gewinn (!!!) im Schadenfall freuen.

Sofern der KV / das Gutachten nicht getürkt ist, besteht ein Wahlrecht:
entweder Reparaturrechnung + Mietwagen/Nutzungsausfall oder
KV/Gutachten ohne MWSt. Ob, was und wie ich reparieren lasse, ist
völlig egal.

Denn es gilt in Deutschland ein Bereicherungsverbot im Schadenfall bei allen Sparten.

Ist gilt sogar das Gebot der Schadenminimierung für den Geschädigten -
deshalb wollte ich mich ja gütlich mit der Versicherung einigen und nicht
sofort zum Rechtsanwalt rennen und ein teures Gutachten in Auftrag
geben.
 
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Genau, die bösen Versicherungen die ja NIE etwas zahlen und das obwohl man sich einen so schönen überteuerten KV besorgt hat und das ganze hinterher schwarz reparieren lässt.

Leute, mal ganz ehrlich, solange Versicherungsbetrug (und auch die kleine Variante mit den überzogenen Kostenvoranschlägen gehört für mich dazu) zum legitimen Volkssport gehört, darf sich keiner über hohe Prämien und genauere Leistungsprüfung wundern.

Das will ich hier natürlich niemandem unterstellen, um Gottes Willen. Aber es gibt zu viele die mit solchen Aktionen durchkommen und sich über den Gewinn (!!!) im Schadenfall freuen.

Dann lass die Unterstellungen doch. Hatte vor ein paar Jahren mal einen Unfall. Selbst verschuldet und VK-versichert.

Die Versicherung hatte vorgeschlagen selbst einen Gutachter zu schicken, die Werkstatt auszuwählen und mir einen Leihwagen zu stellen.

Das Angebot der Werkstatt meines Vertrauens war nur unwesentlich höher als das der Versicherung. Der Gutachter kam auch etwa auf den gleichen Preis. Ich habe die mal machen lassen, weil ich gar keine KV-Abrechnung wollte, sondern den Schaden behoben.

Eine KV-Abrechnung bringt nur dann etwas, wenn man den Wagen verscherbelt und Reparatur Reparatur sein lässt.
 
AW: Vorgehen bei unverschuldetem Unfall, oder...

Das ist doch normales Geschäftsgebaren von vielen
Firmen und auch Privatpersonen. Erstmal warten was die
Gegenseite macht. Bei nur 10-20 %, die den Gang von Gericht oder
zum Rechtsanwalt lieber nicht gehen, rechnet sich die Sache.
Übliche Geschäfts-Ethik in diesen Zeiten.


 
AW: Vorgehen bei unverschuldetem Unfall, oder...

Das ist doch normales Geschäftsgebaren von vielen
Firmen und auch Privatpersonen. Erstmal warten was die
Gegenseite macht. Bei nur 10-20 %, die den Gang von Gericht oder
zum Rechtsanwalt lieber nicht gehen, rechnet sich die Sache.
Übliche Geschäfts-Ethik in diesen Zeiten.

Jupp, find ich auch absolut ok so. Wenn ich was bei einer gegnerischen Versicherung abrechnen möchte, dann fällt jedes Gutachten auch deutlich zu meinen Gunsten aus :X

... wenn die Versicherung nur einen Teil davon ohne zu zicken zahlt, reicht das meistens schon.

Wie hoch der Anteil ist, sehen die Versicherungen anhand der später eingereichten Rechnungen denen die MwSt.-Zahlung folgt.

Ich könnte wetten, dass die meisten Rechnungen gar nicht eingereicht werden :X
 
AW: Vorgehen bei unverschuldetem Unfall, oder...

Genau, die bösen Versicherungen die ja NIE etwas zahlen und das obwohl man sich einen so schönen überteuerten KV besorgt hat und das ganze hinterher schwarz reparieren lässt.

Leute, mal ganz ehrlich, solange Versicherungsbetrug (und auch die kleine Variante mit den überzogenen Kostenvoranschlägen gehört für mich dazu) zum legitimen Volkssport gehört, darf sich keiner über hohe Prämien und genauere Leistungsprüfung wundern.

Das will ich hier natürlich niemandem unterstellen, um Gottes Willen. Aber es gibt zu viele die mit solchen Aktionen durchkommen und sich über den Gewinn (!!!) im Schadenfall freuen.

Und damit machen diese Menschen sich strafbar ! Denn es gilt in Deutschland ein Bereicherungsverbot im Schadenfall bei allen Sparten.

Also, Kirche im Dorf lassen. Für mich sind Kfz-Werkstätten mit überzogenen Rechnungen und schlampig arbeitende Handwerker viel größere Verbrecher !

Mal ganz ehrlich: ich vermute mal, Du arbeitest auch bei ner Vers. bzw. stehst der Versicherungs-Branche in irgendeiner Form nahe.
Insofern aus Deiner Sicht nachvollziehbar, was Du da so schreibst.
Trotzdem nur bedingt richtig bzw. z.T. sogar falsch!

Das fängt schon mal gleich mit dem Generalverdacht bezügl. "überteuertem KV" und "schwarz reparieren" an.
Erstens macht ja nicht der Geschädigte den KV bzw. das Gutachten, also muss auch die Versicherung nicht den Geschädigten sowas unterstellen.
*** kleine Ergänzung dazu: WER hat denn erstmal hauptsächlich was von "überteuerten" KV's? Und wer erstellt diese KV's in der Regel? Der Geschädigte? Oder doch eher die Werkstatt, die dann auch letztlich die Kohle von der Versicherung bekommt, wenn bei ihr repariert wird? - Nur so als Denk-Anstoss an die Versicherungen... ***

Zweitens ist ES MEIN GUTES RECHT nach KV bzw. Gutachten abzurechnen! Und das ist auch gut so und muss sicher nicht in die "Halb-Legalitäts-Ecke" gestellt werden.
Wenn jemand geschädigt wurde und dann z.B. selbst oder im Freundeskreis repariert, dann spart er vielleicht etwas Geld bzw. es bleibt ihm vom Geld der Versicherung ggfs. etwas übrig.
Darin sehe ich KEINE Bereicherung, denn i.a. hat sein Fahrzeug damit auch einen höheren Wertverlust, da er potentiellen Käufern den Schaden nicht verschweigen darf, aber keine Fachreparatur nachweisen kann. Auch ist meist die Qualität der Reparatur eine andere (z.B., weil nicht wirklich alles, was beschädigt wurde, ausgetauscht wird, sondern nur das sichtbare...).
Er akzeptiert also nach der Reparatur eine "mindere Qualität" des beschädigten Gegenstandes und diesen Wertverlust hat ihm die Versicherung mit bezahlt. Was ist daran nicht i.O., bitte?

Ich kenne die Argumentation der Versicherungen zur Genüge. Bla-Bla!
Meine Schwester und mein Schwager arbeiten beide bei einer.
Und ich kenne die Gegenseite genauso gut: als mehrfach selbst Geschädigter und ausserdem ist mein Bruder Schaden-Gutachter und darf sich tag-täglich mit den Versicherungen zoffen.
Zum Teil ist das, was die Versicherungen da machen, weit mehr kriminell, als das, was der ein oder andere sog. "Betrüger" macht.
Dort wird nämlich bewusst und im grossen Stil - also "organisiert" - versucht, sich aus der gesetzlich geregelten Pflicht zur Begleichung der Schäden zu stehlen und die Geschädigten um Ihr gutes Recht zu bringen. Mit richtig fiesen Methoden der Desinformation, der Drohung, oder auch "nett-freundlich helfend" anbieten, den eigenen Gutachter zu schicken etc.
Wer also im Glashaus sitzt...

Was die Schaden-Minimierungs-Pflicht angeht: diese sollte ganz klar für BEIDE Seiten gelten!!!
Wo sehe ich es bei der Versicherung, wenn sie berechtigte Forderungen nicht zahlen will und den Geschädigten damit dazu zwingt zum RA zu gehen, statt eines KV's ein Gutachten machen zu lassen, etc.?
DAS nämlich treibt die Kosten massiv in die Höhe, wenn sich mal ein Geschädigter nicht über den Tisch ziehen lässt!

Und wenn dann mal ein sowas von eindeutiger Fall von "Auto-Bumsen" gemeldet wird, dann wollen die lieben Versicherungen dem nichtmal nachgehen!!! :O Kommentar war: "das ist ja nur ein kleiner Bagatell-Schaden, das lohnt nicht den Aufwand!" Na Hallo? Danke!
Toller Tip an alle Auto-Bumser! Halt nur die Schäden immer schön im "Bagatell-Bereich", dann kannst Du ohne Risiko immer so weiter machen - oder wie soll man das verstehen? :g

Also, für mich hat die Versicherungs-Branche als Ganzes (von wenigen Ausnahmen abgesehen) die unterste Schublade schon längst erreicht! Sorry!


Grüsse,
Rudi
 
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