..."alles Banditen !"
Vorgeschichte: Unfall auf BAB, unverschuldet, polizeilich aufgenommen,
klare Rechtslage.
Kontaktaufnahme mit gegnerischer Versicherung über Callcenter (Direkt-
versicherung): "schicken Sie uns einen Kostenvoranschlag und Bilder der
Beschädigungen !"
Erledigt - nach 10 Tagen Frage nach Sachstand: "das kann noch dauern, wir haben die polizeiliche Akte angefordert !"
Nach weiteren 2 Wochen erneute Rückfrage: "Ja, wir erkennen unsere Leistungspflicht an, aber was da so alles in dem KV steht...da müssen
wir einiges streichen."
Ich: "dann teilen Sie mir doch bitte mit, was Sie zu streichen gedenken
und warum, dann sehen wir weiter"
Eine Woche später lapidares Schreiben: "wir sind bereit, die Summe X
auf KV zu zahlen".
Antwort meinerseits: "entweder Summe Y (Nettobetrag KV) zuzüglich
Kostenpauschale bis zum..., oder Rechtsanwalt und Gutachter !"
1 Tag nach Verstreichen der Frist geht (nur) Summe X ein, also
Gutachten beauftragt und RA eingeschaltet.
RA sendet Gutachten an Versicherung mit Zahlungsaufforderung.
Heute: Versicherung erklärt gegenüber RA, Summe Y zu bezahlen.
Ohne Worte ! Hätte Versicherung gleich gezahlt, hätte sie 400,-
Gutachterkosten und xxx Anwaltskosten gespart. OK, wahrscheinlich
rechnet sich dieses Vorgehen unterm Strich, da ja viele den Weg zum
Anwalt scheuen...
Ich für meinen Teil war bislang der Ansicht, dass sich so etwas
auch ohne regeln lassen sollte, spart ja Kosten.
Fazit: das nächste Mal sofort zum RA, der kümmert sich dann um
alles
. Übrigens: bei nicht verschuldetem Unfall (gilt nicht für
Bagatellschäden) hat die gegnerische Versicherung die Kosten des
RA und des Gutachtens (das man selbst beauftragen kann - sollte
von vereidigtem Gutachter erstellt werden) zu tragen
.
Vorgeschichte: Unfall auf BAB, unverschuldet, polizeilich aufgenommen,
klare Rechtslage.
Kontaktaufnahme mit gegnerischer Versicherung über Callcenter (Direkt-
versicherung): "schicken Sie uns einen Kostenvoranschlag und Bilder der
Beschädigungen !"
Erledigt - nach 10 Tagen Frage nach Sachstand: "das kann noch dauern, wir haben die polizeiliche Akte angefordert !"
Nach weiteren 2 Wochen erneute Rückfrage: "Ja, wir erkennen unsere Leistungspflicht an, aber was da so alles in dem KV steht...da müssen
wir einiges streichen."
Ich: "dann teilen Sie mir doch bitte mit, was Sie zu streichen gedenken
und warum, dann sehen wir weiter"
Eine Woche später lapidares Schreiben: "wir sind bereit, die Summe X
auf KV zu zahlen".
Antwort meinerseits: "entweder Summe Y (Nettobetrag KV) zuzüglich
Kostenpauschale bis zum..., oder Rechtsanwalt und Gutachter !"
1 Tag nach Verstreichen der Frist geht (nur) Summe X ein, also
Gutachten beauftragt und RA eingeschaltet.
RA sendet Gutachten an Versicherung mit Zahlungsaufforderung.
Heute: Versicherung erklärt gegenüber RA, Summe Y zu bezahlen.
Ohne Worte ! Hätte Versicherung gleich gezahlt, hätte sie 400,-
Gutachterkosten und xxx Anwaltskosten gespart. OK, wahrscheinlich
rechnet sich dieses Vorgehen unterm Strich, da ja viele den Weg zum
Anwalt scheuen...
Ich für meinen Teil war bislang der Ansicht, dass sich so etwas
auch ohne regeln lassen sollte, spart ja Kosten.
Fazit: das nächste Mal sofort zum RA, der kümmert sich dann um
alles
Bagatellschäden) hat die gegnerische Versicherung die Kosten des
RA und des Gutachtens (das man selbst beauftragen kann - sollte
von vereidigtem Gutachter erstellt werden) zu tragen
.





Kommentar war: "das ist ja nur ein kleiner Bagatell-Schaden, das lohnt nicht den Aufwand!" Na Hallo? Danke!