Vorvertrag für Autoverkauf abschließen?

TurboTobi

Fahrer
Registriert
24 August 2011
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

ich habe eine Interessentin für mein Auto gefunden, kann das Auto aber erst in 2 Wochen abgeben!
Was schließe ich am besten für einen Vertrag ab?
Oder ein ganz normaler Kaufvertrag mit entsprechendem Hinweis?
(Ich komme dem Z4 einen Schritt näher :) )
Danke schonmal für eure Antworten!

Grüße Tobi
 
Wo siehst du ein Problem? Das Datum der Übergabe lässt sich doch unabhängig von der Frage betrachten, ob und wann man einen Kaufvertrag über das Auto schließt. Oder was meinst du mit der "Übergabe" deines Autos?
 
Wenn die Dame deiner Weiternutzung und einer späteren Übergabe zustimmt, spricht doch nichts gegen einen Kaufvertrag in dem das festgeschrieben wird. Wenn sie sich allerdings leicht veräppelt fühlt, weil jemand ein Angebot einstellt, aber dann doch noch nicht so recht verkaufen will, sehe ich zwei Möglichkeiten:
- du suchst einen neuen Käufer, wenn du dich von dem Wagen trennen kannst (oder schaltest eine neue Annonce mit Hinweis auf das mögliche Übergabedatum).
- sie ist bereit einen so guten Preis zu zahlen, dass du ihr den Wagen gerne verkaufen willst. Dann bekommt sie ihn und du fährst zwei Wochen mit dem Bus.;)
 
Das mit dem Datum stand natürlich schon so in der Annonce!
Bus/S-Bahn ist keine Alternative weil ich ca. 3mal so lange brauche!
Wenn der Kaufvertrag jetzt schon geschlossen wird und ich dann z.B. einen Unfall baue oder das Auto geklaut wird.. was passiert dann?
Wenn man das mit einem Text im Kaufvertrag regeln kann, gerne! Aber wie hat er dann auszusehen, damit es rechtlich keine Probleme gibt?
 
Beim Mobile-Kaufvertrag steht folgendes: "Vereinbarter Übergabezeitpunkt, sofern nicht sofort:"
Reicht das?
 
Beim Mobile-Kaufvertrag steht folgendes: "Vereinbarter Übergabezeitpunkt, sofern nicht sofort:"
Reicht das?

Natürlich reicht das.
Ich will wirklich nicht unhöflich erscheinen, aber was ist Dir daran zu einfach? :)
Du kannst den Kaufvertrag ebenso gut selbst frei formulieren und vermerken, wann der Wagen (abgemeldet oder auch nicht) übergeben wird. Heute, morgen oder in 5 Jahren.
Solange da alles drinnen steht, was Dir (und der anderen Partei) an Details wichtig erscheint - meist wohl den Gewährleistungsausschluß und etwaiges Zubehör, das mit dem Wagen den Eigentümer wechselt - und dann beide so damit zufrieden sind, daß sie ihre Unterschrift darunter setzen, ist das alles wunderbar.
 
Ja ok. Dann schreiben wir noch rein, dass bei einem Unfall zurückgetreten werden darf und es passt :)
 
Ja ok. Dann schreiben wir noch rein, dass bei einem Unfall zurückgetreten werden darf und es passt :)

... und unbedingt abgemeldet übergeben oder gemeinsam ummelden.
Weil ich diese einfache Regel nicht eingehalten habe, hatte ich mal mächtig Ärger.
Wenn der Käufer nämlich nicht ummeldet (und/oder nicht auffindbar ist), zahlst Du auch weiterhin die komplette Steuer und u.U. sogar die Knöllchen,
weil Du noch als Halter registriert bist. Von Schadensfällen während oder nach der Übergabe will ich überhaupt nicht reden.
Wenn´s absolut nicht geht, unbedingt die Uhrzeit der Übergabe vermerken.
Mir passiert sowas nicht mehr, aus Schaden wird man klug, auch wenn man da erst 19 Jahre alt ist, wie in meinem Fall.
 
... Solange da alles drinnen steht, was Dir (und der anderen Partei) an Details wichtig erscheint - meist wohl den Gewährleistungsausschluß und etwaiges Zubehör, das mit dem Wagen den Eigentümer wechselt - und dann beide so damit zufrieden sind, daß sie ihre Unterschrift darunter setzen, ist das alles wunderbar.

... und unbedingt abgemeldet übergeben oder gemeinsam ummelden. ....

:t :t
 
... und unbedingt abgemeldet übergeben oder gemeinsam ummelden.
Weil ich diese einfache Regel nicht eingehalten habe, hatte ich mal mächtig Ärger.
Wenn der Käufer nämlich nicht ummeldet (und/oder nicht auffindbar ist), zahlst Du auch weiterhin die komplette Steuer und u.U. sogar die Knöllchen,
weil Du noch als Halter registriert bist. Von Schadensfällen während oder nach der Übergabe will ich überhaupt nicht reden.
Wenn´s absolut nicht geht, unbedingt die Uhrzeit der Übergabe vermerken.
Mir passiert sowas nicht mehr, aus Schaden wird man klug, auch wenn man da erst 19 Jahre alt ist, wie in meinem Fall.

Na ich weiss nicht. Wird vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Wenn ich ein Auto verkaufe, lasse ich mir den Pass, Perso etc zeigen schreib die Nummmer auf und gut ist. Ich hatte den gleichen Fall, wie Du, dass ein Auto nicht umgemeldet wurde und damit ein Unfall gebaut wurde. Die Polizei kam zu mir, ich hab denen den Vertrag gezeigt und gut war es.

Sobald Du Deine Versicherung vom Verkauf in Kenntnis gesetzt hast, sollte Dir auch von Dieser Seite kein Ungemach drohen. So würde ich jedenfalls als Laie §95 des Versicherungsvertragsgesetzes lesen. http://dejure.org/gesetze/VVG/95.html aber da mögen mich die Experten korrigieren.
 
Was schreib ich dann bei km-Stand hin? Ist es erlaubt ein bisschen weniger anzugeben? (Unterschied<1000km)
 
"Voraussichtlich xx.000km?"
Oder Du schreibst einfach 1000 zu viel hinein?
Es wird keine Rolle spielen, wenn sie etwas abweichen. Bitte fahr nicht am Tag vor der Übergabe Runden um den Block, damit das seine 100%-ige Richtigkeit hat. :)
 
Wenn ich zu viel hinschreib und dann ein Unfall mit weniger km passiert? Ich schreib einfach Stand xx.xx.2012 hin, ist glaub ich des Beste!
 
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