AW: VW verkauft die 170 PS TDI Fahrer für dumm
Wenn es zu einer Rückabwicklung (früher mal "Wandelung" genannt...
) kommt, berechnet sich die Nutzungsgebühr (bei Fahrzeugen) in der Regel nach der Formel:
0,67 % vom Verkaufspreis x angefangene Tausend Km
Damit wird eine angenommene max. Laufleistung von bis zu 150.000km abgegolten.
Beispiel:
Bei einem VK von EUR 45.000 und gefahrenen 10.000km zahlt er EUR 3.015,00 (45.000 x 0,67% = 301,50 x 10 = 3.015,-).
Wenn es zu einer Rückabwicklung (früher mal "Wandelung" genannt...
) kommt, berechnet sich die Nutzungsgebühr (bei Fahrzeugen) in der Regel nach der Formel:0,67 % vom Verkaufspreis x angefangene Tausend Km
Damit wird eine angenommene max. Laufleistung von bis zu 150.000km abgegolten.
Beispiel:
Bei einem VK von EUR 45.000 und gefahrenen 10.000km zahlt er EUR 3.015,00 (45.000 x 0,67% = 301,50 x 10 = 3.015,-).
konnte mir noch dazu keine Auskunft letzte Woche geben da diese Art der Problemlösung Ihm noch nicht praxisbekannt ist...

. Bin damit auch schon etliche km gefahren, von LEistungsverlust keine Spur, Und die Karre hat auch schon weit über 150000 km drauf (vertreterauto). Keine Probleme nichts, aber auch garnichts fehlt dem Karrn. Ich finde eher da könnte sich BMW eine Scheibe abschneiden. 
, das interessiert mich brennend! Hast Du dazu mal ne Quelle, die etwas mehr Informationen liefert. Hab mal gegoogelt, aber nichts gefunden.


