Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug, Privatverkauf

AW: Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug, Privatverkauf

Offen zur Diskussion :t :w

In der linken Ecke .... :d

Los geht :b

Ach ich glaube so viel Diskussionen gibts da nicht... da gibts rechtliche Definitionen... aber was genau das ist... da bin ich überfragt... &:
 
AW: Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug, Privatverkauf

Also meiner Meinung sind bei Kleinigkeiten wie Steinschlagnachlackierung anzugeben. So kann man diese nicht als Unfallreparatur sondern als Instandhaltung nachweisen, natürlich alles mit Rechnung.
Wenn Teile ausgetauscht, lackiert oder gespachtelt wurden, ist es so oder so ein Fzg mit repariertem Unfallschaden ... Rahmenschaden ist nicht mehr für die Definition notwendig.
Ein Unfallauto ist es, wenn es als offensichtlich beschädigt verkauft wird.

Was meint ihr ?
 
AW: Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug, Privatverkauf

ich persönlich gebe alles an.

sprich nachlackierung wegen steinschlag oder aber reparatur der beifahrertüre wegen parkschadens


das alles ist noch kein unfallwagen aber wegen der beifahrertüre würde ich persönlich das fahrzeug nicht als unfallfrei bezeichnen.


den wenn mir wer in die türe oder so fährt ist das ja ein unfall oder etwa nicht??
 
AW: Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug, Privatverkauf

Unfallfrei ist eben nicht ganz... unfallfrei :M

Sichert der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Fahrzeugkäufer im Kaufvertrag zu, dass das Fahrzeug "unfallfrei" sei, so fällt unter die Definition des Unfallbegriffs nur ein Schaden von bestimmter Erheblichkeit. Das Vorliegen einer kleinen Delle am Kotflügel mit angefallenen Reparaturkosten in Höhe von rund 120,00 Euro spricht dabei noch nicht für einen aufklärungspflichtigen erheblichen und schweren Unfallschaden. Weder die Fahrzeugtauglichkeit des Fahrzeuges noch dessen Werthaftigkeit wird hierdurch beeinträchtigt. Es handelt sich vielmehr um einen Bagatellschaden.
Landgericht München I, Az.: 32 O 11282/03

P.S.: Ich revidiere meine Aussage von oben, es ist doch nicht ganz so einfach :d
 
AW: Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug, Privatverkauf

Hi!

Hier ein paar Definitionen, im Einzelfall wird aber auszulegen sein,
in wie weit diese auch anwendbar sind:

Ein Fahrzeug darf nur dann als unfallfrei bezeichnet werden, wenn das Fahrzeug niemals einen
Schaden (Ausnahme: Bagatellschäden) aufgewiesen hat - unabhängig davon, ob der Schaden
mittlerweile repariert wurde oder nicht.
(Definition Bagatellschaden laut BGH-Urteil Az: VI ZR 365/03 - Schäden zwischen 500 - 750 Euro)
 
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Hab da mal was rausgesucht:

"Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.

Garantiert unfallfrei
Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:

Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".

Der weitaus grösste Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie Bagatellschäden. Dabei kann ein sogenannter Bagatellschaden auch mal über Fr. 10'000.-- kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art der Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter Instandstellung mit Originalersatzteilen und nach Anweisung des Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten Reparaturbetrieb besteht nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische oder optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch trotzdem bei der Haftpflichtversicherung eine Entschädigung eines so genannten Minderwertes geltend gemacht werden.

Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt es sich in den meisten Fällen um mangelhaft ausgeführte Arbeiten. Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen stellen wir immer wieder Pfusch fest. Hochpreisige Automobile werden bei Strukturschäden oft eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin. Deshalb wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte Unfallfreiheit" zu verlangen, ist deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug keine Beschädigungen in primär tragenden Teilen hatte oder diese fachmännisch in Stand gestellt wurden. Vom Reparaturbetrieb ist auf jeden Fall eine Schaden- und Reparaturdokumentation zu verlangen.

Anmerkung
Das oft zitierte Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 1970 dürfte bei einer erneuten Beurteilung durch das oberste Gericht kaum mehr Beachtung finden. Das betreffende Fahrzeug (Ford Cortina Baujahr 1966) ist mit der heutigen Automobiltechnik absolut nicht vergleichbar. Doch nicht nur die Fahrzeugkonstruktion und deren Crash- beziehungsweise das Reparaturverhalten ist grundlegend anders, auch die Reparaturtechnologie hat während fast 40 Jahren gravierende Fortschritte gemacht. Moderne Fahrzeuge haben Deformationselemente, welche eine Beschädigung der primär tragenden Teile praktisch verunmöglicht. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass bei diesem Fall (BGE_96_IV_145) der Kunde wirklich getäuscht wurde, da das Fahrzeug tatsächlich einen Schaden erlitten hat und trotzdem als "garantiert unfallfrei" verkauft wurde "
 
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Tristan,

wenn es von einem Studenten aus ME- ist:d :d :d :X ,

so dat hasse jetzt davon, und nicht HAUEN:b
 
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Hallo Tristan,
deine Fragestellung läßt vermuten, dass du dein Automobil verkaufen möchtest ??

Oder hast du nun Probleme mit dem Verkauf des MB ??
 
AW: Wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug, Privatverkauf

Ah Holger, nein ;)

Bleibt alles so wie es ist, und der MB ist schon seit knapp 5 Monaten weg :w
Es ging nur um die Diskussion in einem Biete-Thema, und daher wollte ich das hier zur Diskussion anbieten ... mehr nicht :t
 
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