Was ist beim Kauf eines Gebrauchten und gleichzeitiger Inzahlungnahme des Altfahrzeuges zu beachten?

Gonzo85

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23 März 2012
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Hallo,

hab eine Frage, die zwar nicht direkt nur den E85 betrifft, wenn das Thema woanders hin gehört kann es gerne verschoben werden.

Ich habe nun in absehbarer Zeit vor, mir einen gebrauchten E85 zu kaufen und mein bisheriges Fahrzeug beim Händler zu lassen (Inzahlungnahme). Wie läuft das ganze nun ab?
- Wer meldet meinen "alten" ab? Ich oder der Händler?
- Muss ich bei den beiden(?) Kaufverträgen irgendetwas beachten?
- Was brauche ich alles auf der Zulassungsstelle?

Danke für eure Hilfe!
 
Ein ordentlicher Händler übernimmt die Formalitäten bei der Zulassungsstelle für beide Fahrzeuge. Ob gegen Gebühr oder als Serviceleistung ist Vertragssache. Wenn du gerne einen Tag auf dem Amt verbringst oder dem Händler nicht traust (dann würde ich allerdings da auch kein Auto kaufen:)) , machst du das selbst (in Großstädten wegen Wartezeiten nicht unbedingt empfehlenswert, aber viele Zulassungsstellen ermöglichen eine vorherige Terminreservierung via Internet) Für die Zulassung benötigst du die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, eine Versicherungsbestätigung des Versicherers deiner Wahl (wird elektronisch ans Amt übermittelt, die Mitnahme eines Ausdrucks erspart den Mitarbeitern dort das Suchen), TÜV/ASU-Bericht und den Personalausweis. Oft gibt es die Zulassung wegen der Zahlungsmoral einiger Zeitgenossen nur gegen Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Wer da noch Altlasten offen hat, kann sich den Weg sparen. Schildermacher für die Kennzeichen sind in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle zu finden. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft zu deinen örtlichen Gegebenheiten bekommst du bei der zuständigen Behörde (Internet Stadt-/Kreisverwaltung, da kann man i.d.R auch Vordrucke wie die Einzugsermächtigung runterladen).
Zum Kaufvertrag empfehle ich einen Blick auf die ADAC-Seite. Dort gibt es genug Hinweise und Checklisten, die abzuschreiben hier den Rahmen sprengt.
 
Ich wollte das genau so machen, alles war schon geregelt.

Hatte dann aber das Glück das sich noch jemand gemeldet hat und mein
altes Auto gekauft hat. Das hat
Mir 1000 Euro mehr gebracht als die Inzahlungnahme beim Händler.

Ich würde also doch parallel mal versu,chen ob du dein Auto nicht privat verkaufen kannst.
 
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