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Akribisch
Was tun mit den Kennzeichen von fotografierten fremden Autos?
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass Bilder von fremden Autos nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn das Kennzeichen unkenntlich gemacht wird, um Persönlichkeitsrechte zu schützen und Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Allerdings ist das nicht der Fall – Kennzeichen müssen NICHT unleserlich gemacht werden.
Gemäß einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 10.05.2007 (Az.: 1 T 75/07) ist es rechtlich erlaubt, KFZ-Kennzeichen auf einer Webseite zu veröffentlichen, ohne die Persönlichkeitsrechte des Fahrzeuginhabers zu verletzen. Eine Verletzung wäre nur denkbar, wenn die veröffentlichten Informationen einen Aufruf zum Beschädigen des Fahrzeugs enthalten würden oder ähnliche Umstände vorliegen würden.
Darüber hinaus stellt die Veröffentlichung des Kennzeichens keine Datenschutzverletzung dar, da keine automatisierte Verarbeitung im Sinne des § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) stattfindet.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur Behörden und die Polizei Zugriff auf die Personendaten hinter einem Kennzeichen haben. Zudem sind Kennzeichen öffentlich zugänglich und für jeden sichtbar. Daher gelten sie nicht als sensible Daten, und gemäß des genannten Urteils befindet man sich in einem rechtlich sicheren Rahmen, wenn man Kennzeichen auf Bildern von fremden Autos im Straßenverkehr veröffentlicht.
Ganz anders verhält es sich jedoch mit den Urheberrechten bei fremden Fotos, zum Beispiel Bildern aus dem Internet, Facebook oder WhatsApp-Gruppen.
Nur als "Anregung": ich sehe hier im Forum sehr häufig schöne Fotos von einigen Zettis, bei denen das Unkenntlichmachen des Kennzeichens das Gesamtbild zerstört.
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass Bilder von fremden Autos nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn das Kennzeichen unkenntlich gemacht wird, um Persönlichkeitsrechte zu schützen und Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Allerdings ist das nicht der Fall – Kennzeichen müssen NICHT unleserlich gemacht werden.
Gemäß einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 10.05.2007 (Az.: 1 T 75/07) ist es rechtlich erlaubt, KFZ-Kennzeichen auf einer Webseite zu veröffentlichen, ohne die Persönlichkeitsrechte des Fahrzeuginhabers zu verletzen. Eine Verletzung wäre nur denkbar, wenn die veröffentlichten Informationen einen Aufruf zum Beschädigen des Fahrzeugs enthalten würden oder ähnliche Umstände vorliegen würden.
Darüber hinaus stellt die Veröffentlichung des Kennzeichens keine Datenschutzverletzung dar, da keine automatisierte Verarbeitung im Sinne des § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) stattfindet.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur Behörden und die Polizei Zugriff auf die Personendaten hinter einem Kennzeichen haben. Zudem sind Kennzeichen öffentlich zugänglich und für jeden sichtbar. Daher gelten sie nicht als sensible Daten, und gemäß des genannten Urteils befindet man sich in einem rechtlich sicheren Rahmen, wenn man Kennzeichen auf Bildern von fremden Autos im Straßenverkehr veröffentlicht.
Ganz anders verhält es sich jedoch mit den Urheberrechten bei fremden Fotos, zum Beispiel Bildern aus dem Internet, Facebook oder WhatsApp-Gruppen.
Nur als "Anregung": ich sehe hier im Forum sehr häufig schöne Fotos von einigen Zettis, bei denen das Unkenntlichmachen des Kennzeichens das Gesamtbild zerstört.




