AW: Weisse Nebelschlussleuchte und TÜV
Richtig - solange das Nebelschlusslicht mit einer 21W-Birne rot leuchtet, gibt es gar kein Problem.
Wer immernoch Bedenken hat, dem lege ich dieses Dokument ans Herz, er kann ja gern die 91 Seiten mal ausdrucken:
http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Auf Seite 9 steht das "F", welches auf einer Rückleuchte zu finden sein muss, in der die Streuscheibe für ein Nebelschlusslicht geeignet ist.
Dieses "F" ist auf allen Z4-Rückleuchten zu finden, egal auf welcher Seite.
Auf Seite 43 steht, dass die Nebelschlussleuchte links der Fahrzeugmitte sein muss - also auf der Fahrerseite ... obwohl das rechte Rücklicht auch dafür "geeignet" wäre.
StVZO §53d: Nebelschlußleuchten
... hier ist geregelt, dass das Licht rot sein muss.
So auf die Schnelle findet sich nirgendwo mit welcher LUX-Zahl die Nebelschlussleuchte das Licht abstrahlen muss. Diese LUX-Angabe würde das schwarz färben von effektiv verhindern - bzw. eine Rechtsgrundlage bilden.
So Anfang bis Mitte 2004 entstand schonmal die Frage, ob es denn legal ist, die Nebelschlussleuchte zu verändern ... ich hab's dann als erster hier im Forum gewagt und bin auch beim TÜV vorstellig gewesen. Dort gab man mir die Infos und die Anforderungen. und sie werden alle erfüllt.
Fazit: Es gibt beim TÜV null Probleme.