Weisse Nebelschlussleuchte und TÜV

TÜV und weisse Nebelschlussleuchte

  • ohne Beanstandung

    Stimmen: 8 72,7%
  • ohne Beanstandung aber mit Diskussion

    Stimmen: 0 0,0%
  • wurde beanstandet

    Stimmen: 1 9,1%
  • habe zum TÜV die rote wieder eingebaut

    Stimmen: 2 18,2%

  • Umfrageteilnehmer
    11
AW: Weisse Nebelschlussleuchte und TÜV

Moi, und es ist keinem aufgefallen :s
 
AW: Weisse Nebelschlussleuchte und TÜV

Hi,

ich war im November beim TÜV. Den Prüfer hat das absolut nicht gestört. Er hat mich sogar noch gefragt, ob der Z4 nur eine Rückfahrleuchte hat. Ich habe ihm dann noch erklärt, das das andere die Nebelschlußleuchte ist. :)
 
AW: Weisse Nebelschlussleuchte und TÜV

Hallo liebe Zeties,

ich verstehe die Frage nicht so recht.

Meint ihr die symetrische US-Rückleuchte mit der weißen Nebelschlussleuchte?

Aber da gibt es doch keine Probleme.

Beim :) gibt es doch die Osram Diadem Leuchte die wenn sie ausgeschaltet ist, blau schimmert und wenn sie eingeschaltet ist, rot leuchtet.

Ich war auch erst vor kurzem beim TÜV.

Der Prüfer,ach ja der Z4 Pre FL hat ja nur einen Rückfahrstrahler,aber warum ist denn die andere Leuchte an der Stelle auch weiß.

Ich sagte vielleich ist das ja die Nebelrückschlussleuchte.

Der Prüfer:Einfach mal ausprobieren und siehe da. BINGO.

Er war zufrieden.

Viele Grüße
Dobo.
 
AW: Weisse Nebelschlussleuchte und TÜV

Richtig - solange das Nebelschlusslicht mit einer 21W-Birne rot leuchtet, gibt es gar kein Problem.

Wer immernoch Bedenken hat, dem lege ich dieses Dokument ans Herz, er kann ja gern die 91 Seiten mal ausdrucken:

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Auf Seite 9 steht das "F", welches auf einer Rückleuchte zu finden sein muss, in der die Streuscheibe für ein Nebelschlusslicht geeignet ist.
Dieses "F" ist auf allen Z4-Rückleuchten zu finden, egal auf welcher Seite.

Auf Seite 43 steht, dass die Nebelschlussleuchte links der Fahrzeugmitte sein muss - also auf der Fahrerseite ... obwohl das rechte Rücklicht auch dafür "geeignet" wäre.

StVZO §53d: Nebelschlußleuchten

... hier ist geregelt, dass das Licht rot sein muss.

So auf die Schnelle findet sich nirgendwo mit welcher LUX-Zahl die Nebelschlussleuchte das Licht abstrahlen muss. Diese LUX-Angabe würde das schwarz färben von effektiv verhindern - bzw. eine Rechtsgrundlage bilden.

So Anfang bis Mitte 2004 entstand schonmal die Frage, ob es denn legal ist, die Nebelschlussleuchte zu verändern ... ich hab's dann als erster hier im Forum gewagt und bin auch beim TÜV vorstellig gewesen. Dort gab man mir die Infos und die Anforderungen. und sie werden alle erfüllt.

Fazit: Es gibt beim TÜV null Probleme.
 
AW: Weisse Nebelschlussleuchte und TÜV

Na hoffentlich kommt nicht als nächstes noch die Umfrage, bei wem weiße Blinker beanstandet worden sind :d
 
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