Wenn ein Auto aus dem Lesingvertrag ausgelöst wird...

Malteser

macht Rennlizenz
Registriert
9 Januar 2008
Ort
München
Wagen
BMW Z3 roadster 2,8i
... wie sieht das dann mit Gebrauchtwagengarantie aus? Eigentlich geht ja erst da das Auto in den Besitz des Auslösers über, also eigentlich sollte das Autohaus ja eigentlich die gesetzliche Sachmängelhaftung leisten müssen.

Vielleicht gibts hier jemanden, der das schon gemacht hat.

Eigentlich stand/steht meine Entscheidung nen schönen 528i E39 oder 728i E38 als Erstwagen zu kaufen ziemlich fest. Jetzt bin ich aber mit dem Citroen Berlingo, das Auto um das es sich dreht, letztes Wochenende in den Alpen gewesen, alles in allem 600km mit nem Schnitt von 5,3 L/100 km :j bei flotter Fahrweise, viel Volllast und zwei Passstraßen.

Da mein letztes Winterauto/Erstwagen allein letzten Winter in 7 Monaten 20000km gesammelt hat, kommt da bei ganzjähriger Verwendung doch eine massive Einsparung gegenüber den 10-11 Litern beim E39 zustande.

Also. Wer weiß wie das mit der Garantie aussieht?

Grüße.
 
AW: Wenn ein Auto aus dem Lesingvertrag ausgelöst wird...

Du "löst" den Wagen ja nicht aus. Das sagt man ja nur als quasi-Ausdruck. Der Vorgang ist eine vorzeitliche Auflösung des Leasingvertrags und danach der Kauf des Wagens (vermutlich zum Restwert aus dem Leasingvertrag). Und damit kommt zum Kauf auch alles dazu, was bei einem normalen Gebrauchtwagenkauf dazu kommt. Vielleicht will der Händler den Wagen nochmal durchchecken, bevor er die Garantie gibt. Aber ansonsten zählt die gesetzliche Gewährleistung - Garantie vom Händler/Hersteller ist immer freiwillig - und bei Autokäufen auch sehr häufig Verhandlungssache. Gerade die Anschlussgarantien von BMW sind ja extreme Verhandlungssache.
 
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