MacSpeed
Testfahrer
- Registriert
- 8 November 2018
- Wagen
- BMW Z3 roadster 2,2i
Servuz Leute,
Ich hatte am Wochenende einen "kleinen" Unfall und wollte mal eure Meinung dazu wissen :
Ich fuhr auf einer 4 spurigen Straße (2 für jede Richtung ) und wollte Wenden. In den Seitenspiegeln war niemand zu sehen also wendete ich und plötzlich hatte ich einen Radfahrer auf meiner Windschutzscheibe. Es wurde zwar Gott sei dank niemand Verletzt, nur sein Fahrrad war um die hälfte kürzer und er hat einen dicken Kratzer in mein Baby hinterlassen. Der Vollidiot fuhr mitten auf der Fahrbahn und wollte von links überholen und hatte nicht wahrgenommen das ich nach links wenden wollte. An der Seite abseits der Straße befand sich auch noch ein extra Fahrradweg. Nun hier steht : https://www.bussgeldkataloge.de/vorfahrt/#weiterfuehrende-informationen-zur-vorfahrt das für mich als Fahrer beim wenden eine "gesteigerte Sorgfaltspflicht" gilt. Ich bin mir auch nicht mehr sicher ob ich geblinkt habe ( was man ja auch schwer nachweisen kann), jedoch hatte aus meiner Sicht der Radfahrer fahrlässig gehandelt, weil er 1. nicht den Fahrradweg benutzte und 2.mitten auf der Fahrbahn fuhr und 3. von links überholen wollte.
Was denkt ihr ?
Ich hatte am Wochenende einen "kleinen" Unfall und wollte mal eure Meinung dazu wissen :
Ich fuhr auf einer 4 spurigen Straße (2 für jede Richtung ) und wollte Wenden. In den Seitenspiegeln war niemand zu sehen also wendete ich und plötzlich hatte ich einen Radfahrer auf meiner Windschutzscheibe. Es wurde zwar Gott sei dank niemand Verletzt, nur sein Fahrrad war um die hälfte kürzer und er hat einen dicken Kratzer in mein Baby hinterlassen. Der Vollidiot fuhr mitten auf der Fahrbahn und wollte von links überholen und hatte nicht wahrgenommen das ich nach links wenden wollte. An der Seite abseits der Straße befand sich auch noch ein extra Fahrradweg. Nun hier steht : https://www.bussgeldkataloge.de/vorfahrt/#weiterfuehrende-informationen-zur-vorfahrt das für mich als Fahrer beim wenden eine "gesteigerte Sorgfaltspflicht" gilt. Ich bin mir auch nicht mehr sicher ob ich geblinkt habe ( was man ja auch schwer nachweisen kann), jedoch hatte aus meiner Sicht der Radfahrer fahrlässig gehandelt, weil er 1. nicht den Fahrradweg benutzte und 2.mitten auf der Fahrbahn fuhr und 3. von links überholen wollte.
Was denkt ihr ?
Zuletzt bearbeitet: