Jetzt mal was zur Schadenfreude:
Bin letztens in Holland mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen,100km/h bei 50 erlaubten innerorts.
Gemessen wurde das mit einem nachfolgenden Politie Touran,der 4 Sec. diese Geschwindigkeit auf seinem geeichten Tacho hatte.
Mir selber war auf Grund des unbebauten Landstrassencharakters der Strasse und eines Miniortsschildes bei Dunkelheit gar nicht klar,dass ich mich schon innerorts befand,da ich vorher auf einer 4spurigen Strasse mit höherem Tempolimit befand,bevor ich in die fragliche Strasse einbog.
Nach Abzug aller Toleranzen bleiben 42km/h zuviel übrig,wenn ich die Polizei richtig verstanden habe.
Meine Fragen:
- Welche Geldstrafe hab ich exakt zu erwarten? Im Netz hab ich nichts konkretes gefunden.
- Welche Konsequenzen drohen mir sonst noch?
- Ist die Messung so korrekt? Hatte immer im Kopf,dass in Deutschland ein Polizeiwagen 400m mit gleichbleibendem Abstand folgen muss,bevor die Messung gültig ist.
- Kann ich auf Grund des sehr schlecht erkennbaren Ortseingangsschildes (siehe Foto,das Ortseingangsschild ist das Ding rechts oberhalb meines Wagens) ,einen anderen Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab es nicht,mit gleichzeitigem Landstrassenquarakter mildernde Umstände geltend machen? Wenn ja wo und wie?
Hier noch 2 Fotos,die kurz nach der Tat von der fraglichen Strasse aufgenommen wurden.
Danke im Voraus,Rüdiger
Bin letztens in Holland mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen,100km/h bei 50 erlaubten innerorts.

Gemessen wurde das mit einem nachfolgenden Politie Touran,der 4 Sec. diese Geschwindigkeit auf seinem geeichten Tacho hatte.
Mir selber war auf Grund des unbebauten Landstrassencharakters der Strasse und eines Miniortsschildes bei Dunkelheit gar nicht klar,dass ich mich schon innerorts befand,da ich vorher auf einer 4spurigen Strasse mit höherem Tempolimit befand,bevor ich in die fragliche Strasse einbog.
Nach Abzug aller Toleranzen bleiben 42km/h zuviel übrig,wenn ich die Polizei richtig verstanden habe.

Meine Fragen:
- Welche Geldstrafe hab ich exakt zu erwarten? Im Netz hab ich nichts konkretes gefunden.
- Welche Konsequenzen drohen mir sonst noch?
- Ist die Messung so korrekt? Hatte immer im Kopf,dass in Deutschland ein Polizeiwagen 400m mit gleichbleibendem Abstand folgen muss,bevor die Messung gültig ist.
- Kann ich auf Grund des sehr schlecht erkennbaren Ortseingangsschildes (siehe Foto,das Ortseingangsschild ist das Ding rechts oberhalb meines Wagens) ,einen anderen Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab es nicht,mit gleichzeitigem Landstrassenquarakter mildernde Umstände geltend machen? Wenn ja wo und wie?
Hier noch 2 Fotos,die kurz nach der Tat von der fraglichen Strasse aufgenommen wurden.
Danke im Voraus,Rüdiger
