Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Bibabuzelmann

Fahrer
Registriert
20 April 2005
Ort
Wuppertal
Moin,
kann mir jemand sagen wie Werksätten mit den Versicherungen abrechen?

Laut Gutachen hat die Werkstatt ja die Summe X um das Fahrzeug zu reparieren.
Muss die Werkstatt der Versicherung ihre Rechnung genau belegen, also wie wenn ich eine Rechnung bekommen würde wo alles fein säuberlich aufgeschlüsselt ist, oder wie läuft das?
 
AW: Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Naja, die Werkstatt schickt die Rehcnung an die Versicherung und die Versicherung das Geld an die Werkstatt.

Gibt's bei Dir denn Komplikationen?
 
AW: Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Hatte vor meine Rückgabe auch einen Teilkasko Schaden, Austausch der Windschutzscheibe und alles was dazu gehört.

Bei mir hat der Händler direkt mit der Versicherung abgerechnet und ich habe für meine Unterlagen eine Kopie der Rechnung bekommen. That´s it.

Gruß
Ralf
 
AW: Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Naja, die Werkstatt schickt die Rehcnung an die Versicherung und die Versicherung das Geld an die Werkstatt.

Gibt's bei Dir denn Komplikationen?

Naja, ich sag mal so, ich suche seit tagen eine Lösung um meine Willen durch zu setzen. Und das war da halt noch ne Idee die ich hatte.


Und die Rechnung die die Versicherung bekommt is quasi die gleiche wie ich sie auch bekommen würde, also fein säuberlich alles aufgelistet was gemacht und getauscht wurde, richtig?
 
AW: Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Ja, richtig.

Falls die Rechnung unterhalb des Gutachterbetrages ausgefallen ist, kannst Du Dir den Differenzbetrag nicht in die Tasche stecken.

Falls die Reparatur teurer geworden wäre, müsstest Du den Differenzbetrag auch nicht aus eigener Tasche ausgleichen.

... falls ich mit meiner Vermutung richtig liege. :s
 
AW: Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Ja, richtig.

Falls die Rechnung unterhalb des Gutachterbetrages ausgefallen ist, kannst Du Dir den Differenzbetrag nicht in die Tasche stecken.

Falls die Reparatur teurer geworden wäre, müsstest Du den Differenzbetrag auch nicht aus eigener Tasche ausgleichen.

... falls ich mit meiner Vermutung richtig liege. :s

So ist es auch meiner Meinung/Erfahrung nach:t...................und falls bei der Reperatur noch eine Mehrarbeit festgestellt wurde, wird eben ein Nachtragsgutachten dazu erstellt, zumindet wenn der Betrag erheblich vom 1.GA abweicht.
 
AW: Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Ja, richtig.

Falls die Rechnung unterhalb des Gutachterbetrages ausgefallen ist, kannst Du Dir den Differenzbetrag nicht in die Tasche stecken.

Falls die Reparatur teurer geworden wäre, müsstest Du den Differenzbetrag auch nicht aus eigener Tasche ausgleichen.

... falls ich mit meiner Vermutung richtig liege. :s

Nicht ganz, ich habe allerdings einen Fehler gemacht, den hätte ich gerne augebügelt gehabt, aber pech gehabt wie es aussieht.


Bedanke mich aber für eure schnellen Antworten :t
 
AW: Werkstatt Abrechnung mit Versicherung

Hmm, was für einen Fehler denn?

Es gibt Menschen, die fahren mit ihrem nicht selbstverschuldeten Unfall in die Werkstatt, lassen den Schaden auf Kosten der Versicherung beheben und schieben in dem gleichen Zuge nochmal Reparaturen unter, die eigentlich gesondert abgereechnet werden müssten. Mal hier eine Delle rausdrücken, bei Lackierarbeiten gleich nochmal das ein oder andere Teil mitlackieren lassen, etc.
Diese Arbeiten tauchen nicht auf der Rechnung auf, sondern der Aufwand wird in den anderen Positionen versteckt. Die dürfen sich dabei nur nie erwischen lassen. :w
 
Zurück
Oben Unten