Wichtiges BGH-Urteil

AW: Wichtiges BGH-Urteil

Für Personen, die mit pflichtversicherten Fahrzeugen an Veranstaltungen mit Haftungsverzicht teilnehmen, ein wichtiges und richtungsweisendes BGH-Urteil.

http://www.dskev.de/downloads/Sport- BGH Haftung bei Versicherungsschutz 290108.pdf

da wäre ich aber vorsichtig, da dieses urteil ziemlich speziell ist (die veranstaltung wurde wohl als fahrsicherheitstraining ausgewiesen, gem. begründung)
pauschal würde ich das nicht auf andere veranstaltungen übertragen.
 
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Das ist das höchstrichterlichste Urteil das es zu erlangen gibt. Damit wird es zukünftig Auswirkungen haben können.

Natürlich lag ein Einzelfall zu Grunde, aber da es immer Probleme gab, so wurde es eben bis zum BGH zugelassen. Somit ist Dein Hinweis mit Vorsicht nicht ganz richtig!

Ergo:
zukünftige Haftungsverzichte von Veranstaltern sind im Groben "Makulatur" also hinfällig!
 
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da wäre ich aber vorsichtig, da dieses urteil ziemlich speziell ist (die veranstaltung wurde wohl als fahrsicherheitstraining ausgewiesen, gem. begründung)
pauschal würde ich das nicht auf andere veranstaltungen übertragen.

So gut wie alle Veranstaltungen werden als "Fahrsicherheitstraining" oder ähnliches ausgeschrieben um den Versicherungsschutz zu erhalten. Bei den Trackdays bei denen ich war gab es teilweise verschiedene Gruppen. Einmal mit Zeitmessung und einmal ausdrücklich ohne. Die Veranstalter sind sich der Problematik der Versicherungsschutzes ja auch bewusst.
Vorsichtig sollte man trotzdem sein.
 
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...auch sollte klar sein, daß sich die Richter eindeutig auf die bestehende Haftpflichversicherung beider Fahrzeuge bezogen haben. Damit wurde nur bestätigt, was die Praxis regelmäßig zeigt: Unfallschäden bei geschlossenen Veranstaltungen mit zugelassenen Fahrzeugen "ohne Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" werden von der jeweiligen Versicherung gedeckt - teilweise sogar Kaskoschäden.

Wäre eines des Fahrzeuge ein unversichertes Rennfahrzeug gewesen, dann sähe die Sache schon anders aus. Daher werden solche Fahrzeuge meist auch in getrennten Gruppen gefahren.
 
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Alles richtig Uwe, was Du geschrieben hast. Im Grunde hat das BGH die bisherige Praxis bestätigt.

Was jedoch hier das Urteil im Besonderen zum Kippen gebracht hat, sind die obligatorischen Haftungsverzichtserklärungen (gegenüber den einzelnen Teilnehmern untereinander) wie z.B. beim DSK freien Fahren oder TrackDays.
 
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...Was jedoch hier das Urteil im Besonderen zum Kippen gebracht hat, sind die obligatorischen Haftungsverzichtserklärungen (gegenüber den einzelnen Teilnehmern untereinander) wie z.B. beim DSK freien Fahren oder TrackDays.
Der Haftungsverzicht wird meines Wissens aber i.d.R. nur gegenüber dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen erteilt.

Hier mal ein aktuelles Beispiel vom Pistenclub
http://www.pistenclub.de/anmeldung/Anmeldung_Hocki_de_2008-07-25.pdf

...oder pro-track:
http://www.pro-track.de/downloads/zeitplanhaftungsverzicht.pdf

Das ist eigentlich überall so!
 
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Stimmt... ist auch beim DSK so.

Vielleicht haben sich die Formulierungen schon lange angepasst und das ursprüngliche AG-Urteil ist Jahre alt.

Ist auch egal, das BGH-Urteil bestätigt trotzdem dann die Erstattungspflicht der Versicherungen (da ja einige Gesellschaften ja immer noch sehr Probleme bereiten)
 
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