Wie funktioniert Firmenleasing?

AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Jokin schrieb:
Gibt es bei geleasten Fahrzeugen auch die Kilometerpauschale vom Staat?

... das wäre dann ja doppelt zurück gezahlt, oder?

Gruß, Frank

Das hat mit dem Leasing nichts zu tun. Wenn Du mit Deinem Privatfahrzeug für Deinen Arbeitgeber fährst, gibt's Kilometerpauschale, ebenso für den Weg zum und vom Arbeitsplatz.

Bei einem Geschäftswagen mit Privatnutzung bezahlt der Arbeitgeber ja die Fahrzeugkosten sowieso schon, Du mußt im Regelfall einen Privatanteil nach der 1%-Regelung versteuern. Da gibt's keine Kilometerpauschale mehr, denn außer diesem einen Prozent entstehen für Dich ja keine Kosten.

Gruß, Bernd
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Berndi schrieb:
Das Navi kann bei der 1%-Regelung unbeachtet bleiben, denn es gilt als "Telekommunikationsgerät", dessen Nutzung steuerfrei ist (Finanzgericht Düsseldorf, AZ 18 K 879/03 E).

Grüße, Bernd

Hallo Bernd,

das es da schon ein Urteil gibt, wusste ich gar nicht, macht Sinn. Hoffentlich wird es nicht von irgendeinem OLG gekippt.:B

Gruss
Wuchtl
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

[
Trick: Fahrzeug möglichst 'nackt' kaufen und teures Zubehör (Stereo, Navi, Felgen) im Nachhinein (und wenn's nur auf dem Papier steht) kaufen und als Ersatzteil/Zubehör zu 100% geltend machen. Und die 1% Regel wird dadurch billiger und der Gewinn gedrückt.

Grüsse unter Pseudonym **schwitz**

Wuchtl[/QUOTE]

Hallo
Das funktioniert meines wissens nicht mehr. Die Finanzbehörden sind angewiesen dieses bei einer Aussenprüfung zu beanstenden, soweit das zugekaufte Zubehör eine gewisse Summe übersteigt.
Viele Grüße
Markus
(wann hört es endlich auf zu schneien????????????)
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Markus H. schrieb:
Hallo
Das funktioniert meines wissens nicht mehr. Die Finanzbehörden sind angewiesen dieses bei einer Aussenprüfung zu beanstenden, soweit das zugekaufte Zubehör eine gewisse Summe übersteigt.
Viele Grüße
Markus
(wann hört es endlich auf zu schneien????????????)

Sicher gibt es eine Obergrenze.
Aber es gibt auch bei einer Aussenprüfung die Möglichkeit, einer Beanstandung zu Wiedersprechen:
Beispielsweise kaufe ich ein Fahrzeug im Februar mit Winterreifen und Kaufe im Mai richtig teure Edelräder mit Sommerreifen. Damit gehe ich vor jedes Finanzgericht.....

Wuchtl, streitsüchtig
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Wuchtl schrieb:
Aber es gibt auch bei einer Aussenprüfung die Möglichkeit, einer Beanstandung zu Wiedersprechen:

Es muß ja auch erstmal eine Außenprüfung stattfinden...
bandana.gif


...und wenn die stattfindet, ist es ganz gut, wenn ein paar "Kleinigkeiten" zu beanstanden sind und der Jagdtrieb des Prüfers befriedigt wird, damit die großen Dinge nicht auffallen.
flue.gif
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Wuchtl schrieb:
Sicher gibt es eine Obergrenze.
Aber es gibt auch bei einer Aussenprüfung die Möglichkeit, einer Beanstandung zu Wiedersprechen:
Beispielsweise kaufe ich ein Fahrzeug im Februar mit Winterreifen und Kaufe im Mai richtig teure Edelräder mit Sommerreifen. Damit gehe ich vor jedes Finanzgericht.....

Wuchtl, streitsüchtig
Hoffentlich nicht mit mir;)
Nein im ernst.
um solche Sachen wie Räder gehts ja uch gar nicht. eher um Nachgerüstete navis für 4000.- ö ä
Gruß Markus
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Berndi schrieb:
Es muß ja auch erstmal eine Außenprüfung stattfinden...
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...und wenn die stattfindet, ist es ganz gut, wenn ein paar "Kleinigkeiten" zu beanstanden sind und der Jagdtrieb des Prüfers befriedigt wird, damit die großen Dinge nicht auffallen.
flue.gif

:t :t :t :t :d
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

austin_powers69 schrieb:
Wie ist es mit einer Anzahlung? Kann auch diese verrechnet werden und kann wirklich die ganze Rate verrechnet werden? Das würde ja doch einiges sparen.
Habe mal was von einer 1% Ragel heört, aber weiss ebenfalls nicht was genau dahinter steckt.

Hallo liebe Zetti-Gemeinde,

prinzipiell macht es fast keinen Unterschied, ob das Auto geleast wird oder per Kredit finanziert wird.

Im ersten Fall stellen die Leasingraten Betriebsausgaben dar, im zweiten Fall sind die Abschreibungen und die Zinsen für das Darlehen Betriebsausgaben.
Hier kann man frei nach dem Fall entscheiden, welches Angebot günstiger ist.

Die Leasingsonderzahlung ist nur bei Gewerbetreibenden oder Selbständigen sofort abzugsfähig wenn sie eine Einnahmen- und Überschußrechnung erstellen. Das gleiche gilt für ein Disagio. Wird bilanziert, so muß die Sonderzahlung anteilig über die Laufzeit des Leasingvertrages aufgelöst werden und stellt dann immer nur anteilig Betriebsausgaben dar. Beispiel Sonderzahlung € 6.000,00 Laufzeit Leasingvertrag 6 Jahre, dann gehören jährlich €1.000,00 in die Kosten.

Sollte kein Fahrtenbuch geführt werden, so werden dem Gewinn 1% des Brutto- Listenneuwagenpreises hinzugerechnet. Egal, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wird. Zusätzlich müssen 16 % dieses Eigenverbauchs als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
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Bezüglich der Vorsteuer gilt folgendes: Als sog. Kleinunternehmer ist man von der Umsatzsteuer koplett befreit. Man braucht in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, man kann aber auch bei Investitionen keine Vorsteuer beim Finanzamt erstattet bekommen. Kleinunternehmen sind jene, deren Umsatz im Vorjahr 16.620 nicht überstiegen hat und der Umsatz des laufenden Jahres voraussichtlich nicht mehr als 50.000 betragen wird.
Sollten aber zur Unternehmensgründung Investitionen notwendig sein, so empfiehlt sich immer eine Option zur Umsatzsteuer.

So, ich hoffe, dieses ganze war halbwegs verständlich.

Viel Erfolg und viele Grüße
Elsa
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AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Markus H. schrieb:
um solche Sachen wie Räder gehts ja uch gar nicht. eher um Nachgerüstete navis für 4000.- ö ä
Gruß Markus


Navi wie Autotelefon (bzw. FSE) kann man aus dem Listenpreis rausrechnen und dann mit dem reduzierten Satz in die 1%-Regelung einsteigen.

So nebenbei, weil noch nicht erwähnt:
Wer sein Büro nicht zu Hause hat, hat zusätzlich einen Aufschlag von 0,03% des Listenpreises (./. Navi/Fon) pro Entfernungskilometer zwischen "Lebensmittelpunkt" und "regelmäßiger Arbeitsstätte" zu versteuern.

Grüßle
Chris
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

ChrisNoDiesel schrieb:
Navi wie Autotelefon (bzw. FSE) kann man aus dem Listenpreis rausrechnen und dann mit dem reduzierten Satz in die 1%-Regelung einsteigen.

So nebenbei, weil noch nicht erwähnt:
Wer sein Büro nicht zu Hause hat, hat zusätzlich einen Aufschlag von 0,03% des Listenpreises (./. Navi/Fon) pro Entfernungskilometer zwischen "Lebensmittelpunkt" und "regelmäßiger Arbeitsstätte" zu versteuern.

Grüßle
Chris

stimmt,
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aber man kann ja nicht an alles denken.
 
AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Elsa schrieb:
Sollte kein Fahrtenbuch geführt werden, so werden dem Gewinn 1% des Brutto- Listenneuwagenpreises hinzugerechnet. Egal, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wird. Zusätzlich müssen 16 % dieses Eigenverbauchs als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Hallo Elsa,

saubere Zusammenfassung!
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Frage wegen der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch: Meiner Meinung hängt das doch davon ab, ob beim Ansatz der Fahrzeugkosten bei der Vorsteuer die halb/halb-Regelung genutzt wurde oder ob die Vorsteuer komplett in Ansatz gebracht wurde? Oder irre ich mich da?

Gruß, Bernd

(bei dieser Gelegenheit auch gleich mal ein schöner Gruß an Hans Eichel, der uns solch wunderbare Gesetze beschert, daß man ein halbes Forum mit der Diskussion über sie füllen kann *grrr*)
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AW: Wie funktioniert Firmenleasing?

Berndi schrieb:
Hallo Elsa,

saubere Zusammenfassung!
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Frage wegen der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch: Meiner Meinung hängt das doch davon ab, ob beim Ansatz der Fahrzeugkosten bei der Vorsteuer die halb/halb-Regelung genutzt wurde oder ob die Vorsteuer komplett in Ansatz gebracht wurde? Oder irre ich mich da?

Gruß, Bernd

Hi Bernd,
Du hast Recht, da das Auto erst jetzt angeschafft werden soll haben wir wieder die alte Regelung. Aber hier wollte ich nicht allzu sehr ins Detail gehen. Es verwirrt doch alles sehr, zumal ich den Eindruck hatte, dass der Fragensteller noch nicht besonders tief in der Materie steckt. (Ist aber auch wahnsinnig kompliziert)
Bei Anschaffungen seit 2004 kann man aus dem Kauf eines KFZ wieder die volle Vorsteuer dem Finanzamt in Rechnung stellen, ebenso wie die volle Vorsteuer aus den Kosten für Benzin, Inspektion etc. Dann muß der Eigenverbrauch auch voll der Umsatzsteuer unterworfen werden. Wurde beim Kauf des KFZ lediglich 50 % der Vorsteuer erstattet, dann können auch nur 50 % der Vorsteuer aus den umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben in der USt-Erklärung geltend gemacht werden, es ist aber im Gegenzug keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entrichtet zu werden.
 
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