bjoern_krueger
Fahrer
- Registriert
- 4 Mai 2005
Würdet Ihr euren kleinen da noch hinbringen? (BMW hat reagiert!!)
Moin!
Mal angenommen (also nur reiiiiinnnn hypothetisch), Euch wäre folgendes passiert:
-Ihr interessiert Euch fürn QP 3.0 und habt noch 'n Mini an der Backe, dessen Leasing-Vertrag noch ein halbes Jahr läuft.
-Euer Stamm-Händler (Händler A), bei dem Ihr den Mini geleast habt, hat 'n gebrauchtes Coupé aufm Hof stehen, für das Ihr Euch interessiert. Ihr wollt den Mini gegen das QP tauschen.
-Der Händler macht Euch folgendes Angebot: Mini kostenlos auslösen, QP finanzieren
-QP gefällt Euch zwar, hat aber so ein paar Sachen, die nicht soooooo gefallen
-Daher wollt Ihr Euch noch woanders umkucken, und sagt das dem Händler A auch
-Ihr findet ein viiiiieeel besseres QP bei einem anderen BMW-Fritzen (Händler B), das Euch viel besser gefällt. Es ist ein Jahr jünger, und passt haargenau.
-Ihr wollt es haben
-Händler B macht Euch folgendes Angebot: Mini gegen Zahlung von 1.500 € abgeben und das schöne QP finanzieren
-Die 1.500 € tun Euch weh, aber drau gesch....., denn Ihr wollt's unbedingt haben! Und außerdem ist es ja viel jünger etc.
-Man ist sich einig, aber Händler B sagt. er müsse sich die Auslösung des Minis noch von Händler A, wo der Mini ja geleast wurde, genehmigen lassen, aber das sei nur eine Formalität
-Ihr ruft also Händler A, bei dem das schlechtere QP steht an, und teilt ihm die Entscheidung mit, dass Ihr woanders zuschlagen wollt. Dabei bedankt Ihr Euch noch höflich für die nette Beratung und sagt, dass es Euch Leid tut, dass da nun kein Geschäft zustande kommt. Aber den Service wird man dann ja wenigstens dort machen können
Und jetzt der Punkt, auf den es ankommt:
-Der Händler (A) erteilt die Genehmigung nicht
!!! Er will den Mini selbst haben!!! Er will nicht, dass ich woanders ein QP kaufe! Er ist beleidigt und schmollt!
-Dann stellt sich zum Glück heraus, dass die Genehmigung gar nicht erforderlich ist
-Ihr gebt den Mini bei Händler B ab, zahlt die 1.500 € und finanziert das QP
-Ihr seid mächtig froh, dass Ihr nicht das QP bei Händler A gekauft habt.
-Ihr findet das neue QP einfach riesig, und wollt überhaupt nicht mehr aussteigen.
So viel zu dem hypothetischen Fall.
Frage:
Würdet Ihr noch einen Fuß in die Tür des Händler A setzen? Was ist das für eine Art? Nach dem Motto: "Äääätsch! Wenn er nicht unser QP kauft, dann soll er auch kein anderes bekommen!"
Würdet Ihr Euch bei BMW beschweren, oder es darauf beruhen lassen und zum Service zu Händler A gehen (10 min zu Fuß von mir entfernt, ist schon sehr praktisch...)
Stell' ich mich da jetzt irgendwie pingelig an, oder würdet Ihr Euch auch drüber aufregen?
Sacht mir doch mal bitte, wie Ihr Euch verhalten würdet.
Danke und viele Grüße,
Björn
Moin!
Mal angenommen (also nur reiiiiinnnn hypothetisch), Euch wäre folgendes passiert:
-Ihr interessiert Euch fürn QP 3.0 und habt noch 'n Mini an der Backe, dessen Leasing-Vertrag noch ein halbes Jahr läuft.
-Euer Stamm-Händler (Händler A), bei dem Ihr den Mini geleast habt, hat 'n gebrauchtes Coupé aufm Hof stehen, für das Ihr Euch interessiert. Ihr wollt den Mini gegen das QP tauschen.
-Der Händler macht Euch folgendes Angebot: Mini kostenlos auslösen, QP finanzieren
-QP gefällt Euch zwar, hat aber so ein paar Sachen, die nicht soooooo gefallen
-Daher wollt Ihr Euch noch woanders umkucken, und sagt das dem Händler A auch
-Ihr findet ein viiiiieeel besseres QP bei einem anderen BMW-Fritzen (Händler B), das Euch viel besser gefällt. Es ist ein Jahr jünger, und passt haargenau.
-Ihr wollt es haben
-Händler B macht Euch folgendes Angebot: Mini gegen Zahlung von 1.500 € abgeben und das schöne QP finanzieren
-Die 1.500 € tun Euch weh, aber drau gesch....., denn Ihr wollt's unbedingt haben! Und außerdem ist es ja viel jünger etc.
-Man ist sich einig, aber Händler B sagt. er müsse sich die Auslösung des Minis noch von Händler A, wo der Mini ja geleast wurde, genehmigen lassen, aber das sei nur eine Formalität
-Ihr ruft also Händler A, bei dem das schlechtere QP steht an, und teilt ihm die Entscheidung mit, dass Ihr woanders zuschlagen wollt. Dabei bedankt Ihr Euch noch höflich für die nette Beratung und sagt, dass es Euch Leid tut, dass da nun kein Geschäft zustande kommt. Aber den Service wird man dann ja wenigstens dort machen können
Und jetzt der Punkt, auf den es ankommt:
-Der Händler (A) erteilt die Genehmigung nicht


-Dann stellt sich zum Glück heraus, dass die Genehmigung gar nicht erforderlich ist


-Ihr gebt den Mini bei Händler B ab, zahlt die 1.500 € und finanziert das QP
-Ihr seid mächtig froh, dass Ihr nicht das QP bei Händler A gekauft habt.
-Ihr findet das neue QP einfach riesig, und wollt überhaupt nicht mehr aussteigen.
So viel zu dem hypothetischen Fall.
Frage:
Würdet Ihr noch einen Fuß in die Tür des Händler A setzen? Was ist das für eine Art? Nach dem Motto: "Äääätsch! Wenn er nicht unser QP kauft, dann soll er auch kein anderes bekommen!"
Würdet Ihr Euch bei BMW beschweren, oder es darauf beruhen lassen und zum Service zu Händler A gehen (10 min zu Fuß von mir entfernt, ist schon sehr praktisch...)
Stell' ich mich da jetzt irgendwie pingelig an, oder würdet Ihr Euch auch drüber aufregen?
Sacht mir doch mal bitte, wie Ihr Euch verhalten würdet.
Danke und viele Grüße,
Björn