keulejr
junger Oldie-Cruiser
- Registriert
- 2 Februar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Es steht doch ganz eindeutig oben in dem Auszügen: Ja, muss man nach Vorgabe von BMW!
Handbuch:
Beförderung von Kindern jünger als 12 Jahre oder unter 150 cm "nur in Kinderrückhaltesystem und bei deaktiviertem Beifahrerairbag".
Das umfasst jede Beförderung - egal ob vorwärts- oder rückwärtsgerichtet.
Deswegen auch in der Preisliste:
"Zwingend notwendig bei Transport eines Kindes in einem Kindersitz."
Auch hier keinerlei Einschränkung auf Sitze, welche entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet sind, sondern schlichtweg alle Kindersitze.
Man kann es also drehen und wenden, wie man es möchte:
Wer im E85 (und vmtl. auch E86) die Option zum Deaktivieren des Beifahrerairbags nicht hat, darf seitens des Herstellers keine Kinder mit Kindersitz befördern.
Bei den frühen VFL-Modellen kann man die Option (ohne Isofix) relativ einfach nachrüsten, da diese entsprechend vorverkabelt sind. @DonGustavo hat hier einst im entsprechenden Thema alles detailliert aufbereitet.
Beim Facelift-Modell sieht die Sache dagegen wohl deutlich komplizierter aus. Hier bedarf es eines separaten Kabelbaums, den es - so mein Kenntnisstand - bei BMW nicht mehr gibt (Mir wurde damals mitgeteilt, dass ich die letzten drei erhalten habe.) und dessen Nachbau wohl ebenfalls Probleme bereitet (so jedenfalls meine Erinnerung zum entsprechenden Thema).
Deswegen dürfte der passende Kindersitz für den Z4 immer ein sekundäres Problem sein, da man zunächst die BMW-eigenen Beförderungsvoraussetzungen beim Fahrzeug schaffen muss.
Handbuch:
Beförderung von Kindern jünger als 12 Jahre oder unter 150 cm "nur in Kinderrückhaltesystem und bei deaktiviertem Beifahrerairbag".
Das umfasst jede Beförderung - egal ob vorwärts- oder rückwärtsgerichtet.
Deswegen auch in der Preisliste:
"Zwingend notwendig bei Transport eines Kindes in einem Kindersitz."
Auch hier keinerlei Einschränkung auf Sitze, welche entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet sind, sondern schlichtweg alle Kindersitze.
Man kann es also drehen und wenden, wie man es möchte:
Wer im E85 (und vmtl. auch E86) die Option zum Deaktivieren des Beifahrerairbags nicht hat, darf seitens des Herstellers keine Kinder mit Kindersitz befördern.
Bei den frühen VFL-Modellen kann man die Option (ohne Isofix) relativ einfach nachrüsten, da diese entsprechend vorverkabelt sind. @DonGustavo hat hier einst im entsprechenden Thema alles detailliert aufbereitet.
Beim Facelift-Modell sieht die Sache dagegen wohl deutlich komplizierter aus. Hier bedarf es eines separaten Kabelbaums, den es - so mein Kenntnisstand - bei BMW nicht mehr gibt (Mir wurde damals mitgeteilt, dass ich die letzten drei erhalten habe.) und dessen Nachbau wohl ebenfalls Probleme bereitet (so jedenfalls meine Erinnerung zum entsprechenden Thema).
Deswegen dürfte der passende Kindersitz für den Z4 immer ein sekundäres Problem sein, da man zunächst die BMW-eigenen Beförderungsvoraussetzungen beim Fahrzeug schaffen muss.