Z4 Kompressor 1,1Bar Ladedruck mit Klappenauspuff

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kanns sein das dietöpfe nen bissel zu groß sind für das auto?!die rohre hängen iwie so tief!da is noch so viel platz oder nicht.....?!
 
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Wärend der Fahrt wäre es mal interessant zu hören :)
So ansich hört man wenig vom eigentlichen Klang wobei 121 db ja schon ne Marke ist.
 
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Jetzt bin ich platt... :B

Ich habe gemessene 96db, die kaum noch alltagstauglich sind und jetzt kommst Du mit 121 dbA daher, die einer Vervierfachung (!!!) meiner Lautstärke entsprechen und weit über dem Motorsportlimit liegen!

Sollten sich FK/Kats/Nockenwelle und 1,1 bar so eklatant auswirken?

Unglaublich!

Ich muss mir dieses Voltkraft-Dingens auch mal besorgen!
Ob Stübis Teil defekt oder schlecht kalibriert war? Immerhin husten da ja seit Jahren diverse Autos rein...
Oder doch Deines?

Der wirklich, wirklich laute Formel Junior von Stüber hatte 99 db, den haben wir auch gemessen!
Und der hat den Motor der BMW K1200 drin: Krümmer, kleiner Kat und raus!
Und lauter als 100db darf der nicht sein, sonst nix mit Nürburgring!
Und Stübi misst ja regelmäßig die Rennwagen, für die er baut!
Hmmm...&:
Mich dünkt, da stimmt was nicht!

Fortsetzung folgt!

Gruss, Ingo
 
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der Tüv mißt anders, wenn du das herausfinden wolltest.
 
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Mahlzeit andre..

Würde einfach beim tüv anrufen und fragen wie die jungs messen..

Laut ist es aufjedenfall :t!!!
 
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Also deiner klingt identisch wie meiner (Lautstärke & Tonart) wenn man das so mal werten darf über Youtube.... und ich habe knapp über 96db! Denke auch das mit deinem Messverfahren oder deinem Gerät was nicht stimmt &:

Ausserdem hängt dein Topf wirklich sehr tief und sieht meines Erachtens nicht sehr professionell aus (nicht steinigen, meine Meinung)...wer hat den gebaut wenn ich fragen darf?
 
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Also, hier die Methode:

DMSB-Nahfeld-Messmethode​
Stand: 19.11.2008​
Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in kursiver Schrift dargestellt.
1. Die Messgeräte müssen der Europa-Norm DIN EN 60 651, Genauigkeitsklasse 1
oder 2 (bzw. der adäquaten DIN IEC 651) entsprechen und kalibrierfähig sein.
Ein externer Drehzahlmesser muss vorhanden sein.
2. Die Geräte müssen über eine passende Schallquelle (Kalibrator) verfügen.
3. Die Geräte müssen auf „Langsam“ (Slow) und auf den Bewertungsfilter „A“
eingestellt werden.
4. Aufstellung des Mikrofons zur Auspuffmündung in gleicher Höhe, jedoch
mindestens 20 cm über dem möglichst ebenen Boden, im Abstand 50 cm (+- 2,5
cm) von der Auspuffmündung, im Winkel von 45° (+- 10°) zur Ausströmrichtung,
bei dicht nebeneinander liegendem Doppelauspuff (z.B. DB, BMW) ist eines der
beiden Rohre als Bezugspunkt zu wählen, bei zwei und mehr weiter auseinander
liegenden Endrohren ist an jedem Rohr zu messen, es gilt der höhere Wert.
5. Auf die Messfläche ist in Höhe der Mitte der Austrittsöffnung der Abgasanlage
eine Unterlage (Teppich) mit einer Mindestgröße von 150 cm x 150 cm zu legen.
6. Im Umkreis von 4 m um das Mikrofon dürfen keine reflektierenden Gegenstände
(z.B. Wand, Baum, Leitplanke) oder irgendwelche Geräuschquellen (z.B.
laufende Motoren) vorhanden sein. Bis zu zwei Personen dürfen sich hinter dem
Mikrofon aufhalten.
7. Alle Messverfahrenstoleranzen, wie witterungsbedingte Einflüsse (Wind,
Luftdruck, Feuchtigkeit etc.), die unterschiedlichen Umgebungs-Einflüsse sowie
die Geräte-Toleranz sind in der zum jeweiligen Grenzwert angegebenen
Toleranz bereits enthalten.
Wind- und andere Störgeräusche müssen 10 dB(A) unter dem Grenzwert liegen,
d. h. sie dürfen also nicht mehr als z. B. 90 dB (A) beim Grenzwert 100 dB(A)
betragen.
8.​
Motordrehzahl: Es wird einheitlich bei einer Motordrehzahl von 4500 min-1 (evtl.
3/4 der Nenndrehzahl) gemessen.
9. Der Geräuschwert ist dreimal zu messen und ein Mittelwert zu bilden.
Der einzeln festgestellte Messwert ist stets auf die volle Zahl (z.B. 101,7 auf 101)
abzurunden, d.h. ohne Dezimal-Kommastelle zu verwenden. Der dann
errechnete Durchschnittswert ist nicht zu runden.
10. Der gemittelte Messwert darf den Grenzwert nicht überschreiten, da im
Grenzwert alle Toleranzen bereits enthalten sind (z. B. 102 + 99 + 103 = 304,
geteilt durch 3 ergibt 101,3 = nicht zulässig), wenn der Grenzwert 98 +2 dB(A)
beträgt.
11. Wird bei der technischen Abnahme eines Wagens mit Fahrzeugschein (nicht
Wagenpass) und einer Nennleistungsdrehzahl von weniger als 6000 min
-1, bei
der Nahfeldmessung der zulässige Grenzwert überschritten, so kann die
Messung analog zur StVZO bei 3/4 (75%) der im Fahrzeugschein eingetragenen
Nennleistungsdrehzahl wiederholt werden (Beispiel: 75% von 5600 min
-1 = 4200

min
-1).

Sicher, man hört, Deiner ist laut, aber hey, 121 dbA, da habe ich Zweifel, das ist abartig!

Miss mal ein anderes Auto zum Vergleich!

Gruss, Ingo

 
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Du gibst dir ja echt Mühe! :t Die Motorsäge gefällt mir...
 
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...schönes Fichtenmoped ;)
 
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