Zahnriemen auf Kulanz?

Michi1

Fahrer
Registriert
3 Juni 2003
Hallo zusammen

Hab mal eine Nicht-Z3-Frage (ja, es gibt auch noch andere Themen.... :) )

Bei einer Freundin ist vor ein paar Tagen die Spannrolle vom Zahnriemen in ihrem Lupo gebrochen. Der Motor läuft noch, aber die in der Werkstatt wollen einen Motorschaden trotzdem nicht ausschließen.
Der Wagen ist außerdem um ein Jahr aus der Garantie draußen.
Als der "nette" VW-Mensch (Mensch, war das ein A****...) die Motorhaube aufgemacht hat, hat er einen riesen Anfall bekommen weil da drinnen ein ATU-Aufkleber von der letzten Inspektion war. Da wars dann auch vorbei mit jeglichen Kulanzanträgen!

Wir haben jetzt aber herausgefunden das einmal eine Rückrufaktion wegen genau dem kaputten Teil stattgefunden hat!
Frage:
Können wir denen das unter die Nase reiben? Das dumme ist halt, dass die Rückrufaktion wohl schon länger her ist, und die letzte Inspektion bei ATU ca. 4000km zu spät gemacht wurde. (Aber im Inpektionsprogramm steht eh nix drinnen von wegen Zahnriemen überprüfen)
Ich weiß nur dass es mal ein EuGH-Urteil gab das sich auf diese Problematik bezog, kann dieses aber leider nicht finden. (Sowas ist echt peinlich für nen Jura-Studenten...)


Danke schon mal für eure Antworten!!

Gruss
Michi
 
AW: Zahnriemen auf Kulanz?

Hi,

generell ist es bei Vertragshändlern so, das Garantie, bzw. Kulanz nur bei einem einwandfrei geführtem Scheckheft gewährt werden können.
Auf deutsch: keine Chance, weil ATU kein VW Vertragshändler ist.

Dumm gelaufen . . .
 
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