Zentralveriegelung Fahrerseite

weltmeister

Fahrer
Registriert
31 Juli 2008
Hallo,

ich habe festegestellt, dass die Zentralveriegelung Fahrerseite ab und an nicht direkt entriegelt. d.h. die Fahrerseite bleibt beim Entriegeln zu. Ich muss teilweise 2-3 mal wieder veriegeln und entriegeln, damit es wieder funktioniert.

War beim Freundlichen und der mein es liegt am Stellmotor. Der kostet mit Einbau 250eur. Ich habe mir gedacht, dass ich es erst mal so belasse, bis das ding 100% nicht mehr funktioniert. Der Wagen hat eigentlich noch Garantie, aber leider ist das Autohaus im Zuge der Krise Insolvenz gegangen, und somit werden auch Garantieansprüche hinfällig. So ein Mist.

Aber gut, kann man nix machen. Hat jemand ähnliches Problem mit der Zentralveriegelung ?

Grüße

Mike
 
AW: Zentralveriegelung Fahrerseite

Hallo Mike,

Garantie regeln die Autohäuser normalerweise über eine Versicherung. Wenn die Versicherung nicht Pleite gegangen ist, dann kannst Du die Garantiereparatur woanders vornehmen lassen.
Schau mal in Deine Garantieunterlagen, da steht normalereise auch eine Telefonnummer, bei der für eine Reparaturfreigabe angerufen werden muß. Da kannst Du anrufen und Deine Schaden melden.

Nur die Gewährleistung geht Dir im Insolvenzfall verloren. Die muß der Verkäufer tragen.
 
AW: Zentralveriegelung Fahrerseite

Hallo

das hatte ich gemacht, da war ich dann bei einem anderen Autohaus und die wollten das mit der Versicherung dann abwicklen. Da sagt die Versicherung, aufgrund der Tatsache, dass das Autohaus (da wo ich das Auto gekauft habe) Insolvenz gegangen ist, werden sie den Schaden nicht übernehmen, weil die Versicherungen mit den Autohäusern verrechnen. So war die Aussage. Und weil sie Insolvenz gegangen ist, können Sie mit denen nicht mehr abrechnen.

Das Autohaus, wo ich war, die den Schaden reparieren wollten, hat mir das bestätigt, dass es bei dieser Police so eine Regelung gibt.



Naja, es geht ja noch, zum Glück es nur ein bisschen Elektronik. Ein Motorschaden beispielsweise wäre noch fataler für mich.


Grüße

Mike
 
AW: Zentralveriegelung Fahrerseite

muss nicht unbedingt der Stellmotor sein, fahr mal zum fachkundigen Händler und lass dir den Fehlerspeicher auslesen, bzw löschen, wenn dann die Zentralverriegelung wieder ohne Probleme funzt dann war nur ein elektronischer Fehler sei es wegen zu wenig Bordspannung oder ähnliches...
Falls der Fehler nach dem Speicher auslesen wieder auftritt, dann ists möglich dass es der Stellmotor ist oder das Gestänge an der Türinnenverkleidung ab und zu hängen bleibt
(fetten hilft!!)
Achja hast du in letzter Zeit die Türverkleidung abmontiert oder abmontieren lassen ??

Gruss Marek
 
AW: Zentralveriegelung Fahrerseite

Hallo Mike,

ist ja krass. Ich habe mich bisher immer darauf verlassen, daß die Garantie mit einem unabhängigen Unternehmen abgeschlossen ist und nicht von der Insolvenz betroffen ist.
Wieder was dazugelernt.
 
AW: Zentralveriegelung Fahrerseite

@marek

Vielen Dank für die Tips werde mal schaun. Türverkleidung habe ich nicht angeruehrt.
Ich werde mal sehe. Meine Vermutung wäre auch eventuell die Batterie, denn der Wagen wird selten bewegt. Ich muss das mal überprüfen. Vieleicht hilft auch eine neue Batterie...:-)

@ Stefan, tja habe da auch was dazu gelernt. Deswegen, also ich denke, wenn ich was am Motor hätte, wäre ich nicht so entspannt. Klar, bin ich enttäuscht, aber ich kann momentan ja noch damit leben, dass die Fahrerseite mal nicht aufgeht, aber nach mehrmaligen Versuchen geht funktioniert es ja noch :-) Aber trotzdem Ihr seid gewarnt!....
 
AW: Zentralveriegelung Fahrerseite

bitte trotz neuer Batterie den Fehlerspeicher löschen lassen da der Fehler jetzt besteht...
 
AW: Zentralveriegelung Fahrerseite

Also wenn die Batterie leer wäre, hättest du viel eher Probleme beim Anlassen, denn das schluckt erheblich mehr Strom. Oder auch beim Verdeck entriegeln. Du kannst ja mal deine Garantiepolice hochladen, sodass man mal drüber schauen kann. Oder du rufst bei der Versicherungsgesellschaft an und fragst nach. Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, sodass natürlich alles Mögliche im Vertrag geregelt sein kann. Die bloße Aussage der Gesellschaft, dass es so sei, reicht nicht aus. Ich würde mir die Fundstelle geben lassen. Hier geht es jetzt nur um ein Stellmotor oder eine Batterie, aber stell dir vor, nächsten Monat ist deine Lenkung auf einmal klebrig. Was machst du dann?
 
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