Zeugenvorladung zur Gerichtsverhandlung...

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Andreazzz

Guest
In 14 Tagen bin ich als Zeuge zur Gerichtsverhandlung wegen meines Auffahrunfalls im März 2018 vorgeladen.
Mein Unfallgegner wurde im September 2018 wegen des nachweislich provozierten Unfalls und Nötigung vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt.
Ganz genau heisst es da im Urteil:

Ihnen wird zur Last gelegt, einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung ,
Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben.


Jetzt frage ich mich nur, wie man gegen so eine lächerliche Strafe auch noch Einspruch erheben kann?
Oder ist es eventuell gar so, dass auch noch Punkte und Fahrverbot auf ihn zukommen, was aber im Strafbefehl nicht ausdrücklich erwähnt wird?

Wie dem auch sei, ich hoffe nun, dass die gegnerische Versicherung nach der Verhandlung auch endlich mal meine Restforderungen ausgleicht!
 
Bei der Geschichte darfst du die Verkehrsbehörde nicht vergessen. Sie wird wohl im Anschluss "tätig" werden. Die klären für sich die Frage, ob der Verkehrsteilnehmer auch geistig befähigt ist ein Fahrzeug zu führen. Sprich, die können von sich alleine Maßnahmen ergreifen, ihm die Fahrerlaubnis entziehen, MPU anordnen usw. - sofern sie über den Vorgang informiert werden.
Das ist wohl der Grund, weshalb Einspruch eingelegt wurde. Das Endergebnis ist für den Deliquenten schon "zukunftsweisend", für dich mag die "Strafe" lächerlich klingen.

Strafbefehl ist kein Urteil.
 
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