Zollfrage Import aus der CH nach DE dt. Fahrzeug-Präferenznachweis

fundriver

macht Rennlizenz
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10 Juli 2005
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo
ist hier ein Zollprofi an board? Und wirklich ..das sollten nur Zollprofis lesen, sonst ist es zu komplex.

Ich würde gerne ein in DE gebautes Fahrzeug aus der CH nach DE holen. Das Fahrzeug wurde aber nicht über den Generalimporteur in der CH in die CH importiert, sondern über eine Privatperson, da er anscheinend das Fahrzeug in DE als Neuwagen erworben hat. (wahrscheinlich war es hier billiger als wenn er es in der CH gekauft hätte)
Leider ist der damalige Erstbesitzer nicht auffindbar, und damit auch keine Exportpapiere und auch keine EUR.1

Das Zollabkommen EU/EFTA sagt aus, dass ein in DE hergestelltes Fahrzeug mit Ursprungsnachweis zollfrei (nicht MWSt frei!) eingeführt werden darf. Damit würden die 10% Zoll (welche für Fahrzeuge erhoben werden) entfallen. Nun braucht man dazu wieder ein EUR.1 , was eine Zollagentur ausstellt, mit Nachweis eines Ursprungszeugnisses (was man beschaffen könnte) . Aber das EUR.1 muss vom Verkäufer unterschrieben werden. Und der macht es nicht da er zur Unterschrift lt seinen Aussagen das damalige EUR.1 benötigen würde von der Ausfuhr. Wenn er es unterschreibt ohne dem Wissen des damaligen EUR.1 könnte der dt Zoll bei Ihm evtl später (und so habe ich es verstanden wegen fehlendem Dokument EUR.1 was die Ausfuhr in die CH bestätigt bzw fehlendem Präferenznachweis) die 10% Zoll einfordern.
Ich dachte, dass man mit dem Ursprungsnachweis auch nachweist, dass Fahrzeug in DE hergestellt und somit zollfrei zurückgeht. Scheint aber nicht so...die EUR.1 zum erlangen würde zwar die Zollagentur ausstellen, aber nicht unterschreiben....hatte jemand schon so einen Fall?
Danke...
 
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