Zusammenstoss mit einer verpennten Katze...

AW: Zusammenstoss mit einer verpennten Katze...

Es geht eigentlich nicht darum, ob Dein Wagen ein "Unfallwagen" ist oder nicht!
Fest steht, dass ein Schaden, bei dem Karosserieteile getauscht und/oder lackiert wurden, beim Verkauf des Fahrzeugs angegeben müssen. (Aussage meines Anwaltes)

Gruß
Rami
 
AW: Zusammenstoss mit einer verpennten Katze...

Prian_Z4 schrieb:
Und nochmal:
ab wann es ein "Unfallwagen" ist und wann noch nicht steht nirgendwo. Der Begriff ist also deeeehnbar wie Gummi. :T
Es ist sch***egal, wie "man" das vielleicht sieht, der Wagen ist nach Austausch von Karosserieteilen definitiv nicht mehr unfallfrei. Und sebstverständlich kann man dafür "merkantilen Minderwert" geltend machen (wenn Alter und Laufleistung unter den entsprechenden Grenzen liegen).
Und wenn ein Händler ihn als unfallfrei verkauft, begibt er sich auf dünnes Eis und läuft Gefahr, sich Ärger einzuhandeln.
Wenn ich in so einem Fall heraus bekäme (und ich bekomme es irgendwann heraus), dass der Wagen "nur einen neuen Kotflügel" bekommen hat, im Kaufvertrag aber als "unfallfrei" bezeichnet wird, bekäme der Verkäufer jede Menge Ärger.

Und was soll die Antwort "Kotflügel getauscht" bringen? Würdest du diese Aussage ohne weitere Nachfrage hinnehmen? :j
Gruß
Prian

Genau richtig :t

Die Frage ob unfallfrei oder nicht lässt dich doch ganz eindeutig beantworten. Wenn dir jemand in den Wagen fährt ist es ein Unfall => also nicht unfallfrei :+

Gesetzlich defeiniert ist es aber wohl nicht.
Ab einer Schadenshöhe von 750 € muss man es aber angeben.
Ein cleverer Käufer wird aber die Frage stellen ob an dem Wagen

1. Teile getauscht?
2. nachlackiert?

wurde.

Dann ist es egal wie man unfallfrei definiert - wer hier sagt, daß nichts gemacht wurde macht sich des Betruges schuldig.

Ich würde es daher von Anfang an dazu sagen. Man nimmt damit gleichzeitig potentiellen Verhandlungsspielraum wenn man von Anfang an alles sagt.


Daher mein Tip für alle die einen Wagen kaufen wollen - immer mit Schichdickenmessgerät prüfen und im Kaufvertrag aufnehmen, daß keine Teile getauscht wurden.

Ärgerlich an der Sache ist, daß du wohl nur einige 100 € an für die Werminderung bekommen wirst, der tatsächliche Verlust bei einem Verkauf aber wohl größer sein wird. Denn wenn du die Wahl haben würdest zwischen identischen Autos, 1x mit Unfall, 1x ohne - welchen würdest du nehmen. 300 € wäre mir die Unfallfreiheit locker wert.
 
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IQ-Man schrieb:
Wenn mir jemand ein Auto als unfallfrei verkaufen würde und ich im Nachhinein heraus kriege, dass SO ein Schaden vorhanden war, stünde ich in null komma nix bei meinem Anwalt auf der Matte! Unabghängig vom Ausgang bedeutet das Stress für den Verkäufer.

Bedenke. Wie willst du nach 6 Monaten beweisen, daß nicht du einen Unfall hattest und nun nachträglich Geld rausholen willst.

Besonders wenn Fahrzeuge vom Händler mit einem TÜV oder DEKRA Gutachten verkauft wurden wird es schwer. Denn die Gutachter müssen nicht mit Schichtdickenmessgerät prüfen. Im Gutachten steht auch nur "keine Unfallschäden erkennbar", was nicht bedeutet, daß es tatsächlich keine gibt. Wenn der Gutachter dem Händler einen gefallen tun will dann schaut er nur mit bloßem Auge, erkennt nicht und schreibt das ins Gutachten und der ahnungslose Gebrauchtwagenkäufer wiegt sich in Sicherheit.
Daher: Immer Vorsicht bei solchen Gutachten.

Am besten selber prüfen oder prüfen lassen (ein Lackierer sieht auf den ersten Blick ob lackiert wurde oder nicht - anosnten kann er es leicht nachmessen.)
 
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baron-tigger schrieb:
Ärgerlich an der Sache ist, daß du wohl nur einige 100 € an für die Werminderung bekommen wirst, der tatsächliche Verlust bei einem Verkauf aber wohl größer sein wird. Denn wenn du die Wahl haben würdest zwischen identischen Autos, 1x mit Unfall, 1x ohne - welchen würdest du nehmen. 300 € wäre mir die Unfallfreiheit locker wert.

Bei einem Wagenwert von über 20.000 Euronen mit Sicherheit auch um Einiges mehr!!!
 
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Ich habe ein Gerichtsurteil gelesen, daß ein Wagen als Unfallwagen gilt, wenn eben Blechteile getauscht werden müssen. Was mit Plastikstoßstangen ist und lackieren oder ausbeulen, stand nicht drin. Fand ich auch etwas komisch und unsinnig.

Gruß Viktor
 
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baron-tigger schrieb:
Ärgerlich an der Sache ist, daß du wohl nur einige 100 € an für die Werminderung bekommen wirst, der tatsächliche Verlust bei einem Verkauf aber wohl größer sein wird. Denn wenn du die Wahl haben würdest zwischen identischen Autos, 1x mit Unfall, 1x ohne - welchen würdest du nehmen. 300 € wäre mir die Unfallfreiheit locker wert.

Genau das ist es, was mich wirklich fuchsst ! Ich könnte es einem Käufer nicht mal verübeln, wenn er für einen, ihm nicht mehr richtig nachvollziehbaren, Unfall den Preis drücken will. Ich würde da auch mal locker mit 1000€ Nachlass in die Verhandlungen einsteigen.

Aber ich denke, ich werde am Ende der Woche Zahlen haben
 
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