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AW: 15%

Zu dem Thema kann ich auch was beisteuern: Ein guter Kumpel von mir hat sich vor ein paar Wochen einen neuen 5er Kombi (allerdings altes Modell) mit knapp über 30% Nachlass beim BMW-Händer hier vor Ort gekauft. Er wollte eigentlich nen Gebrauchten, aber der wäre wohl teurer gewesen...

War allerdings kein selbst konfigurierter, sondern der stand bei irgendeinem anderen Händler auf dem Hof.
 
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:)
Hallo Uli,

das Problem hatten wir hier schonmal - schau mal in deinen Vertrag, schau mal in den "Qualitätsbrief"! Der einzige, der dir vertraglich Mangelbeseitigung schuldet, ist DEIN Händler bzw. DEINE NL, bei dem/der du gekauft hast, sonst keiner. Vor allem gibt es bei BMW nach wie vor keine Herstellergarantie, die BMW unmittelbar verpflichten würde. Du kannst zwar für Reparaturen im Rahmen des Qualitätsbriefs auch zu einem anderen Händler bzw. zu einer anderen NL gehen, aber die bekommen ihr Geld für die Reparatur dann auch nur von deinem Händler. Hebt der die Hand und wird insolvent, darfst du selbst ran, wenn BMW hier keine "kulante" Lösung anbietet.

Empfehlung daher: In schlechten Zeiten und bei Zweifeln an der Solvenz vorsichtshalber direkt bei der BMW NL kaufen, dann haftet die BMW AG selbst für die Mangelfreiheit.

Gruß

Mick

Ich weiß nicht ob das richtig oder falsch ist was Du da oben schreibst ich weiß nur daß mein :) alle Garantiearbeiten die bei mir bisher angefallen sind mit BMW abgerechnet hat und nicht mit dem Händler bei dem ich gekauft habe. Das wäre zumindest was mich und mein Auto betrifft falsch.
 
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das Problem hatten wir hier schonmal - schau mal in deinen Vertrag, schau mal in den "Qualitätsbrief"! Der einzige, der dir vertraglich Mangelbeseitigung schuldet, ist DEIN Händler bzw. DEINE NL, bei dem/der du gekauft hast, sonst keiner. Vor allem gibt es bei BMW nach wie vor keine Herstellergarantie, die BMW unmittelbar verpflichten würde.

Hallo,
Oh da liegt aber jemand falsch, jeder Hersteller ist zur Grantie bzw Garantieleistungen verpflichtet. Schaue mal im EU Gesetzt unter Hersteller Garantie und Produkthaftung.

Und nun noch was zu den Prozenten:
Es ist logisch das ein kleiner Händler nicht so viel Nachlass gegen kann wie ein Großer, denn Die Prozente die der Händler bekommt richtet sich immer nach der Verkauften Menge der Autos. Sollte ein Händler mehr Autos als geplant verkaufen gibt es eine Rückvergütung. Das ist alles genau gestaffelt.
Gruß
uli
 
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Hallo,
Oh da liegt aber jemand falsch, jeder Hersteller ist zur Grantie bzw Garantieleistungen verpflichtet. Schaue mal im EU Gesetzt unter Hersteller Garantie und Produkthaftung.

Oh - fragt sich nur, wer hier wohl ganz falsch liegt... :-(

  • Schau mal bitte selbst bei Wikipedia nach, was "Produkthaftung" bedeutet - das ist einfach etwas ganz anderes als die Beseitigung von Fehlern am gekauften Produkt, worüber wir hier reden.
  • Schau mal bitte selbst in der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nach, wer (z.B. beim harmonisierten Verbrauchsgüterkauf) unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Käufer für Mängel einstehen muss.
  • Schau mal bitte selbst in § 434ff BGB nach, da ist in Deutschland die Mangelhaftung geregelt - auch hiernach haftet dem Käufer nur der "Verkäufer", ganz sicher aber nicht der Hersteller (wenn es keine freiwillige Garantie gibt, die bei BMW eben nicht existiert).
  • (Freiwillige) Garantie ist absolut nicht gleich (gesetzliche) Gewährleistung.
  • Zum Regreß des Verkäufers beim Hersteller s. mein nächster Betrag @clemens...
Tiefer will ich nicht einsteigen, normalerweise verlange ich für meine Rechtsberatung einen Haufen Geld ;)

Gruß

Mick
 
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:)

Ich weiß nicht ob das richtig oder falsch ist was Du da oben schreibst

ich weiß nur daß mein :) alle Garantiearbeiten die bei mir bisher angefallen sind mit BMW abgerechnet hat und nicht mit dem Händler bei dem ich gekauft habe.

Das wäre zumindest was mich und mein Auto betrifft falsch.

(a) Ich liege richtig :).
(b) Das wundert mich nicht ;) und
(c) Das ist auch bei dir und deinem Wagen nicht falsch %::

  • Der "richtige" (dem Kunden im Vertrag/Qualitätsbrief mitgeteilte) Weg wäre tatsächlich, dass die ausführende Werkstatt die Mangelbeseitigungskosten bei deinem Verkäufer liquidiert, der die Kosten dann seinerseits an seinen eigenen Verkäufer - i.Zw. die BMW AG - weitergibt, der dann wiederum z.B. das kaputte Dach bei seinem Zulieferer Edscha moniert. Jede Partei kann sich nach dem Gesetz immer nur an seinen eigenen Vertragspartner wenden, vgl. z.B. für den Verbrauchsgüterkauf §§ 478f BGB.
  • Dieser Weg wäre aber für die ausführende Werkstatt entweder gefährlich (weil sich diese nie sicher sein könnte, ob die Mangelbeseitigungskosten vom eigenen Anspruchsgegner anerkannt werden) und alternativ umständlich (da Rückfragen vor der Reparaturausführung ggf. erheblichen Verwaltungsmehraufwand über mehrere Ecken mit sich bringen würde, da gibts z.B. die berühmten Reparaturfreigaben der BMW AG zur Absicherung des eigenen Ersatzanspruchs der Werkstatt, die ohnehin schon lange dauern und durch Rückfragen ums Eck nicht noch weiter verzögert werden sollen).
  • Daher erlaubt BMW vertraglich (zwischen BMW AG und den beteiligten Händlern und Werkstätten - die Käufer sind daran aber anders als bei einer Herstellergarantie nicht beteiligt!) einen Direktanspruch der ausführenden Werkstatt gegen die BMW AG. Der Mangelschaden wird aber intern trotzdem deinem Verkäufer und nicht der ausführenden Werkstatt belastet (und natürlich finanziell sogleich wieder gutgeschrieben).
  • Der Direktanspruch (ausführende Werkstatt - BMW AG) klappt problemlos aber nur, solange es deinen eigenen Mangelanspruch gegen deinen Verkäufer überhaupt noch gibt, also insbesondere, solange dein Verkäufer noch nicht insolvent ist. Nach deinem Vertrag mit deinem Händler (und mehr Verträge hast du einfach nicht, wenn du keine Zusatzgarantie mit Dritten abgeschlossen hast) verlierst du aber im Insolvenzfall praktisch alle Ansprüche, so dass auch der Direktanspruch der ausführenden Werkstatt verloren geht. Dann hast du nur noch die Kulanz von BMW.
Diese Konstruktion von BMW wird u.a. genau aus den genannten Gründen (aber natürlich auch wegen der kurzen Fristen und der gegenüber einer Garantie stark eingeschränkten Beweislastumkehr) allgemein als verbraucherfeindlich empfunden und z.B. vom ADAC und den Verbraucherschutzverbänden ständig kritisiert. Eigentlich logisch in Zeiten, in denen praktisch alle anderen Hersteller eine echte eigene Herstellergarantie einräumen, die noch dazu erheblich länger läuft als bei BMW. Und zumal BMW selbst im Ausland seine Kunden z.T. ganz erheblich besser stellt als die deutschen Kunden.

Gruß

Mick
 
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Danke für die ausführliche Erklärung, Mick!

Da war ich selbst wohl auch immer falsch informiert, hoffentlich geht es meinem Händler auch weiterhin gut ;-)
 
AW: 15%

Im Gegensatz dazu, hast du im Forum sogar noch selbst dafür bezahlt :d

:d Ja, so ist das halt - im Forum gibt man, was man kann - wenn's bei mir schon am technischen Wissen gebricht und mir zuweilen weitschweifige juristische Erklärungen zuviel werden, muss ich das halt finanziell kompensieren :+

Gruß

Mick
 
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Gute Erklärungen, Mick! :t

Gruß

Kai
 
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