Der Flache
Fahrer
Moin Leute,
ich beabsichtige die in diesem thread thematisierte Felge Diewe Impatto in 8x18" ET32 mit 225/40 VA und 9x18" ET35 mit 255/35 HA zu kaufen und auf meinem E86 Coupe mit AG-Serienfahrwerk zu fahren. Im Gutachten für die 9x18" ET35 steht für den 255/35 Reifen die Auflage: "Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen."
Mein Reifenhändler bezieht sich nun auf das Gutachten und meint, dass gebördelt werden muss. Ich möchte aber grundsätzlich nichts an den Radhauskanten machen bzw. nicht bördeln. Ich weiß hier von Bowoe86qp, der auch die Diewe Impatto mit der gleichen Rad/Reifen-Kombination und AG-Serienfahrwerk fährt, dass die Räder bei ihm schön in das Radhaus einfedern, nichts schleift und er keine Probleme beim TÜV hatte. -Marcel- hier im thread, hatte vermutlich auch keine Probleme mit den gleiche Rädern. Liest sich jedenfalls so.
Fragen: Interessieren den TÜV-Prüfer die Auflagen im Gutachten ggf. erstmal nicht und prüft er die Freigängigkeit der Räder nach seinen eigenen Vorgaben? Kann oder muss er sogar trotz einwandfreier Freigängigkeit der Räder die Auflage im Gutachten beachten und mich zum Anlegen der Kanten "zwingen"? Wie läuft das nach Eurem Wissen bzw. Erfahrungen beim TÜV ab?
Beste Grüße aus Hamburg und schon mal Danke für Eure Antworten.
ich beabsichtige die in diesem thread thematisierte Felge Diewe Impatto in 8x18" ET32 mit 225/40 VA und 9x18" ET35 mit 255/35 HA zu kaufen und auf meinem E86 Coupe mit AG-Serienfahrwerk zu fahren. Im Gutachten für die 9x18" ET35 steht für den 255/35 Reifen die Auflage: "Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen."
Mein Reifenhändler bezieht sich nun auf das Gutachten und meint, dass gebördelt werden muss. Ich möchte aber grundsätzlich nichts an den Radhauskanten machen bzw. nicht bördeln. Ich weiß hier von Bowoe86qp, der auch die Diewe Impatto mit der gleichen Rad/Reifen-Kombination und AG-Serienfahrwerk fährt, dass die Räder bei ihm schön in das Radhaus einfedern, nichts schleift und er keine Probleme beim TÜV hatte. -Marcel- hier im thread, hatte vermutlich auch keine Probleme mit den gleiche Rädern. Liest sich jedenfalls so.
Fragen: Interessieren den TÜV-Prüfer die Auflagen im Gutachten ggf. erstmal nicht und prüft er die Freigängigkeit der Räder nach seinen eigenen Vorgaben? Kann oder muss er sogar trotz einwandfreier Freigängigkeit der Räder die Auflage im Gutachten beachten und mich zum Anlegen der Kanten "zwingen"? Wie läuft das nach Eurem Wissen bzw. Erfahrungen beim TÜV ab?
Beste Grüße aus Hamburg und schon mal Danke für Eure Antworten.