Falls ihr wissen wollt wie es ausgegangen ist (Und falls noch mal jemand im Forum nach AT-Motor sucht):
AT-Motor ist nicht Angabepflichtig. Der BMW-Händler hat "vergessen" es zu nennen, es steht nicht im Kaufvertrag, das ist ok.
Hätte ich explizit nachgefragt und in den Kaufvertrag geschrieben, es ist kein AT-Motor verbaut, dann wäre es ein Betrug.
Allerdings steht im Kaufvertrag die Laufleistung des Wagens, und die beinhaltet auch die Laufleistung des Motors. Ist dort ein älterer AT-Motor verbaut, der mehr gelaufen hat, und mir wäre ein finanzieller Schaden entstanden, wäre der Händler ebenfalls dem Betrug überführt. In meinem Fall hat BMW über ihren Anwalt aber geschrieben, dass ein generalüberholter AT-Motor verbaut ist, der äquivalent eines neuen Motors ist. Somit ist mir kein finanzieller Schaden entstanden, somit liegt kein Betrug vor. Damit war die Sache für meine Anwältin beendet.
Soll ich jetzt froh sein? Klar, habe ich einen "wie-neu"-Motor drin. Andererseits stehe ich an der Ampel im Leerlauf und wundere mich über jeden Huster und Schüttler des Motors... Mal sehen...
Euch jedenfalls vielen Dank!