AT-Motor verschwiegen

... Du geht hin verlangst Einblick in alle Unterlagen dazu, sollte er das verweigern besteht du auf sofortige Wandlung des Kaufvertrages, sprich Rückgabe des Fahrzeuges.
Das ist dein Recht und das kann er nicht verweigern.
Es ist nicht böse gemeint, Uli, aber wie kommst du bloß auf solche hanebüchenen, wenn auch sicherlich gut gemeinten, Aussagen? Das hiesige Recht ist doch kein Wunschzettel. ;)
 
Warum nicht einfacher und versuchen die Historie über einen anderen Freundlichen einzuholen.
 
.... wenn ich es richtig verstanden habe, ging es beim Oberlandesgericht darum ob der mit Neuteilen aufgebaute Motor mit einem neuen Motor gleichzusetzen ist. Das ist offenbar der Fall.
Hier geht es aber um das Verschweigen eines getauschten oder instandgesetzten Motors. Das wäre nach meiner Auffassung schon ein erheblicher Unterschied.
 
Es ist nicht böse gemeint, Uli, aber wie kommst du bloß auf solche hanebüchenen, wenn auch sicherlich gut gemeinten, Aussagen? Das hiesige Recht ist doch kein Wunschzettel. ;)
Hi,
wenn der Händler mir schon was verschweigt habe ich das recht zu erfahren was.
Aber das sollte alles kein Problem sein, da ja der letzte Halter bekannt sein müsste. Wenn man jetzt her geht und den kontaktiert weiss man zumindest was Sache war. Sollte der jedoch das Auto defekt verkauft haben an den Händler, dann hat der Händler eh ein Problem, und dann kann er auch nicht sagen das er die Rechnungen aus Datenschutzgründen nicht zeigen darf.
Ich als Käufer des Wagens würde mich da schon mal richtig schlau machen und zur Vorsicht eh schon mal einen Anwalt bemühen, denn ein schreiben von Anwalt bewirkt bei manchen schon mal seine Haltung zu überdenken.
Da lt. Thread Strater ja geschrieben wird das der Azubi vergessen hat das zu vermerken
Der Motor hat bei Leasingrücknahme wohl Geräusche gemacht, daher wurde ein AT-Motor (Überholter Gebrauchtmotor) verbaut, ein Azubi hat aber wohl vergessen es in die Datenbank einzutragen, so dass der Verkäufer es nicht wusste. (hmm...ok...)
Da der Einbau des AT Motors ja nach der Leasingrücknahme stattfand kann der Händler ohne weiteres die Rechnung vorlegen.
 
Die entscheidende Frage ist doch ob er einen "neuen" AT Motor bekommen hat oder einen Gebrauchtmotor.
Wenn es ein neuer bzw. ein neu überholter Motor ist dann ist doch alles gut...

Wenns ein Gebrauchtmotor sein sollte, evtl. sogar mit höherer Laufleistung als die Karrosserie, dann wäre das ganze nicht gut.
 
.... wenn ich es richtig verstanden habe, ging es beim Oberlandesgericht darum ob der mit Neuteilen aufgebaute Motor mit einem neuen Motor gleichzusetzen ist. Das ist offenbar der Fall.
Hier geht es aber um das Verschweigen eines getauschten oder instandgesetzten Motors. Das wäre nach meiner Auffassung schon ein erheblicher Unterschied.
Der Unterschied dürfte hauptsächlich darin bestehen, dass der der Motor für viele Autobesitzer als "Herz des Autos" eine besondere emotionale Qualität hat (für mich auch), während er aus technischer Sicht eben auch nur ein Ersatzteil ist. Damit kommt es für die Frage einer Wertminderung oder Maßnahmen bis hin zu der hier ins Spiel gebrachten Wandlung eher darauf an, ob ein neuwertiges Ersatzteil oder ein Gebrauchtteil eingebaut wurde.
 
Ich finde das alles recht undurchsichtig und habe morgen mal einen Termin beim Anwalt. Wenn der Händler mir Dinge verschweigt, dann ist das nicht gut und ich möchte eine Kompensation dafür haben, z.B. eine Garantie für den Austauschmotor (Müsste es die nach Werkstattleistungen nicht sowieso geben?...).

Beim AT Motor handelt es sich laut Auskunft des Händlers (nicht viel Wert imho) um einen überholten Gebrauchtmotor.
 
Wenn es kein AT Motor von BMW sondern von einem Überholer ist, stell ihn wieder auf den Hof.
Ein AT Motor von BMW ist wie (und oft auch ein) Neumotor.

Wenns ein AT Motor von einem freien Anbieter ist, weißt Du gar nichts über die Qualität. Sowas zu verschweigen ist IMHO Betrug.

Hab schon einige BMW AT Motoren aus Dingolfing bekommen und konnte mich nicht beklagen.

MFG
Christian
 
Hey Artos!

Wie sieht´s denn nun aus? Schon was Neues?

Ich hoffe zu Deinen Gunsten!

MFG Alec
 
Falls ihr wissen wollt wie es ausgegangen ist (Und falls noch mal jemand im Forum nach AT-Motor sucht):

AT-Motor ist nicht Angabepflichtig. Der BMW-Händler hat "vergessen" es zu nennen, es steht nicht im Kaufvertrag, das ist ok.
Hätte ich explizit nachgefragt und in den Kaufvertrag geschrieben, es ist kein AT-Motor verbaut, dann wäre es ein Betrug.

Allerdings steht im Kaufvertrag die Laufleistung des Wagens, und die beinhaltet auch die Laufleistung des Motors. Ist dort ein älterer AT-Motor verbaut, der mehr gelaufen hat, und mir wäre ein finanzieller Schaden entstanden, wäre der Händler ebenfalls dem Betrug überführt. In meinem Fall hat BMW über ihren Anwalt aber geschrieben, dass ein generalüberholter AT-Motor verbaut ist, der äquivalent eines neuen Motors ist. Somit ist mir kein finanzieller Schaden entstanden, somit liegt kein Betrug vor. Damit war die Sache für meine Anwältin beendet.

Soll ich jetzt froh sein? Klar, habe ich einen "wie-neu"-Motor drin. Andererseits stehe ich an der Ampel im Leerlauf und wundere mich über jeden Huster und Schüttler des Motors... Mal sehen...
Euch jedenfalls vielen Dank!
 
Schon interessant, dass derart elementare Dinge wohl nicht genannt werden müssen. Ebenso, dass sich Verkäufer bei einer Überlackierung (wegen z.B. Steinschlags) immer zu erklären versuchen.
Es kommt wohl am Ende doch drauf an, ob man "etwas" verschweigen kann oder "es" offensichtlich ist. Transparenz und Vertrauen sieht für mich anders aus. Leider auch in Bezug auf die juristische Seite.
 
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