Danke euch beiden schon mal.
@wolfman: Ich weiß nicht, ob in der Hinsicht was geprüft wurde, ich wurde ja direkt vor vollendete Tatsachen gestellt. Das würde ich ggf. noch mal abklären. In der Felgenwerksatt hatte man nach dem Anschauen der Schäden jedenfalls keinerlei bedenken, was die Durchfürbarkeit einer Instandsetzung angeht.
@FuzzyZ3
Rein juristisch wird es schwierig und wenn keine Rechtsschutzversicherungen vorliegt potentiell teuer.
Ich habe nur eine Verkehrsrechtschutz, da muss ich mal abchecken, ob die die Kosten ggf. übernehmen würde.
Hast du vor der Probefahrt einen Vertrag unterschrieben, wie im Schadensfall zu verfahren ist?
Im Vertrag stand meiner Kenntnis nach diesbezüglich nichts, da stand eh fast nichts drin, das war nur in kurz gehaltenes Blatt. Nur eben die üblichen 1000 € SB im Schadenfall standen explizit drin.
In dem Fall hast du die Felge beschädigt und bist zu Schadensersatz verpflichtet und schuldest den Zustand, der umgangssprachlich, ohne den Schaden vorgelegen hat. Da kann man sich natürlich streiten.
Genau so hatte ich mir das auch gedacht, und bin auch ohne zweifel davon ausgegangen, dass man den Schaden instandsetzen kann, ohne eine neue Felge zu kaufen.
Man hat mir ja mündlich sinngemäß ja auch eine - für alle akzeptable - Lösung in Ausicht gestellt; oder zumindest so getan, als ob man sich darum bemühen würde.
Wenn die Felgenwerkstatt den Schaden rückstandslos beseitigen kann, wäre ja genau das geschehen. Die beschädigte Felge war ja auch nicht neu, sondern "schon" 6500 km alt.
Ich würde dir raten einen Termin beim Geschäftsführer zu vereinbaren. Dort sollte ganz entspannt das Verhalten des Autohauses erörtert werden. Stichwort Neukundensteuerung, warum bekommst du als potenzieller Neukunde eine Rechnung aber kein Angebot für ein attraktives Leasing? Kann man einem Neukunden ggf entgegen kommen.
So werde ich es wohl machen. Aber nach diesem komischen Verhalten habe ich ehrlich gesagt auch keine Lust mehr, bei diesem Autohaus mehr Geld als nötig zu lassen.
Andererseits herrscht natürlich in vielen Autohäusern eine Art von Testfahrtourismus. Kann sein, dass da negative Erfahrungen gemacht wurden...
Klar, sie können mir natürlich nicht ansehen, das ich kein Probefahrttourist bin. Ich denke jedoch nicht, das ich den Eindruck gemacht habe, es ging ja auch um Firmenleasing und ich habe denen konkrete Punkte fürs Leasing (Laufzeit, km p.A. usw) genannt. Aber seis drum...
Kann jemamd einschätzen, ob ich dann ggf. ein Anrecht auf die beschädigte Felge hätte? Ich habe denen ja im schlechtesten Fall eine neue gekauft.
Hier noch ein Bild des Schadens: