Eintragung 235/40 18 Rundum bitte um Unterstützung

Sharky089

Fahrer
Registriert
3 Dezember 2021
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Guten Abend zusammen,
bei mir steht jetzt das Thema TÜV an und ich wollte die o. g. Reifen eintragen lassen.
Ich hab dies jetzt im Vorfeld meinem Dipl. Ing geschrieben, anbei die Antwort:

"Ihre gewählte Bereifung ist im Abrollumfang vorne um 1,3% und hinten um 1,5% größer. Laut dem für solche Umbauten anzuwendenden VdTÜV-Merkblatt 751 liegt die maximal zulässige Abweichung nach oben bei 1%. Das bedeutet, dass diese Reifen nur zulässig sind, wenn sie für Ihr Fahrzeug (Verwendungsbereich) im Teilegutachten ausdrücklich als zulässig aufgeführt sind und in den Auflagen zu den Reifen keine Einschränkungen diesbezüglich (z.B. Tachoangleich etc.) gelistet sind."

Weder die Suche im Forum noch über Google hat mir einen Lösungsweg aufgezeichnet. Da hier einige im Forum diese Grösse fahren und eingetragen haben wäre ich um jede Unterstützung sehr dankbar

PS. Felgen sind ET 38 und 8,5 Zollbreit

Grüße aus dem Süden
 
Suche mal hier im Forum nach "Tachoangleichung". Die wird wohl notwendig.
Interessanterweise hat es @ZZZZefix auch ohne geschafft.:rolleyes:
 
Tachoprüfung könnte das Stichwort sein. Die Dinger laufen ja vor (gemessen gegen GPS) und sicher auch mal mehr als 1%.

Kurz zum Abrollumfang - der ist ja quasi die gefahrene Strecke und somit proportional zur Geschwindigkeit (= Strecke / Zeit).

Vielleicht werden mit dem Vorlauf der Tachogeschwindigkeit die 1,3% / 1,5% an Abrollumfang tatsächlich kompensiert. Das müsste bei einer Probefahrt ermittelt werden. Aber es gilt, dass die Abweichung nie <0km/h werden darf (=> Tachoangleichung)
 
Vielen Dank erstmal für die Antworten. So schlagfeste Argumente oder evtl Dokumenten welche ich vorlegen kann hat keiner?
So ein Mist, dachte das ich an alles gedacht haben und dann sowas 😞
 
Vielen Dank erstmal für die Antworten. So schlagfeste Argumente oder evtl Dokumenten welche ich vorlegen kann hat keiner?
So ein Mist, dachte das ich an alles gedacht haben und dann sowas 😞
Naja, Physik sollte schlagfertig genug sein. Wenn Abweichung größer als zulässig, dann Tachoprüfung.
Mein Prüfer hat dazu ein GPS Gerät und gleicht dann optisch ab. Kostet ein paar Euro und fertig.
 
Gibt zwar den Reifenrechner, aber den hat der TÜVer auch. Wenn nichts im Teilegutachten der Felgen zur Zulässigkeit steht, heißt das: Einzelabnahme mit wahrscheinlich vollem Ballett.
Liegen keine Unterlagen vor, muss wohl auch die Freigängigkeit festgestellt werden - heißt aufbocken und verschränken. Bei Tieferlegung sieht es eher ganz mau aus, dass auf das Verschränken verzichtet werden könnte. Beim TÜV-Nord wird die Abnahme dokumentiert per Foto und die Fotos werden auf den TÜV-Zentralrechner hochgeladen. Intern wird per Stichprobe geprüft, ob die Abnahme nach den Regeln der Technik erfolgte. Wer viele Fehler macht, verliert den Stempel.

Da hat keiner Bock drauf. Das zum Hintergrund und als Erklärung, warum sich die TÜV-Antwort nicht gerade einladend liest.

Um einen Eindruck zu bekommen, wie eine Prüfung ausgehen könnte: Einer fährt mit Tempo 100 vorweg und Du mit gleichem Abstand hinterher. Kontrolle per Handy-Tempo-App.

Das hatte mir mein TÜV-Kumpel geraten, weil der auch nur messen und bei Abweichung nicht angleichen kann. In dem Fall hätte ich nach Angleichung ein zweites Mal zur Nachprüfung kommen müssen.
Hatte 2020 einen Twingo 1 auf 15 Zöller gestellt, für die es nur breite Ganzjahresreifen mit größerem Abrollumfang gab.
 
Wie schon geschrieben wird es auf eine Einzelabnahme hinauslaufen.
Check von Freigängigkeit (inkl. Verschränken).
Wenn Felgen nicht für Fahrzeug freigegeben, dann Traglastgutachten (Felgenhersteller).
Überschreitung der Toleranz beim Abrollumfang: Tachogutachten. Kostet ca. 50 Euronen und machen viele Bosch Dienste (Jedenfalls hier im Norden).
Und natürlich die Kosten der Einzelabnahme, das geht mittlerweile nach Zeit. (Bei mehreren Änderungen - Fahrwerk, Räder, Reifen - können da mal fix 500 Euronen fällig werden).

Die von dir gewünschte Musterlösung gibt es auch.
Wenn dir jemand mit identischem Fahrzeug, identischem Fahrwerk, identischen Felgen und identischer Reifengröße sein teuer bezahltes Gutachten zur Verfügung stellt, lassen sich viele Dipl. Ings. darauf ein.

Viele Grüße aus dem Norden.
 
Bin ich auch gespannt. Mein TÜV-Kumpel sagt: Legt mir einer eine Kopie von Sonstwo vor, die ich einfach nur abschreiben soll, dann soll er nach Sonstwo fahren.
Schmaler Grat.
 
Naja, Physik sollte schlagfertig genug sein. Wenn Abweichung größer als zulässig, dann Tachoprüfung.
Mein Prüfer hat dazu ein GPS Gerät und gleicht dann optisch ab. Kostet ein paar Euro und fertig.
so ähnlich hab ich es mit dem super genauen handy gps gemacht und die Tachonadel etwas versetzt^^
 
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