Fahrzeugpapiere Österreich ???

baron-tigger

macht Rennlizenz
Registriert
26 Januar 2005
Kann mir vielleicht einmal jemand erklären welche Unterlagen man bei Anmeldung eines KFZ in Österreich bekommt und was diese enthalten.

An vergangenen Mittwoch musst ich in einer Vorlesung (Wirtschaftsprivatrecht) einen Fall zum Fahrzeugkauf lösen und stand vor dem Rätsel was ein "Typenschein" ist.
Ich nahm an, daß es sich um das handelt was in Deutschland unter dem Namen Fahrzuegbrief lief und seit 1.1.06 Zulassungsbescheinigung Teil 2 heißt.

Offenbar handelt es sich hierbei aber um etwas anderes.

Nun meine Fragen:

Was steht im Typenschein und wofür braucht man diesen?
Was gibt es noch für Papiere? Wie sehen diese aus?
Wird dieser Typenschein aktuell tatsächlich noch ausgestellt oder gibt es wie in Deutschland auch neue Papiere?

Eigentlich peinlich - bin jetzt ein Jahr hier und ausgerecht von solchen Dingen habe ich keinen Plan.
Danke im Voraus.
 
AW: Fahrzeugpapiere Österreich ???

Hello Tiger!

Den Typenschein gibt es nach wie vor in Österreich! Hat A5-FOrmat und ist ca. 10 bis 15 Seiten stark...

Darin sind sämtliche Fahrzeugdaten samt Skizzen mit sämtlichen Maßen, aber auch Felgendimensionen, etc vermerkt und alle bisherigen Fahrzeugbesitzer eingetragen......ohne dengeht gar nichts (Verkaufen, Anmelden, Abmelden) er dokumentiert quasi den Eigentumsanspruch...

Weiters brauchst Du zum Anmelden: Meldezettel des Anmelders (Firmenbuchauszug bei Firmen), Einen Kaufvertrag oder eine Rechnung über den Fahrzeugkauf, sowie ein gültiges §57 Gutachten, das sogenannte "Pickerl" (entspricht TÜV) und eine Bestätigung einer Versicherung, dass Du einen gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag hast..und wenn wer anderer für Dich anmeldet, dann braucht der noch eine Vollmacht von Dir..

Beim Anmelden wird der aktuelle Besitzer darin eingetragen und Du bekommst von der Zulassungsstelle einen sogenannten Zulassungsschein (gelb) in dem die wichtigsten Eckdaten vermerkt sind den Du mitführen musst...

Bei LEasingfahrzeugen bist Du zwar Zulassungs-Besitzer aber Eigentümer des Fahrzeugs bleibt die Leasinggesellschaft

Hoffe jetzt bist Du gänzlich verwirrt....;o)


LG
Gotham
 
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