Felgen & Fahrwerk eintragen in München

King Felix

Fahrer
Registriert
8 Februar 2012
Ort
Deggendorf und München
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Servus zusammen,

wurde gestern Nacht von den Freunden in Grün rausgezogen (nach 2 3/4 Jahren ohne Probleme), dann stellte sich raus, dass meine Felgen nicht in KOMBINATION mit meinen Eibach-Federn eingetragen sind.
Wusste gar nicht, dass man das in Kombination sein muss, hatte auch vor einem Jahr kein Problem beim TÜV in Deggendorf (wo ich hald herkomm).
Nun meine Frage, gibts ggf. ne bekannte Anlaufstelle in München/Freising/Erding o.ä. die jemandem bekannt ist, die kompetent dafür ist.
Fahrwerk: Eibach 30/30 ; Bereifung: VA: 19 Zoll 8J ET35 225/35 R19, HA: 19 Zoll 9J ET40 255/30 R19.
Federn sind eingetragen, jedoch scheinbar lag für die Felgen nur ein Teilegutachten oder so ähnlich bei (Auto hald so gekauft...TÜV nix gesagt letztes Jahr....naja grml ärgerlich...)
Wollte mal zum KÜS in München schauen, aber vll kennt ja jmd wer iwo anders? Weiß hald, dass gern gegen die "tiefergelegte" Generation etwas gewettert wird...
Vielen dank schon mal
Gruß
Felix
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ganz normal das man immer eine Kombinationsabnahme braucht. Prinzipiell müsstest das Fahrwerk sogar mit den Winterreifen abnehmen lassen, wenn die Felgen oder Reifen andere sind als die die damals bei der Abnahme vom Fahrwerk montiert waren. Der KÜS darf sowas aber nicht machen, da musst du immer zum TÜV oder Dekra.
 
Komisch, der Polizist sagte mir "da könnense überall hin ob KÜS, TÜV, DEKRA, oder sonst was, da geht alles, was eintragen kann"...na klasse...also doch nicht...
Prinzipiell gehts ja nur um ne Eintragung, die beides kombiniert.
Nur da ich hakd weiß, dass gewisse TÜVler gern mal rummucken bei der Kombination, junger Fahrer, tiefes Auto, "dicke Schluffen" naja...wollt ich eben nachfragen, wobei alles problemlos ist :(
 
1 Minute google:

Es kommt darauf an was im Gutachten steht.


Wer draf die Sonderabnahmen machen ???
- Wenn in dem Gutachten :" nach §19(3) der StVzO" steht, dürfen TÜV, Dekra und GTÜ die Abnhame durchführen
- Sollte in dem Gutachten aber :"nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVzO" o.ä stehen, ist man gezwungen zum TÜV (West) oder Dekra (Ost) zu fahren.

Änderungsabnahme/Anbauabnahme (sagen wir mal: simple Eintragung von nem Spoiler): nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 mittels Teilegutachten und falls vom Halter gewünscht auch für nicht eintragungspflichtige Fahrzeugteile mit Prüfzeugnissen (also mit ABE, EWG-Bauartgenehmigung usw). Wird durchgeführt von JEDEM aaP, PI oder aaS/aaSmT, also prinzipiell von jeder Überwachungsorganisation wie TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, und wie sie alle heißen.

Begutachtung (Einzelabnahme) gemäß § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO, mittels Teilegutachten, Festigkeitsgutachten oder GANZ OHNE Prüfzeugnisse, durchgeführt von Amtlich anerkannten Prüfern (aaP) oder Amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen (aaSmT) die in einer Technischen Prüfstelle (TP) arbeiten.
Das sind also im Westen die TÜVs und im Osten die Dekra, sonst keiner.

Der Unterschied besteht einerseits in der Art des Prüfzeugnisses bzw. dessen Inhalt, und desweiteren abhängig von 3 Punkten:

-Ändert sich die Fahrzeugart?
-Ist eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten
-verschlechtert sich das Abgas oder Geräuschverhalten

Trifft einer der Punkte zu, muss eine Begutachtung (also ne Einzelabnahme) nach §19 Abs 2 durchgeführt werden. Das ist im Regelfall aber aus dem Gutachten (sofern vorhanden!) ersichtlich, welche Art der Eintragung durchgeführt werden muss.
 
Es geht darum, ob es sich um eine Änderungsabnahme oder um eine Begutachtung einer technischen Änderung handelt. Ersteres dürfen alle amtlich anerkannten technischen Prüfstellen, letzteres nur bestimmte.
Ohne einen exakten Blick auf vorliegende Gutachten bzw. die gegenseitige Beeinflussung bei Mehrfachänderungen schwer zu beurteilen - es hängt also davon ab, was in den Teilegutachten zu den einzelnen Teilen steht.
Alleine die Anweisung des KBA dazu hat 42 Seiten. Wenn du also zum TÜV gehst, bist du auf der sicheren Seite. Wichtig: Schau, dass du ALLES an Unterlagen hast. Am Besten auch eine Reifenfreigabe des Herstellers der Reifen.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich dir eine Prüfstelle eher außerhalb Münchens, wenn es deine Zeit erlaubt.
Die sind nach meiner Erfahrung eher gewillt kundenorientiert zu prüfen, was noch innerhalb der Vorschriften liegt.
Gerade der TÜV München Ridlerstraße ist gerne dabei mit einem "geht nicht", nach meiner Vermutung wohl weil so etwas Arbeit verursacht.
 
Es geht darum, ob es sich um eine Änderungsabnahme oder um eine Begutachtung einer technischen Änderung handelt. Ersteres dürfen alle amtlich anerkannten technischen Prüfstellen, letzteres nur bestimmte.
Ohne einen exakten Blick auf vorliegende Gutachten bzw. die gegenseitige Beeinflussung bei Mehrfachänderungen schwer zu beurteilen - es hängt also davon ab, was in den Teilegutachten zu den einzelnen Teilen steht.
Alleine die Anweisung des KBA dazu hat 42 Seiten. Wenn du also zum TÜV gehst, bist du auf der sicheren Seite. Wichtig: Schau, dass du ALLES an Unterlagen hast. Am Besten auch eine Reifenfreigabe des Herstellers der Reifen.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich dir eine Prüfstelle eher außerhalb Münchens, wenn es deine Zeit erlaubt.
Die sind nach meiner Erfahrung eher gewillt kundenorientiert zu prüfen, was noch innerhalb der Vorschriften liegt.
Gerade der TÜV München Ridlerstraße ist gerne dabei mit einem "geht nicht", nach meiner Vermutung wohl weil so etwas Arbeit verursacht.


Ich muss es wohl ohne Freigabe versuchen, da ich nur Zeit bekam bis 16.7 und auch kein Münchener bin, somit naja, Pech, Anfragen für Freigaben sind schon raus aber das aufs Ende zu verschieben möchte ich nicht.
Dennoch vielen Dank euch, wie ich rausgelesen habe, sollte der KÜS das ja dann doch können, da soweit ich informiert bin, es sich um einer Aänderungsabhnahme handelt.
 
Da sich die Freigaben (ABE, Teilegutachten) der einzelnen
Komponenten jeweils nur auf
den ansonsten vorhandenen
Serienzustand beziehen werden / können, wirst Du um eine Einzelabnahme (= TÜV) m.E. nicht herumkommen. Habe ich gerade
hinter mir : andere Rad-/ Reifenkombi
+ Distanzen + Fahrwerk ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
War beim KÜS München, sehr freundlich und kompetent die Prüferin und der Prüfer.
Es war wohl eine Änderungsabnahme nach §19.3 und alles passt, hat mir auch den Mängelschein gestempelt und gut is.
Quasi steht da jetzt auf der Eintragung drauf, dass das Fahrwerk blablabla beücksichtigt wurde.
Summa Summarum: 52€ für die Abnahme, 50€ an die Polizei, brauch ich nicht nochmal :D
 
Zurück
Oben Unten