- Registriert
- 21 Juni 2016
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive30i
Bitte nur sachkundige und belegbare Infos für meinen RA, keine Vermutungen!
Nach einem fremdverursachten Schaden hat es die gegnerische Versicherung nach der erforderlichen Neulackierung meiner BMW E61 Frontschürze abgelehnt, die Lackierung der PDC Sensoren zu übernehmen.
Ergebnis:
Schürze komplett neu lackiert, die Lackierung der 4 Sensoren soll ich selber zahlen, Abzug von der Rechnung ca. 70€.
Der Versicherer beruft sich auf ein Verbot seitens BMW ohne Nachweis einer Quelle. Im Web finde ich nur wilde Diskussionen, i.W. nur darüber ob die PDCs danach noch funktionieren
In meinem Falle funktionieren sie nach der Neulackierung einwandfrei.
Kennt jemand so ein belegbares "Verbot" oder kann mir gar eine positive Quelle im Sinne einer Freigabe nennen?
Nach einem fremdverursachten Schaden hat es die gegnerische Versicherung nach der erforderlichen Neulackierung meiner BMW E61 Frontschürze abgelehnt, die Lackierung der PDC Sensoren zu übernehmen.
Ergebnis:
Schürze komplett neu lackiert, die Lackierung der 4 Sensoren soll ich selber zahlen, Abzug von der Rechnung ca. 70€.
Der Versicherer beruft sich auf ein Verbot seitens BMW ohne Nachweis einer Quelle. Im Web finde ich nur wilde Diskussionen, i.W. nur darüber ob die PDCs danach noch funktionieren
In meinem Falle funktionieren sie nach der Neulackierung einwandfrei.
Kennt jemand so ein belegbares "Verbot" oder kann mir gar eine positive Quelle im Sinne einer Freigabe nennen?
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