Frontklappendämpfer sollen aufgrund Fußgängerschutz gewechselt werden

- aber wer denkt da dran ?
Niemand, deswegen ja auch die Kopplung an die bianualen Bremsenservices.

Diesen 2-Jahreszyklus gekoppelt an die TÜV-Prüfungen hatte ich mir ja ursprünglich auch als Merkhilfe für die beiden lachsfarbenen Dachrelais ausgedacht. Ist aber völlig übertrieben oft, schadet jedoch nicht.
 
Eben nachgesehen, wurden wohl vor Verkauf/TÜV ersetzt, 06/25 . 🥳

Da ich immer im Januar/Februar ungerader Jahre Termin habe, reicht mir das bis 2027.
 
Meine Dämpfer sind noch die ersten 04/2014 gut die sind bis 2019 gültig.
Keinen vom BMW Vertragshändler hat das die letzten 3 Jahre interessiert beim jährlichen Service .
Den TÜV 2021 auch nicht, der hat sich nur für die Räder und Bremsen Licht und so aufmerksam angeschaut.
Eine Motorhaube hat der auch nie geöffnet.
Ich glaub ich lass die einfach drin wie Sie sind
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei meinem "Pickerl" (TÜV in Östereich) vor 2 Monaten hat es niemanden interessiert, Bj 2013 ;)
 
Also bei meinem "Pickerl" (TÜV in Östereich) vor 2 Monaten hat es niemanden interessiert, Bj 2013 ;)
Facelift? Ohne Angabe des Monats ist das nicht klar, denn das Facelift für den E89 kam im Laufe des Jahres 2013.
Der Fußgängerschutz kam erst Ende 2013. Somit kann es durchaus sein, dass Dein Auto noch gar nicht darunter fällt und der TÜV das auch nicht prüft.
 
Das Facelift ging zu 03/2013 in Produktion. Ich hätte jetzt erwartet, dass solche technischen Änderungen alle zum LCI eingeflossen sind.
 
Ich hatte im Kopf, dass diese Änderung schon vor dem Facelift eingeflossen ist. Irgendwo im Forum wird das schon beschrieben worden sein. Ich befrage auf die Schnelle lieber Herrn Leebmann und der sagt, dass die neuen Gasfedern ab 03/2012 verbaut wurden.
 
Ich hätte jetzt erwartet, dass solche technischen Änderungen alle zum LCI eingeflossen sind.
Diese Annahme trifft auf BMW grundsätzlich NICHT zu und ist falsch. Technische Änderungen fließen schon immer direkt in die laufende Produktion ein.
 
Nun sollte @tpk doch mal sagen ob bei Ihm der Fußgängerschutz verbaut ist und ob er ein Facelift hat oder nicht. :) :-)
Wäre doch super, wenn wir das geklärt bekommen.
Ich war bisher der Meinung, dass das erst mit dem LCI eingeführt wurde, möglicherweise liege ich da ja falsch?
 
Nun sollte @tpk doch mal sagen ob bei Ihm der Fußgängerschutz verbaut ist und ob er ein Facelift hat oder nicht. :) :-)
Wäre doch super, wenn wir das geklärt bekommen.
Ich war bisher der Meinung, dass das erst mit dem LCI eingeführt wurde, möglicherweise liege ich da ja falsch?

ist defintiv ein Facelift, ob die Dämpfer verbaut sind müsste ich jetzt am Fahrzeug prüfen (steht aber zu Hause...) ging aber aufgrund dieses Threads davon aus das dies eben bei Facelift immer der Fall ist.. (und somit auch bei meinem...)
 
Also, lt. VIN aktiver Fußgängerschutz verbaut, lt. Blick unter die Haube sind ebenfalls 2 "Ladungen" zu sehen, allerdings konnte ich kein Ablaufdatum erkennen, die Sticker sind aber generell schwer zu erkennnen, siehe Anhang. Auf einem Lese ich zumindest was von 2013 ;)


WhatsApp Image 2022-08-30 at 16.21.21.jpegWhatsApp Image 2022-08-30 at 16.21.20.jpeg

Da das Fzg BJ 2013 ist und die Dämpfer nach 5 Jahren ablaufen sollten gab es seit 2018 zumindest schon 4 Pickerl Prüftermine und mindestens 2-3 Service Termine beim offiziellen BMW Händler :whistle:
 
ahhhh ok, aber selbes in Grün, 06/18 🤓Anhang anzeigen 560123

Wie sieht da die Rechtslage aus, insbesondere wenn es zu einem Unfall mit Fußgängern kommt?
Soweit ich informiert bin, bist Du als Halter/Fahrer für den aktuellen technischen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Im schlimmsten Fall stellt ein Sachverständiger fest, dass durch die "abgelaufenen" Dämpfer der Personenschaden erheblich größer ist.
Wie das dann wohl ausgeht?
 
Ich habe genau vor einem Jahr beide Gasdruckfedern bei BMW ersetzen lassen und habe 130,67 bezahlt.
AW 1 = 12,87 € zuzügl. MwSt.
51237285823 x 2 Gasdruckfedern , 96,94 € zuzügl. MwSt.
 
Wie sieht da die Rechtslage aus, insbesondere wenn es zu einem Unfall mit Fußgängern kommt?
Soweit ich informiert bin, bist Du als Halter/Fahrer für den aktuellen technischen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Im schlimmsten Fall stellt ein Sachverständiger fest, dass durch die "abgelaufenen" Dämpfer der Personenschaden erheblich größer ist.
Wie das dann wohl ausgeht?

Bin kein Jurist, aber wir reden von einem Fahrzeug bei dem sämtliche Inspektionen sowie TÜV/Pickerl Überprüfungen bei einem offiziellen BMW Händler durchgeführt wurden, glaube nicht das außer uns "Forumsspinnern" jemand so tief in der Materie drin ist bzw. wusste es ja auch selbst nicht vor dem Thread obwohl eine entsprechende KFZ Affinität vorhanden ist...
Daher glaub ich als Laie das dann im Falle auch entsprechenden Gesprächsbedarf mit der BMW Niederlassung gäbe...
Hat mal jemand nachgesehen ob im Handbuch/Serviceheft was darüber steht?
 
Hat mal jemand nachgesehen ob im Handbuch/Serviceheft was darüber steht?
Ich habe nichts im Handbuch oder Serviceheft dementsprechendes gefunden...

Bin kein Jurist, aber wir reden von einem Fahrzeug bei dem sämtliche Inspektionen sowie TÜV/Pickerl Überprüfungen bei einem offiziellen BMW Händler durchgeführt wurden, glaube nicht das außer uns "Forumsspinnern" jemand so tief in der Materie drin ist bzw. wusste es ja auch selbst nicht vor dem Thread obwohl eine entsprechende KFZ Affinität vorhanden ist...
Daher glaub ich als Laie das dann im Falle auch entsprechenden Gesprächsbedarf mit der BMW Niederlassung gäbe...
Hoffen wir mal, dass es nicht soweit kommt ;)
Das Problem ist, dass man als Führer des Fahrzeuges auch über den TÜV etc hinaus ja die Verantwortung hat. Bedeutet, dass selbst wenn grad frisch der TÜV plakatiert wurde, direkt kurz danach z.B. der Reifen aber stark beschädigt wurde / eine Öllache unter dem Auto sich bildet (durch geplatze Leitung) / ... man ja auch das Fahrzeug entsprechend warten / reparieren / instand setzen muss, bevor eine Fahrt unternommen wird.
Die Frage wäre, wo fängt man an und wo hört man damit auf? Das wird in diesem Fall bestimmt dann eine große Diskussion geben, falls 1. abgelaufene Dämpfer erkannt wurden, 2. Auf deren Grundlage eine größere Verletzung zustande gekommen ist und ev. sogar 3. der Halter davon Bescheid wusste (dies kann man vermutl. aktuell jetzt eher bestreiten, da nichts im Handbuch und Service Buch zu finden ist).

Ich gehe eher davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher ist, dass der TÜV einen mit abgelaufenen Dämpfern nicht mehr weiterfahren lässt. Schließlich existieren durch die neue Rechtslage ja immer mehr Autos mit dieser Funktion und dadurch wächst / aktualisiert sich der Kriterienkatalog jedes Prüfers im Kopf mit der Zeit ;)
 
Ich habe genau vor einem Jahr beide Gasdruckfedern bei BMW ersetzen lassen und habe 130,67 bezahlt.
AW 1 = 12,87 € zuzügl. MwSt.
51237285823 x 2 Gasdruckfedern , 96,94 € zuzügl. MwSt.
Vor einem Monat ähnlich bei mir, gleiche Abrechnung. Hätte vorher TUV ohne Bemerkung, eine Woche Später beim BMW zwecks
Bremsflüssigkeit Wechsel, und dann wurde mich erzählt das Auto hätte niemals Prüfung beständen können da, die Federn schon einem Jahr über das Datum waren. (Ablaufdatum steht auf die Federn)
 
Mein Zett (Bj 2015, also LCI) war heute zum Service und TÜV beim Freundlichen und ich wurde direkt bei der Annahme informiert, daß man für die HU die Dämpfer kontrollieren und sofern abgelaufen auch ersetzen müsse (was auch passiert ist), sonst keine Plakette 🙄.

Das der Zett wegen der nicht eingetragenen Carbon Lippe vorne für den Bremsenprüfstand zu tief war, hat den Prüfer übrigens nicht gestört 😂.

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Den DEKRA Prüfer hat es beim Letzten HU-Temin auch nicht interessiert!
Ich hatte ihn sogar extra danach gefragt und er meinte in etwa "...könne ich mir sparen..."!8-)
 
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