Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

paco668

Fahrer
Registriert
30 Dezember 2003
Tach auch,

nachdem mein Leasing im Sommer ausläuft, habe ich mich mal auch mal bei anderen Autohäusern nach den Konditionen erkundigt, weil das Angebot meines Stamm-:) eher unverschämt ausgefallen ist.

Die anderen Angebote waren dann auch schon ein wenig netter, so daß ich gewillt war, das Risiko einzugehen, das Autohaus zu wechseln.

Mit ein wenig Murren hat mein Händler dann ohne Kenntnis der anderen Angebote diese aber noch unterboten (nicht viel, aber immerhin).

Hat unter den Nägeln gebrannt, unvernünftigerweise also Vertrag klargemacht, unterschrieben, glücklich nach Hause gefahren....

Anruf gekriegt von einem der anderen Autohäuser, letztes Angebot wäre ja noch nicht gefallen, bla bla bla.... Hosen runter und alles nochmal deutlich günstiger!

Der Markt muss echt mies sein, wenn die einem die Angebote um die Ohren hauen und keine Ruhe geben..... Ich hatte gar nicht vor so'n Heckmeck anzuzetteln, aber es geht auf 36 Monate incl. günstigerer Schlussrate (Diff. 3%) um immerhin 2350 €, denn ich will den Wagen eventuell später auch übernehmen.

Dumm gelaufen ! Große Frage, komme ich aus der Nummer jetzt nach Unterschrift noch problemlos wieder raus ?

Gruß,
Karsten
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

paco668 schrieb:
Tach auch,

nachdem mein Leasing im Sommer ausläuft, habe ich mich mal auch mal bei anderen Autohäusern nach den Konditionen erkundigt, weil das Angebot meines Stamm-:) eher unverschämt ausgefallen ist.

Die anderen Angebote waren dann auch schon ein wenig netter, so daß ich gewillt war, das Risiko einzugehen, das Autohaus zu wechseln.

Mit ein wenig Murren hat mein Händler dann ohne Kenntnis der anderen Angebote diese aber noch unterboten (nicht viel, aber immerhin).

Hat unter den Nägeln gebrannt, unvernünftigerweise also Vertrag klargemacht, unterschrieben, glücklich nach Hause gefahren....

Anruf gekriegt von einem der anderen Autohäuser, letztes Angebot wäre ja noch nicht gefallen, bla bla bla.... Hosen runter und alles nochmal deutlich günstiger!

Der Markt muss echt mies sein, wenn die einem die Angebote um die Ohren hauen und keine Ruhe geben..... Ich hatte gar nicht vor so'n Heckmeck anzuzetteln, aber es geht auf 36 Monate incl. günstigerer Schlussrate (Diff. 3%) um immerhin 2350 €, denn ich will den Wagen eventuell später auch übernehmen.

Dumm gelaufen ! Große Frage, komme ich aus der Nummer jetzt nach Unterschrift noch problemlos wieder raus ?

Gruß,
Karsten


Hallo,
lies mal die Autobild der letzten Woche ( geht auch online ), da müsste alles drinstehen. Sieht schlecht aus, denke ich
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Mit einem Wort: NEIN!

Vertrag ist Vertrag!

Höchstens wenn dein :) sehr kulant ist.

Aber die chance ist sehr gering
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

paco668 schrieb:
Dumm gelaufen ! Große Frage, komme ich aus der Nummer jetzt nach Unterschrift noch problemlos wieder raus ?

Gruß,
Karsten

Hmm ... wenn ein Finanzprodukt dabei ist, hast Du (glaube ich) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Unterschrift.
Lies einfach mal, wozu Deine Unterschriften alle gut waren ... wenn eine davon das Widerrufsrecht ist, kannst Du da nachlesen, wie's läuft und dann - wenn Du das für fair/richtig hältst - aussteigen.

Das klappt aber für das Gesamtvertragswerk nur, wenn der Kaufvertrag gleichzeitig auch Finanzierungs-/Leasingvertrag war.

Grüßle
Chris
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ChrisNoDiesel schrieb:
Hmm ... wenn ein Finanzprodukt dabei ist, hast Du (glaube ich) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Unterschrift.
Lies einfach mal, wozu Deine Unterschriften alle gut waren ... wenn eine davon das Widerrufsrecht ist, kannst Du da nachlesen, wie's läuft und dann - wenn Du das für fair/richtig hältst - aussteigen.

Das klappt aber für das Gesamtvertragswerk nur, wenn der Kaufvertrag gleichzeitig auch Finanzierungs-/Leasingvertrag war.

Grüßle
Chris

Aber bei einer Finanzierung gehst du genauso einen Kaufvertrag mit der Bank ein, demnach muss es eigentlich Zählen.

14 Tage Rückgaberecht hast du normalerweise nur laut dem Fernabsatzgesetz, und das tritt hier ja nicht in Kraft!
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

PantyZ4 schrieb:
Aber bei einer Finanzierung gehst du genauso einen Kaufvertrag mit der Bank ein, demnach muss es eigentlich Zählen.

14 Tage Rückgaberecht hast du normalerweise nur laut dem Fernabsatzgesetz, und das tritt hier ja nicht in Kraft!

§7 Verbraucherkreditgesetz lesen:M

Grüßle
Chris
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ChrisNoDiesel schrieb:
Hmm ... wenn ein Finanzprodukt dabei ist, hast Du (glaube ich) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Unterschrift.
Lies einfach mal, wozu Deine Unterschriften alle gut waren ... wenn eine davon das Widerrufsrecht ist, kannst Du da nachlesen, wie's läuft und dann - wenn Du das für fair/richtig hältst - aussteigen.

Das klappt aber für das Gesamtvertragswerk nur, wenn der Kaufvertrag gleichzeitig auch Finanzierungs-/Leasingvertrag war.

Grüßle
Chris

Wohl kaum. Zumeist sind es zwei Verträge. Kauf- und Leasingvertrag. Kaufvertrag zw. Kunde und Händler, Leasingvertrag zw. Kunde und Bank. Zwei unabhängige Verträge, den Leasingvertrag kann er widerrufen, den Kaufvertrag wohl kaum

Mein Tipp: Akzeptier es einfach, lern daraus.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ChrisNoDiesel schrieb:
§7 Verbraucherkreditgesetz lesen:M

Grüßle
Chris

§7 Absatz 1
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Hat ein Kreditvertrag die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer anderen Leistung zum Gegenstand, so kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden.

Soweit ich weiss ist § 361a das Fernabsatzgesetz, oder?
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

@CRO: meines Wissens: jein

Ich würde an seiner Stelle auch nicht zurücktreten, denn schließlich hätte ich ja den Vertrag geschlossen.

Das Verbraucherkreditgesetz gestattet Endverbrauchern es einen Darlehensvertrag (unter fast allen Umständen) binnen 14 Tagen zu kippen. Ist nun das AH gleichzeitig Kreditvermittler, so kann man wohl (ich bin kein Jurist) davon ausgehen, dass der Endverbraucher seinen Willen zu dem Geschäft einmal erklärt hat ... auch wenn er dazu 3x unterschreiben musste.

Kauft man natürlich bei AH xyz und finanziert mit der Gut+Günstig-Bank, gebe ich Dir zu 100% recht.

Es ist daher mittlerweile in DE usus, dass man - zumindest bei Neukunden - einen Finanzierungsvertrag 14 Tage liegen lässt und erst dann die Ware kommisioniert.:O


Grüßle
Chris
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Bin auch kein jurist, und ich garantiere sicher auch nicht für meine Aussagen, aber ich weiss von meinem Anwalt das man da als Kunde schlechte chancen hat.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

PantyZ4 schrieb:
Soweit ich weiss ist § 361a das Fernabsatzgesetz, oder?

BGB §361a gibt's seit 2001 nicht mehr. ... müsste durch das Fernabsatzgesetz sowie das Haustürgeschäftswiderrufsgesetz (oder wie auch immer) ersetzt worden sein.

Grüßle
Chris
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ChrisNoDiesel schrieb:
BGB §361a gibt's seit 2001 nicht mehr. ... müsste durch das Fernabsatzgesetz sowie das Haustürgeschäftswiderrufsgesetz (oder wie auch immer) ersetzt worden sein.

Grüßle
Chris

So in der Art meinte ich das ja%:
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

immer dieses halbwissen!
postet doch einfach nix wenn ihrs nicht wisst....
und dann noch zum thema:
wozu waren vertraege gleich noch?
ach ja...
gegenseitige willenserklaerung...
hmmmm vielleicht sollte man sich doch erst klar werden was man will, billiger oder besseres gibts immer, ich wuerde raten es zu akzeptieren und naechstes mal mir erst sicher sein bevor ich was unterschreib....=)

trotzdem viel spass mit dem neuen,
gruss ralph
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

[Selbstgeißel-Modus an]
Ja gebts mir !!! Ich weiß, wer nicht warten kann, hat selber Schuld !
[Selbstgeißel-Modus aus]

Abgesehen davon würde ich mein Autohaus eigentlich auch ungern wechseln......

Aber Asche ist Asche ! Auf die Leasingdauer geht die Differenz auch noch und ich werde meinen alten 3.0 auch problemlos wieder los.

Ist bloß blöd, wenn ich später den Wagen übernehmen will.

Trotzdem vielen Dank für die rege Beteiligung.

Gruß,
Karsten
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ChrisNoDiesel schrieb:
Es ist daher mittlerweile in DE usus, dass man - zumindest bei Neukunden - einen Finanzierungsvertrag 14 Tage liegen lässt und erst dann die Ware kommisioniert.:O
Grüßle
Chris

Nicht nur in Deutschland....;)
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

Also, nun habe ich mich doch mal schlau gemacht, denn das Verbraucherkreditgesetz ist ja auch nicht mehr in Kraft. :+

BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
BGB § 358 Verbundene Verträge

Quintessenz: mindestens 14 Tage Widerrufsrecht auf den Finanzierungsvertrag und - sofern über BMW FS abgewickelt - ist ein verbundenes Geschäft anzunehmen. ... so lese ich das.

Grüßle
Chris
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

amilod7820 schrieb:
immer dieses halbwissen!
postet doch einfach nix wenn ihrs nicht wisst....
und dann noch zum thema:
wozu waren vertraege gleich noch?
ach ja...
gegenseitige willenserklaerung...
hmmmm vielleicht sollte man sich doch erst klar werden was man will, billiger oder besseres gibts immer, ich wuerde raten es zu akzeptieren und naechstes mal mir erst sicher sein bevor ich was unterschreib....=)

trotzdem viel spass mit dem neuen,
gruss ralph

Blablabla... Was willst du damit nun aussagen? Eine konkrete Empfehlung hast du nicht abgegeben... Das was ich weiter oben geschrieben habe, hat Hand und Fuss, sonst würde ich es auch nicht schreiben.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ChrisNoDiesel schrieb:
Quintessenz: mindestens 14 Tage Widerrufsrecht auf den Finanzierungsvertrag und - sofern über BMW FS abgewickelt - ist ein verbundenes Geschäft anzunehmen. ... so lese ich das.

Grüßle
Chris

Hallo Chris

Soweit richtig, aber die BMW FS und der Vertragshändler sind voneinander unabhängig --> kein "verbundenes Geschäft".

Es gibt immer zwei Verträge, ein mal Finanzierung, ein mal Kaufvertrag und diese sind (obwohl praktisch zusammenhängend) rein rechtlich zwei Verträge. Somit auch separat kündbar.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

och komm
er ist mindestens so konstruktiv wie 80% der restlichen threads,
immerhin geb ich ne empfehling und nen rat wie ers beim naechsten mal machen sollte...
oder ist:
"So in der Art meinte ich das ja "
oder
"§7 Verbraucherkreditgesetz lesen "
sooo viel konstruktiver???
tstststs

rechtsfragen gehoeren eh nicht in ein oeffentliches forum...
gruesse ralph
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

amilod7820 schrieb:
och komm
er ist mindestens so konstruktiv wie 80% der restlichen threads,
immerhin geb ich ne empfehling und nen rat wie ers beim naechsten mal machen sollte...
oder ist:
"So in der Art meinte ich das ja "
oder
"§7 Verbraucherkreditgesetz lesen "
sooo viel konstruktiver???
tstststs

rechtsfragen gehoeren eh nicht in ein oeffentliches forum...
gruesse ralph

Genau so wenig wie solche Diskussionen - sind wir uns in einem Punkt einig.

Nun ja, andere User stützen sich auf den entsprechenden Paragraph, eine gewisse Hilfe ist trotzdem zu erwarten.
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

ok...
also:
da ich noch nie geleast habe kenn ich mich da nicht aus, aber vielleicht steht im vertrag was wegen widerruf...?
 
AW: Hilfe, Vertrag zu schnell unterschrieben...

also wenn du den wagen geleast oder finanziert hast verstehe ich nicht wo das Problem ist. Die Widerrufserklärung ist eigentlich das Erste was man unterschreibt. Innerhalb 14 Tage kannst du bei leasing auf jeden Fall zurück treten.

Torsten
 
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