writechris
Fahrer
Hallo zusammen ,
folgendes Problem : Vor 3 Wochen habe ich bei einem Händler meinen z4 Bj 2003 gekauft, vor 1 Woche hatte ich dann Probleme mit dem Verdeck - bei BMW Kostenvoranschlag machen lassen - Hydraulikagregat am Arschm mit Einbau 915€ . Beim Kauf hatte ich aber eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, dort den Kostenvoranschlag eingeschickt, Versicherung sagt jedoch, das Hydraulikagregat / Hydraulikpumpe kein elektronisches Teil wäre und somit nicht gezahlt werden kann. Jetzt die Frage, ob das so richtig ist, denn der KfZ Meister vom BMW Händler sagt, dass die Hydraulikpumpe elektronisch angesteuert wird und damit eindeutig zur Elektronik gehört. Wie seht ihr das ?? Angenommen die Versicherung kommt nicht dafür auf, besteht die Möglichkeit, dass der Schaden unter die Gewährleistung fällt ?? Am Tag des Autokaufes ging das Verdeck ja noch :/ Bin auf eure Meinungen gespannt!!
Grüße
folgendes Problem : Vor 3 Wochen habe ich bei einem Händler meinen z4 Bj 2003 gekauft, vor 1 Woche hatte ich dann Probleme mit dem Verdeck - bei BMW Kostenvoranschlag machen lassen - Hydraulikagregat am Arschm mit Einbau 915€ . Beim Kauf hatte ich aber eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, dort den Kostenvoranschlag eingeschickt, Versicherung sagt jedoch, das Hydraulikagregat / Hydraulikpumpe kein elektronisches Teil wäre und somit nicht gezahlt werden kann. Jetzt die Frage, ob das so richtig ist, denn der KfZ Meister vom BMW Händler sagt, dass die Hydraulikpumpe elektronisch angesteuert wird und damit eindeutig zur Elektronik gehört. Wie seht ihr das ?? Angenommen die Versicherung kommt nicht dafür auf, besteht die Möglichkeit, dass der Schaden unter die Gewährleistung fällt ?? Am Tag des Autokaufes ging das Verdeck ja noch :/ Bin auf eure Meinungen gespannt!!
Grüße