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Die Dämpferkennlinie ist nahezu linear, wenn das Fahrzeug also nicht auf Block geht beim durchfahren von Wellen etc. Ändert sich am Komfort nichts.Hat eine Veränderung der Höhe, sprich Gewinde hoch oder runter drehen, einen Einfluss auf den Federungskomfort, wenn man das Dämpfersetup nicht ändert?
kleiner Tipp zu Eintragung...nach heutiger Erfahrung in der HU (natürlich ohne festgestellten Mängel)
Tüv Prüfer meinte das eigentlich die Betriebserlaubniss erloschen sei weil das V3 zwar eingetragen ist aber nicht vermerkt ist mit welchen Rad-Reifen kombination. Ok, bei Serienfelgen kein Thema aber ich habe die 19" 313er mit den das Teil abgenommen wurde. In der Eintragung des V3 stehen nur die Teilenummern vom Fahrwerk sowie die höhen Radmitte-Kotflügel. Er wollte mir nicht glauben das ich mit den Felgen da war weil ihm das augenscheinlich zu Tief ist . Naja, nach einigen Diskussionen hat er mich dann fahren lassen.
Schon mal sowas erlebt? Was steht bei euch bei der Eintragung der Fahrwerke?
kleiner Tipp zu Eintragung...nach heutiger Erfahrung in der HU (natürlich ohne festgestellten Mängel)
Tüv Prüfer meinte das eigentlich die Betriebserlaubniss erloschen sei weil das V3 zwar eingetragen ist aber nicht vermerkt ist mit welchen Rad-Reifen kombination. Ok, bei Serienfelgen kein Thema aber ich habe die 19" 313er mit den das Teil abgenommen wurde. [...]
Schon mal sowas erlebt? Was steht bei euch bei der Eintragung der Fahrwerke?
Exakt diese Aussage habe ich am Freitag vom TÜV Prüfer zu meinem neu eingebauten und eingetragenen Eibach B12 (insofern OT) gehört.
Der Knackpunkt ist der zu ergänzende Halbsatz: Zum Zeitpunkt der Eintragung montiertes eingetragenes Zubehör.
Wenn da 'keines' eingetragen ist, ist davon auszugehen, dass die Serienbereifumg zum Zeitpunkt der Abnahme montiert war.
Soweit die Meinung des TÜV Prüfers. Eine entsprechend geänderte Abnahmebescheinigung für das FW in unserem Zetti bekomme ich nächste Woche
Heute hatte ich auf dem Hause Schmickler einen Anruf zu dem Thema.
"Wäre die Reifenkombination explizit eingetragen, dürfte das Fahzeug mit einer anderen Reifenkombination nicht mehr gefahren werden.
Vielmehr ergibt sich das was zugelassen ist und zusammengehört aus der Reihenfolge der Eintragungen."
So wurde das vom TÜV RLP erklärt.
Ein Standpunkt dem ich mich gerne anschließe
Hinter der Höhe steht normalerweise noch eine Klammer (in Verbindung mit 235 / 35 / R19) z. B.
Dabei geht es um die Freigängigkeit generell.
Bei Annahme des Fahrwerks muss auch die problematischste Radkombi montiert sein die auf dem Fahrzeug gefahren wird. Darauf weist der Prüfer einen aber idr hin. Man kann also nicht mit 17er Serienfelgen eintragen und dann einfach 19er drauf spaxen weil man die vorher ja mal drauf hatte.
Als ich mit meinem Shoe beim TÜV war und das KW V3 eingetragen wurde ( und noch ein bisschen mehr ) habe ich zB 2 Reifengrößen auf der HA eintragen lassen (245 und 255), dazu habe ich aber von der alternativ Größe ein Komplettrad dabei gehabt und es auch probeweise Vorort montiert, wurde vom Prüfer gewünscht und fotographiert, andere bereits eingetragene Rad/Reifen Kombis so wie andere Federn wurden gelöscht, alles andere macht ja auch kein Sinn, wie will der Prüfer was freigeben was er nicht prüfen kann.
Fährst du Saisonkennzeichen oder 245er Winterreifen?
auf Wunsch des Posters gelöscht
Schmickler sind Trottel Interessant...
Das ist ja nicht einmal die Meinung von Schmickler.
Schmickler hat mir nur wiedergegeben was der TÜV ihm antwortete, als er mein Anliegen vorgetragen hat, meine Reifen- / Felgenkombination müsse in der Eintragung für das Fahrwerk aufgeführt werden. (Das habe ich im Übrigen auch so geschrieben)
So wie es der hessische TÜV gerne hätte.
Paradoxe Welt.
auf Wunsch des Posters gelöscht
auf Wunsch des Posters gelöscht
Auf der andere Seite muss ich mich als Fachfirma auf das verlassen können, was mir von eben dieser Prüfbehörde an Mitteilungen übermittelt wird, ohne deren Wahrheitsgehalt auf der Grundlage aller möglichen Arbeitsanweisungen prüfen zu müssen!.