KW Variante 3 - Fragen über Fragen

Hat eine Veränderung der Höhe, sprich Gewinde hoch oder runter drehen, einen Einfluss auf den Federungskomfort, wenn man das Dämpfersetup nicht ändert?
 
Hat eine Veränderung der Höhe, sprich Gewinde hoch oder runter drehen, einen Einfluss auf den Federungskomfort, wenn man das Dämpfersetup nicht ändert?
Die Dämpferkennlinie ist nahezu linear, wenn das Fahrzeug also nicht auf Block geht beim durchfahren von Wellen etc. Ändert sich am Komfort nichts.
40mm restfederweg sollten es für die Straße mindestens sein.
 
kleiner Tipp zu Eintragung...nach heutiger Erfahrung in der HU (natürlich ohne festgestellten Mängel)

Tüv Prüfer meinte das eigentlich die Betriebserlaubniss erloschen sei weil das V3 zwar eingetragen ist aber nicht vermerkt ist mit welchen Rad-Reifen kombination. Ok, bei Serienfelgen kein Thema aber ich habe die 19" 313er mit den das Teil abgenommen wurde. In der Eintragung des V3 stehen nur die Teilenummern vom Fahrwerk sowie die höhen Radmitte-Kotflügel. Er wollte mir nicht glauben das ich mit den Felgen da war weil ihm das augenscheinlich zu Tief ist :g. Naja, nach einigen Diskussionen hat er mich dann fahren lassen.

Schon mal sowas erlebt? Was steht bei euch bei der Eintragung der Fahrwerke?

Exakt diese Aussage habe ich am Freitag vom TÜV Prüfer zu meinem neu eingebauten und eingetragenen Eibach B12 (insofern OT) gehört.

Der Knackpunkt ist der zu ergänzende Halbsatz: Zum Zeitpunkt der Eintragung montiertes eingetragenes Zubehör.
Wenn da 'keines' eingetragen ist, ist davon auszugehen, dass die Serienbereifumg zum Zeitpunkt der Abnahme montiert war.

Soweit die Meinung des TÜV Prüfers.

Eine entsprechend geänderte Abnahmebescheinigung für das FW in unserem Zetti bekomme ich nächste Woche ;)
 
Hinter der Höhe steht normalerweise noch eine Klammer (in Verbindung mit 235 / 35 / R19) z. B.

Dabei geht es um die Freigängigkeit generell.

Bei Annahme des Fahrwerks muss auch die problematischste Radkombi montiert sein die auf dem Fahrzeug gefahren wird. Darauf weist der Prüfer einen aber idr hin. Man kann also nicht mit 17er Serienfelgen eintragen und dann einfach 19er drauf spaxen weil man die vorher ja mal drauf hatte.
 
Vollkommen korrekt.

In meinem Fall hat der Prüfer die Angabe der montierten Reifengröße, 235 / 265 x 19, schlicht und einfach vergessen.

So schnell fährt man dann mit einer erloschenen Betriebserlaubnis durch die Gegend.

Werden dann die neue Felgen montiert und per Einzelabnahme eingetragen, müsste dann im Umkehrschluss das eingetragene Fahrwerk in der Abnahme aufgeführt werden?
 
Nur bedingt. Der Prüfer hat ja den Schein und wenn er eine Eintragung vornimmt für neue Räder dann bezieht er sich auf das Fahrzeug entsprechend dem Schein. Seine Texte sind immer Zusatztexte zum vorhanden. Löschungen aus dem alten Text müsste er extra angeben.
Ergo stehen später zuerst das Fahrwerk und dann die Räder im Schein.
 
kleiner Tipp zu Eintragung...nach heutiger Erfahrung in der HU (natürlich ohne festgestellten Mängel)
Tüv Prüfer meinte das eigentlich die Betriebserlaubniss erloschen sei weil das V3 zwar eingetragen ist aber nicht vermerkt ist mit welchen Rad-Reifen kombination. Ok, bei Serienfelgen kein Thema aber ich habe die 19" 313er mit den das Teil abgenommen wurde. [...]
Schon mal sowas erlebt? Was steht bei euch bei der Eintragung der Fahrwerke?
Exakt diese Aussage habe ich am Freitag vom TÜV Prüfer zu meinem neu eingebauten und eingetragenen Eibach B12 (insofern OT) gehört.
Der Knackpunkt ist der zu ergänzende Halbsatz: Zum Zeitpunkt der Eintragung montiertes eingetragenes Zubehör.
Wenn da 'keines' eingetragen ist, ist davon auszugehen, dass die Serienbereifumg zum Zeitpunkt der Abnahme montiert war.
Soweit die Meinung des TÜV Prüfers. Eine entsprechend geänderte Abnahmebescheinigung für das FW in unserem Zetti bekomme ich nächste Woche ;)

Beide Vorredner haben recht. Auch ich war nach Aussage des Tüvprüfers (bei Eintragung Winter-Radreifenkombination am 29.09.) zwei Monate ohne ABE unterwegs (Eintragung KW V3 mit montierten BBS LM am 24.07).
Der Tüvprüfer des KW V3 hat nun die damals montierte Rad-Reifenkombination im Bericht nachgetragen. Also tatsächlich: aufpassen.
 
Heute hatte ich auf dem Hause Schmickler einen Anruf zu dem Thema.

"Wäre die Reifenkombination explizit eingetragen, dürfte das Fahzeug mit einer anderen Reifenkombination nicht mehr gefahren werden.
Vielmehr ergibt sich das was zugelassen ist und zusammengehört aus der Reihenfolge der Eintragungen."

So wurde das vom TÜV RLP erklärt.

Ein Standpunkt dem ich mich gerne anschließe ;)
 
Heute hatte ich auf dem Hause Schmickler einen Anruf zu dem Thema.

"Wäre die Reifenkombination explizit eingetragen, dürfte das Fahzeug mit einer anderen Reifenkombination nicht mehr gefahren werden.
Vielmehr ergibt sich das was zugelassen ist und zusammengehört aus der Reihenfolge der Eintragungen."

So wurde das vom TÜV RLP erklärt.

Ein Standpunkt dem ich mich gerne anschließe ;)

Wie war das jetzt bei dir eigentlich mit der Eintragung, weil eigentlich in Hessen zugelassen.
 
Die Abnahme wurde vor Ort bei Schmickler durch den TÜV RLP gemacht.
Dazu wurde eine Bescheinigung nach, ich glaube Par. 19 StVZO, ausgestellt, in der die Zulässigkeit der durchgeführten Änderung bescheinigt wird.
Das Mitführen der Bescheinigung reicht für das ordnungsgemäße fuhren des Kfz aus und die Eintragung kann mit der nächsten Änderung des Kfz-Scheins vorgenommen werden.
Ob das ganze über Marburg laufen muss, weis ich nicht.
 
Hinter der Höhe steht normalerweise noch eine Klammer (in Verbindung mit 235 / 35 / R19) z. B.

Dabei geht es um die Freigängigkeit generell.

Bei Annahme des Fahrwerks muss auch die problematischste Radkombi montiert sein die auf dem Fahrzeug gefahren wird. Darauf weist der Prüfer einen aber idr hin. Man kann also nicht mit 17er Serienfelgen eintragen und dann einfach 19er drauf spaxen weil man die vorher ja mal drauf hatte.

Da gebe ich dir prinzipiell Recht, wenn im Fzg-Schein eine deutlich problematischere Grösse eingetragen ist und man mit Serien-zwergen-Felgen hinfährt um die Abnahme zu bekommen und nachher was grösseres draufbaut ist das natürlich nicht ganz koscher/korrekt. Soweit unterschreibe ich das.

Als ich mein FwK (kein Gewinde) an meinem ex BmW eintragen ließ (auser diesem fahrwerk von mir war alles am Auto serie, der Fzg-Schein sozusagen jungfräulich) und aufgrund von Wintermonaten mit Winterrädern vor Ort war (Alufelgen mit guten Reifen waren wie üblich über die Wintermonate in Planung) hob der Prüfer das Fzg hoch, begutachtete alle nummern, lies ab, und meinte "süffisant" "Mit solchen Rädern ist natürlich klar das das funktioniert".

Was soll ich dieser Aussage entnehmen? Das er glaubt das 10x19 rundum im Keller habe und ihm verschweige? Der muss/kann erstmal das Auto abnehmen so wie es dasteht (wenn der fzg schein jungfräulich ist), weil ob ich mir privat nun 2 oder 5 Felgen-Sätze leisten möchte und die verbaue oder auch nicht, oder mir nur zu Belustigung kaufe, ist nicht dem sein Bier.

Der muss das prüfen was dasteht und nicht mutmaßen was ich haben könnte.
 
Als ich mit meinem Shoe beim TÜV war und das KW V3 eingetragen wurde ( und noch ein bisschen mehr ) habe ich zB 2 Reifengrößen auf der HA eintragen lassen (245 und 255), dazu habe ich aber von der alternativ Größe ein Komplettrad dabei gehabt und es auch probeweise Vorort montiert, wurde vom Prüfer gewünscht und fotographiert, andere bereits eingetragene Rad/Reifen Kombis so wie andere Federn wurden gelöscht, alles andere macht ja auch kein Sinn, wie will der Prüfer was freigeben was er nicht prüfen kann.
 
Als ich mit meinem Shoe beim TÜV war und das KW V3 eingetragen wurde ( und noch ein bisschen mehr ) habe ich zB 2 Reifengrößen auf der HA eintragen lassen (245 und 255), dazu habe ich aber von der alternativ Größe ein Komplettrad dabei gehabt und es auch probeweise Vorort montiert, wurde vom Prüfer gewünscht und fotographiert, andere bereits eingetragene Rad/Reifen Kombis so wie andere Federn wurden gelöscht, alles andere macht ja auch kein Sinn, wie will der Prüfer was freigeben was er nicht prüfen kann.

Fährst du Saisonkennzeichen oder 245er Winterreifen? ;)
 
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Schmickler sind Trottel &: Interessant... :whistle:

Das ist ja nicht einmal die Meinung von Schmickler.

Schmickler hat mir nur wiedergegeben was der TÜV ihm antwortete, als er mein Anliegen vorgetragen hat, meine Reifen- / Felgenkombination müsse in der Eintragung für das Fahrwerk aufgeführt werden. (Das habe ich im Übrigen auch so geschrieben)

So wie es der hessische TÜV gerne hätte.

Paradoxe Welt.
 
Das ist ja nicht einmal die Meinung von Schmickler.

Schmickler hat mir nur wiedergegeben was der TÜV ihm antwortete, als er mein Anliegen vorgetragen hat, meine Reifen- / Felgenkombination müsse in der Eintragung für das Fahrwerk aufgeführt werden. (Das habe ich im Übrigen auch so geschrieben)

So wie es der hessische TÜV gerne hätte.

Paradoxe Welt.

Ich hab mit Schmickler NUR hervorragende Erfahrungen gemacht :thumbsup:
Und wenn der TÜV RLP das sagt und Schmickler das übermittelt wird wohl schon irgendwas dran sein ;)

Den einen oder anderen Trottel zu nennen find ich ehrlich gesagt doof und auch unter @Scheinrise Niveau...
 
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Ist ja alles Recht :whistle: aber warum und seit wann so agressiv :eek: :o
Schmickler direkt als Trottel abzutun muss doch gar nicht sein :confused:

Sorry aber ich meine dich anders (aus dem Forum) zu kennen du wirst mir fremd in letzter Zeit :barefoot:
 
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Noch einmal: die Firma Schmickler hat hier keine eigene Meinung dargelegt sondern lediglich die Information weitergegeben die sie vom TÜV RLP auf eine Anfrage erhalten hat.

Dies ist Fakt, ist so und nicht anders dargestellt und steht mal auf der einen Seite!

Dass es eine Arbeitsanweisung gibt, in der dargelegt ist, wie was zu dokumentieren ist, steht auf der anderen Seite!

Du kannst du doch, egal von welcher Fachfirma auch immer, nicht verlangen, dass sie die Arbeitsanweisungen von fachbezogenen Prüfbehörden explizit und bis ins kleinste Detail kennt und der Behörde vielleicht noch erklärt was sie verkehrt macht.

Auf der andere Seite muss ich mich als Fachfirma auf das verlassen können, was mir von eben dieser Prüfbehörde an Mitteilungen übermittelt wird, ohne deren Wahrheitsgehalt auf der Grundlage aller möglichen Arbeitsanweisungen prüfen zu müssen!

Daher ist das Resümee das du ziehst schlicht und einfach total überzogen.

Auch wenn du sachlich absolut Recht hast ;)

Deshalb wird hier auch nichts gelöscht sondern diskutiert und eventuell richtig gestellt :t

Außerdem ist es doch ein offenes Geheimnis, dass Eintragungen von Änderungen am Kfz in einigen Bundesländern einfacher zu erlangen sind als in anderen Bundesländern.
Hessen gehört offensichtlich und bekannter Maßen zu den anderen Bundesländern.
In eben diesen anderen Bundesländern scheint die von dir angeführte Arbeitsanweisung dann eben bekannter zu sein als in den Vorgenannten.

Ein weiterer Grund warum dein Vorwurf an Schmickler total überzogen ist.
 
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Auf der andere Seite muss ich mich als Fachfirma auf das verlassen können, was mir von eben dieser Prüfbehörde an Mitteilungen übermittelt wird, ohne deren Wahrheitsgehalt auf der Grundlage aller möglichen Arbeitsanweisungen prüfen zu müssen!.

Dass TÜV-Mitarbeiter Arbeitsanweisungen ignorieren, die Bestandteil einer Prüfung sind, ist ausgeschlossen. "Das ist kleines Einmal-Eins", wie mein Tüv-Kumpel zu sagen pflegt. Das ist nicht neu, sondern gilt schon so seit dem Jahr 2001.

Entweder hast Du was nicht kapiert - oder Schmickler hat was nicht kapiert. Such es Dir aus.
Und jetzt lösche den Schmickler-Scheiß endlich. Dass es falsch ist, ist doch unstrittig.
 
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Speziell nach dem gewählten Wortlaut und der Tonart würde zumindest ICH erst recht nichts löschen.
Und das beim TÜV etwas ausgeschlossen ist, ist eine recht einfältige Ansicht. In welcher Behörde würde man denn bitte unterstellen, dass Anweisungen immer zu 100% Folge geleistet wird?
Da muss der TÜV-Kumpel wohl erst einmal das Große 1x1 lernen :D
 
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