Miete von Garage - wie Wohnung?

B

Berny

Guest
Hallo zusammen!
Über die Suchfunktion hab ich leider nichts ordentliches gefunden, ich erinnere mich aber, dass es vor nicht allzulanger Zeit schon einmal ein ähnliches Thema gab. Vielleicht kann mir ja jemand helfen?!

Ich möchte gerne eine Garage mieten, weiß allerdings noch nicht (wegen eventuellem Umzug,...) ob ich diese tatsächlich längerfristig brauche. Würde gerne wissen, ob bei Garagen auch die 3monatige Kündigungsfrist gilt, oder ob ich die Garage länger bezahlen muss.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Wünsche Euch einen schönen sonnigen (jedenfalls in Muc) Tag!

Berny
 
Die Kündigungsfrist für Garagen beträgt normalerweise beiderseitig 1 Monat. Eine automatische Verlängerung oder besonderen Kündigungsschutz wie bei Wohnungen gibt es in der Regel nicht.
 
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