Neuer Straftatbestand nach §315d StGB-Verbotene Kraftfahrzeugrennen-Auswirkungen auf Nordschleife?

Ein Rennen im eigentlichen Sinne würde doch den zeitgleichen Start mehrer Fahrzeuge voraussetzen.
Daher sehe ich keinen Zusammenhang mit einer Runde über die Nordschleife. ;)
 
Naja. Offiziell sind die Touristenfahrten weder Rennen noch zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gedacht sondern eine mautpflichtige Straße mit StVO.

Nur praktisch....sieht der Betrieb ja kaum anders aus als wenn in einer City ein par Halbstarke sich duellieren. Man versucht sich zu überholen, Vollgas wo geht etc. Klar. Wie hält die Polizei das praktisch auseinander?

In der City würd jetzt jeder sagen dass es jetzt strafbar ist nach dem neuen Gesetz. Auf der Schleife nicht?

Möchte da weiterhin fahren können [emoji16][emoji6]
 
Man kann ja ruhig mal den neuen Gesetzestext einstellen:

"§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ..."


Mithin lässt sich die Frage anhand der Formulierungen wohl nicht beantworten. Wann ist eine Fahrt auf der NS ein "Kraftfahrzeugrennen" (Nrn. 1 u. 2)? :huh: Reicht es vielleicht schon, wenn man sauschnell auf der NS unterwegs ist (Nr. 3)? :huh:

Vielleicht ist der Ansatzpunkt ein anderer: Ist die NS denn ein "... Straßenverkehr ..." im Sinne der StVO? Oder ist es eine privat betriebene Fläche, deren Betreiber lediglich festgelegt hat, dass dort die StVO gelten soll? Das wäre ggf. ein sehr relevanter Unterschied.
 
Ein Blick ins Gesetz erspart uns Geschwätz :12thumbsu

"mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt" - Ein solches Verhalten war ja vorher auch nicht "erlaubt", wenngleich es die neue Formulierung grundsätzlich einfacher machen dürfte, es strafrechtlich zu ahnden. Ich sehe keine unmittelbaren Auswirkungen des 315d auf die Touristenfahrten, allenfalls, wenn die Polizei aufgrund der Norm jetzt genauer hinschaut. Und natürlich für diejenigen, die durch grob verkehrswidrig und rücksichtsloses Fahren aufgefallen sind.

Zum Straßenverkehr ein Interview des örtlichen Polizeichefs aus 2006:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...gs-der-ring-ist-eine-spielwiese-a-448906.html


SPIEGEL ONLINE:
Aber auf dem Ring können sie sich austoben?

Linden: Bei einem Rennen schon. Aber vielen ist nicht bewusst, dass die Nordschleife zwar eine große Spielwiese ist, auf der aber dennoch Regeln gelten. Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum. Während der Touristenfahrten muss man sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Es darf nicht rechts überholt werden, Sicherheitsabstände sind einzuhalten, es gibt Halteverbote und sogar Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nur die Höchstgeschwindigkeit ist aufgehoben, weil die Strecke als 'Kraftfahrstraße' beschildert ist.

SPIEGEL ONLINE: Also muss man auch auf der Nordschleife mit Polizeikontrollen rechnen?

Linden: Im Prinzip ja. Früher habe wir dort tatsächlich manchmal per Hubschrauber den Verkehr überwacht. Denn die Nordschleife ist ein gefährliches Pflaster. Dort fahren Profis und blutige Anfänger, Motorräder, Autos und zwischendurch sogar Busse. Da muss man schon sehr konzentriert sein, damit nichts passiert. Es gibt zwar keine regelmäßigen Polizeikontrollen, aber wir achten gemeinsam mit der Nürburgring GmbH darauf, dass die 'Hausordnung' eingehalten wird.
 
Nur auf die Schnelle, mir fehlt gerade die Zeit:

Den Begriff des "... Kraftfahrzeugrennens ..." gibt es bereits in § 29 StVO:

"§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung

(1) (weggefallen)

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. ..."


Dazu ein Zitat aus einem anderen Forum (dort wurde auch zitiert, Quelle unbekannt, aber offenbar nach einem Urteil des OLG Hamm), wobei der besagte Abs. 1 allerdings offenbar nicht mehr existiert:

"Rennen im Sinne des § 29 Abs. 1 sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z. B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an."

Auszugsweise OLG Hamm (sorry, alles nur schnell herüberkopiert):

"... sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. ... Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt. ..."

Jedenfalls wird es dazu vermutlich auch einige weitere Literatur u. Rspr. geben. ;)
 
... und nochmal, wir hatten das bereits:

Ich bewege mich sehr zügig mit meinem ZQP auf einer öffentlichren Straße.
Ein Milchbubi in seiner japanischen Reisschüssel aus den 90-ern meint, er müsse es mir unbedingt gleich tun und jagd im 2m-Abstand hinter mir her.
Wonach sieht das für einen Außenstehenden oder die Polizei dann wohl aus?

Das ist nicht spekulativ, so etwas in der Art ist mir schon 2x passiert.
Dem ersten Hobby-Rennfahrer ging gleich in der ersten Kurve die Straße aus, die Grasnarbe flog und er hat es sich glücklicherweise danach noch anders überlegt!
Der zweite hat nach einigen Kilometern aufgegeben... weil ich nicht mitspielen wollte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich war schon irre lange nicht mehr da - fährt da jetzt so viel Polizei mit rum?

Nein, eher zu wenig.

Touristenfahrten sind ja nicht mehr mit "vor 20 Jahren" zu vergleichen als an der alten Zufahrt max 20 Autos standen und bei Opa Strack die Karte "gelöst" wurde.
Heute können sich bis zu 4 Schranken gleichzeitig öffnen und es treffen sich manchmal 1000 Autos auf den Parkplätzen rund um die Zufahrt.
Mindestens 1/3 der Autos erweckt den Anschein von Rennwagen mit Straßenzulassung (im weitesten Sinne).

Ich hatte dieses Jahr mehrmals das Vergnügen unter der Woche abends (17:00 - 19:00) dort zu sein weil einige meiner Freunde sich das mal von mir zeigen lassen wollten. Was sich dort abspielt ist reinstes Chaos.

Verkehrsregeln sind vollkommen außer Kraft gesetzt. Die Geschwindigkeiten auf der Strecke sind nicht nur absurd hoch, sonder auch extrem unterschiedlich und die Geschwindigkeiten der Fahrer zumeist weit außerhalb dessen was sie tatsächlich glauben zu können.

Also ich glaube §315 hat keine Auswirkungen auf die Nordschleife, da hätten andere Gesetzte schon längst den Riegel vorschieben können. Ich persönlich könnte mir aber vorstellen das es im Extremfall (du verursachst einen Unfall mit Todesfolge) und die Gegenseite hat einen gewieften Anwalt es darauf hinauslaufen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben wurde ja u.a. die Gesetzesbegründung verlinkt. Dort heißt es:

„... Der Entwurf greift zudem auf bereits eingeführte Gesetzesmerkmale zurück. Ein Rennen ist demnach ein Wettbewerb oder Wettbewerbsteil zur Erzielung von Höchstgeschwindig- keiten mit Kraftfahrzeugen, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, wobei es einer vorherigen Absprache aller Beteiligten nicht bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. März 2013 – III-1 RBs 24/13 -, juris, m. w. N.). Wie sich hieraus ergibt, ist der Begriff der Teilnahme an einem Rennen nicht im Sinne der Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches als Anstiftung oder Beihilfe zu verstehen, sondern als Tätigkeit derjenigen Kraftfahrzeug- führer, die untereinander den Geschwindigkeitswettbewerb austragen. Der Veranstalter eines Rennens ist derje- nige, der als geistiger und praktischer Urheber, Planer und Veranlasser die Veranstaltung vorbereitet, organisiert oder eigenverantwortlich ins Werk setzt. ...“

Vielleicht interessanter ist aber die ausdrückliche Erwähnung der „Raser-Szene“ als Motivation für die Einführung des neuen Straftatbestandes. Dabei ist die Rede von „... illegalen Kraftfahrzeugrennen ..., bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden...“.

Daraus lässt sich ableiten, dass aus Sicht des Gesetzgebers in erster Linie solche durch wettfahrende Raser verursachten Ereignisse und Gefahrenlagen sanktioniert werden sollen. Rechtlich kann das Fahren auf der Nordschleife insofern sicherlich darunter fallen, je nach konkreter Situation, aber das Fahren auf einer Rennstrecke, und sei sie auch öffentlich zugänglich, ist jedenfalls nicht der primär angedache Anwendungsbereich des Gesetzes.

Mithin bin ich im Ergebnis bei Bernard und denke, dass es keine generellen Auswirkungen auf die Nordschleife geben wird, sondern maximal in Einzelfällen.
 
Die Geschwindigkeiten auf der Strecke sind nicht nur absurd hoch, sonder auch extrem unterschiedlich und die Geschwindigkeiten der Fahrer zumeist weit außerhalb dessen was sie tatsächlich glauben zu können.
Exakt das war auch meine Erfahrung dieses Jahr. Ich will ganz ehrlich sein, 39 Fahrer haben uns überholt und zwei habe ich überholt. Wenn man sich an das vorgeschriebene Rechtsfahrgebot hält kann man halt meist nicht die Ideallinie fahren und behindern wollte ich auch keinen. Ist schon ziemlich irre wenn man von 500 PS überholt wird. Wundert mich eigentlich, dass nicht öfters schwere Unfälle passieren. :(
es treffen sich manchmal 1000 Autos auf den Parkplätzen rund um die Zufahrt.
Ich habe Kennzeichen aus ganz Europa gesehen. Auch als wir dort waren war extrem viel los.
Trotz des langen Wartens und der möglichen Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden, eine Runde volle Pulle über die Nordschleife, mit offenem Dach, ist etwas was man nicht vergißt. :) :-)
Den Film davon haben wir uns schon ein paar Mal angesehen. ;)
 
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