Schmickler Umbau in CH

Z-Fan2012

macht Rennlizenz
Registriert
28 September 2011
Ort
mitten in der Schweiz
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35is
Rechtlicher Hintergrund generell und grundsätzlich in der Schweiz:
STRASSENVERKEHRSGESETZ (SVG) Art. 29
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.
VERKEHRSREGELNVERORDNUNG (VRV) Art. 57 / Betriebssicherheit
Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässen Zustand sind. Treten unterwegs leichtere Mängel auf, so darf der Führer mit besonderer Vorsicht weiterfahren; die Reparatur ist ohne Verzug zu veranlassen.
SVG Art. 93 Strafbestimmungen / Nicht betriebssichere Fahrzeuge
Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht, wird mit Haft oder Busse bestraft. Der Halter oder wer wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges verantwortlich ist, untersteht der gleichen Strafdrohung, wenn er wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges duldet

Ich zitiere diese Punkte nicht um Angst zu machen, oder zu belehren, sondern vielmehr um aufzuzeigen wie die Gesetzeslage ist. Es gibt tatsächlich Leute die Ihr Fahrzeug umbauen lassen in dem Glauben da kann nichts passieren, wenn man erwischt wird kann die Rennleitung nicht viel tun. Das stimmt eben nicht. Im Ernstfall bei einem Unfall, ganz sicher aber im Wiederholungsfall, wird das Fahrzeug stillgelegt und zwar vor Ort!
Zusätzlich wird im Falle einer nicht genehmigten Veränderung die Haftung der Versicherung ausgeschlossen. Dabei ist es irrelevant, ob das geänderte Bauteil zur Unfallursache beigetragen hat, oder vielleicht auch nicht.
Was heisst das in Bezug auf Umbauten von meinem Fahrzeug?
Welche Teile betrifft es? , alle- keine?
Die Vorschriften lauten hierzu wie folgt:



Art. 34 Ausserordentliche Prüfungspflicht

1 Die Polizei meldet der Zulassungsbehörde Fahrzeuge, die bei Unfällen starke Schäden erlitten haben oder bei Kontrollen erhebliche Mängel aufwiesen. Diese müssen nachgeprüft werden.
2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
3 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde weitere im Fahrzeugausweis einzutragende neue Tatsachen zu melden.
4 Fahrzeuge sind auch nachzuprüfen, wenn sie nach Artikel 92 Absatz 1 an das Gebrechen einer körperlich behinderten Person angepasst werden.7
5 Hinsichtlich der Prüfmittel gilt Artikel 29 Absatz 4.8
6 Die Zulassungsbehörden können die Prüfung für das Anbringen von für den Fahrzeugtyp genehmigten Anhängerkupplungen an Personen- und Lieferwagen ohne durchgehende Bremsanlage an zur Selbstabnahme berechtigte Personen (Art. 32) delegieren. Diese Ermächtigung kann sich auf Fahrzeuge erstrecken, die über eine schweizerische Typengenehmigung, ein Datenblatt oder eine Übereinstimmungsbescheinigung nach der Richtlinie 2007/46/EG verfügen.9
Ausserordentliche Prüfungspflicht

Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:
  1. Änderungen der Fahrzeugeinteilung;
  2. Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte;
  3. Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
  4. nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen;
  5. Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
  6. nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
  7. Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage;
  8. das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
  9. das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer), soweit dies nicht vom Hersteller oder von der Herstellerin vorgesehen ist, vom Führer oder von der Führerin selbst vorgenommen werden kann und jeweils angezeigt wird;
  10. das Nichtinstandsetzen von defekten oder nicht betriebsfähigen Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer);
  11. alle weiteren wesentlichen Änderungen.
Natürlich hat die MFK einen Gewissen Spielraum, jedoch nicht bei sicherheitsrelevanten Teilen.

Zum Umbau und meinem Werdegang
Ausgangslage 35is mit Standard AFW und LM326 MPaket Räder, ein klassischer 35is also.
Ich habe bei Schmickler sowohl die Motoroptimierung gemacht, Paket 2 mit neuem bzw. ergänztem Kühler usw., sowie die Fahrwerksoptimierung angepasst auf den 35is. Dazu gehören die Stabis, die Federn, sowie die zentrierten Distanzscheiben in meinem Falle. Zusätzlich hatte ich noch die BBS CH mit einer 265 Breite und (9,5 HA). Das sind eine Menge Änderungen die am Auto vorgenommen wurden, überwiegend von Schmickler.
Selbstverständlich bietet ein seriöses Unternehmen wie Schmickler diverse TÜV Gutachten zu den Teilen und würde auch eine Abnahme machen, aber das ist für Autos in der Schweiz sinnlos, weil wertlos.
In der Schweiz ist die MFK (Motorfahrzeugkontrolle) das Äquivalent zum TÜV.
Die MFK kann jedoch nur Teile genehmigen, welche durch die anerkannten zwei Testcenter zertifiziert wurden. Das ist im Wesentlichen das DTC. http://www.dtc-ag.ch TÜV Gutachten werden dort kategorisch aberkannt, dienen aber interessanterweise als Basis für deren eigene Gutachten…
Tuningteile, oder generell Bauteile welche keine DTC Freigabe oder Gutachten haben, dürfen in der Regel nicht verbaut werden.
Die gute Nachricht ist, für die Eibach Federn gibt es ein DTC Gutachten. Für die H&R Stabis nicht. Die H&R zentrierten 10 mm Distanzscheiben bekommt man ebenfalls nicht mit DTC Gutachten.

Einbau von Schmickler in DE für CH im Detail.

Meinung zum Umbau
Mit dem KnowHow und der individuellen Abstimmung ist die Schmickler Lösung einzigartig. Ich denke in der Qualität macht das sowieso niemand hier in CH, zumindest für einen bezahlbaren Preis. Die Nürburgring Erfahrung von Schmickler lässt sich nicht einfach mit einem schlichten Einbau der Komponenten vergleichen, daher war für mich klar, wenn schon dann richtig. Entscheidend sind die Komponenten in Verbindung mit den richtigen Einstellungen des FW, Sturz usw.
Ich bin so vorgegangen betreffend der Teile:
  • · Termin reservieren bei Markus via Dieter.
  • · Dieter um die Teilenummern der verwendeten Komponenten gebeten.
  • · Anfragen bei den Herstellern zu den CH Gutachten.
  • · Teilegutachten für baugleiche Distanzscheiben vom Pneuhändler besorgt.
  • Dann Termin bei Markus in DE, Umbau des BMW
Eibach Federn, Gutachten via DTC vorhanden. Quelle zum Gutachten gibt es über den Hersteller, ansonsten PM an mich.
H&R Stabis kein Gutachten, aber in Abstimmung mit der MFK Aarau/AG genügt für diese Komponente eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Vorlage des Importeurs bzw. Herstellers dazu stelle ich gerne zur Verfügung. (Ich weise darauf hin, dass dies meine Vorgehensweise war, an meinem Standort (AG). Aufgrund der föderalistischen Struktur in der Schweiz hat jeder Kanton ein eigenes MFK und eigene Regelauslegungen. Daher im Vorfeld Nachfragen und unmissverständlich abklären was ihr vorhabt. Nach meiner Erfahrung bringt ein freundliches und höfliches Verhalten wie überall, auch dort einige Pluspunkte.)


In Sachen Zoll und Teilebeschaffung, gibt es folgende legale Möglichkeit:

In Absprache mit Markus, bzw. Dieter könnt ihr eine MWST. freie Rechnung verlangen, wenn die Teile DE verlassen und in CH am Zoll angemeldet werden. Ob bzw. wie Ihr das macht müsst Ihr im Vorfeld abklären, Markus ist nicht verpflichtet eine Rechnung ohne MWST. auszuweisen. Natürlich ist aus kaufmännischer Sicht die MWST Bilanz neutral und für Markus entsteht kein Nachteil, aber klärt das individuell. Der Vorgang wäre 19% Einsparung in Euro bei der Rechnung, Zollgebühr und 8% MWST. Schweiz. Damit ist es in etwa ausgeglichen. Theoretisch könnte man auch so über die Grenze fahren, aber das wird sicher niemand machen…

Ich habe den Einbau machen lassen in DE und in derzeit sehr attraktiven Euronen bezahlt.
Beim Karosserie Spezi meines Vertrauens in CH, habe ich bei meiner Reifenbreite und der neuen Spurweite die Radkästenverkleidungen beschneiden lassen. Diese wurden dann ordentlich verklebt, in der gekürzten Version. Hernach wurde auf die Innenseite ohne Verkleidung grosszügig ein Unterbodenschutz aufgetragen. Achtet darauf, es darf nichts schleifen bei der Prüfung, es darf auch keine Spuren geben!
  • · Dann Anmeldung zur MFK Prüfung nach Umbau gemäss Vorschriften:
Aargau
https://www.ag.ch/de/dvi/strassenverkehr/fahrzeuge/_fahrzeugpruefung/fahrzeugpruefung_1.jsp
Baselland
http://www.baselland.ch/fahrzeug_2-2-htm.304973.0.html
Bern
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/s...ungvonterminen/fahrzeugpruefung_anmelden.html
St.Gallen
http://www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/Verkehrszulassung/fahrzeugpruefungen.html
Zürich
http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZprf.html
…Rest selber googeln…

Ich habe im Vorfeld sämtliche Gutachten und Schreiben, sowie Fahrzeugausweis Lichtkopiert und mit der Anmeldung eingereicht. Dazu ein Anschreiben, das die Stabis gemäss Bescheinigung eintragungsfrei sind, ich aber eine Gesamtzulassung durch das MFK wünsche.
Ich erhielt dann den Prüfungstermin und Prüfort als Einladung, inklusive der üblichen Rechtsbelehrungen die Prüfung und den Termin betreffend. (Bei manchen Strassenzulassungsbehörden, kann man den Prüfort im Kanton frei wählen).

Bei der Prüfung gilt dann das Dieter Nuhr Prinzip „wenn man mal keine Ahnung hat einfach mal…“ ihr wisst schon. Der Prüfer begutachtet dann die Rahmenhöhe, Sturz und Spurweite, sowie die Reifenbreite und Freigängigkeit in den Radkästen. Dann wurden die Dokumente geprüft. Alles dauerte bei mir 10 Minuten. Testfahrt endete bei mir mit einem von meinem Fahrzeug begeisterten Prüfer, der meinte der Wagen sei klasse, optisch wie technisch sehr schön.

Voilà! Alles in Allem hat es mich in CH nochmal mit Karosserie Arbeiten und Gebühren knappe 600 Stutz gekostet, aber ich würde es jederzeit wieder machen!
 
Ich bin zwar persönlich davon aus mehreren Gründen nicht betroffen, aber die vollständige und sehr gut nachvollziehbare Beschreibung des Prozederes hebt sich wohltuend ab von sonst häufig vagen Aussagen über vergleichbare Prozeduren.

Vielen Dank dafür! :t

(Und das sage ich, obwohl ich auf "reduzierte" Rechtschreibung ein wenig empfindlich bin.) :w
 
Ja ich bin "Bildschirmlegastheniker", da ich das parallel bei der Arbeit getippelt habe...

OK. Dann bin ich ja einigermaßen beruhigt, denn erfahrungsgemäß bieten die Schweizer in dieser Hinsicht ein hohes Niveau. :)
 
Erstklassiger Beitrag! :t

Sollte es bei mir doch mal noch ein Zetti werden, dann steht dies bei mir auf jeden Fall ganz zuoberst auf der To-Do-Liste.

EDIT: falls möglich, wäre ich HÖCHST interessiert an einer Probefahrt! (ggf. auch nur vom Beifahrersitz aus) Als aktueller Fahrer eines Honda S2000 ist mir der E89 im Serientrimm deutlich zuwenig kurvengeil, was mich momentan noch vom Kauf abhält, aber wenn das mit dem Schmickler-Setup so deutlich verbessert wird, wie hier vielfach berichtet wird, dann wäre das durchaus eine Option. Optisch gefällt mir der E89 nämlich wirklich saumässig gut! :)
 
Erstklassiger Beitrag! :t

Sollte es bei mir doch mal noch ein Zetti werden, dann steht dies bei mir auf jeden Fall ganz zuoberst auf der To-Do-Liste.

EDIT: falls möglich, wäre ich HÖCHST interessiert an einer Probefahrt! (ggf. auch nur vom Beifahrersitz aus) Als aktueller Fahrer eines Honda S2000 ist mir der E89 im Serientrimm deutlich zuwenig kurvengeil, was mich momentan noch vom Kauf abhält, aber wenn das mit dem Schmickler-Setup so deutlich verbessert wird, wie hier vielfach berichtet wird, dann wäre das durchaus eine Option. Optisch gefällt mir der E89 nämlich wirklich saumässig gut! :)
Grundsätzlich kein Problem, können wir sobald das konkret für Dich wird gerne machen, mein Domiziel ist nähe Zofingen, einzige Bedingung:)
 
Ich warte noch auf eine Möglichkeit, den 28i mal für ein Wochenende Testen zu können. Sobald dies soweit wäre, würde ich Dich gerne kontaktieren. Die Distanz ist kein Thema, nicht mal eine Stunde von mir zu Hause. :)
 
Super, vielen Dank für die umfassende und sehr informative Zusammenstellung :t
 
Dem kann ich noch hinzufügen, dass die MFK im Jura besonders "kulant" sind.
Ich habe meinen Z3C bei der MFK in BL nicht durch bekommen... Im Jura ging es dann einfach so.
 
Wie ist das mit dem eintragen der Motorenoptimierung in der Schweiz, geht das wirklich wenn Schmickler dies macht.
Was braucht man da für Papiere?
 
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