TV auch beim Fahren?

Robby77

Fahrer
Registriert
16 Juni 2005
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hi Leute;

Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Beifahrerin auch während der Fahrt die TV Funkion nutzen kann?

Ich weiß, ich weiß, das wurde gemacht, damit der Fahrer nicht abgelenkt wird. Gibt es dennoch eine Möglichkeit??

Gruß Robby
 
AW: TV auch beim Fahren?

Danke für den Link - aber 109€ ist nicht wenig. :a

Gibts keine Alternative??? Es muss doch irgendiwe machbar sein, dass der PC keine Infos mehr bekommt ob das Fzg fährt oder steht...

Gruß Robby
 
AW: TV auch beim Fahren?

109 Euro sind absolut kein Betrag für ein Interface welches in das CAN-Protokoll eingreift. Eine andere Lösung gibt es nicht. Vielleicht finden sich irgendwelche Bastel-Adapter bei Ebay, aber ob man das Risiko von Elektronikproblemen wegen ein paar Euro eingehen möchte?...das ist jedem selbst überlassen.

Wenn Du dasselbe bei neueren VW's oder Audi's machen möchtest nimmst Du gut und gerne das Doppelte in die Finger;)
 
AW: TV auch beim Fahren?

Danke! Werd ich gleich ausprobieren :t

Ich sag euch dann ob`s funktioniert hat!!!

Gruß Robby
 
AW: TV auch beim Fahren?

Hab alle Möglichkeiten durchprobiert - funktioniert leider immer noch nicht :-(
 
AW: TV auch beim Fahren?

Wie sieht's eigentlich mit der Erlaubnis eines TV-Betriebes während der Fahrt aus?
 
AW: TV auch beim Fahren?

Ja ernsthaft, sowas gilt dann auch bei Rennzulassungen. :P

Gibt's Gesetze und/oder wird's stillschweigend gedulded?
 
AW: TV auch beim Fahren?

Ein Gesetz kenn ich zwar auch nicht. Aber DVD gucken während der FAhrt lenkt ab, du schaust automatisch immer wieder zum Bildschirm. Wenns kracht hast du keinerlei Versicherungschutz weil du grob fahrlässig gehandelt hast.
15euro kostet es dich wenn dich die cops anhalten.

bei unfall ähnlichem hast du ein problem... versicherungsschutz, wurde ja schon angesprochen.
"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war"

Bußgeldkatalog
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


http://www.verkehrsportal.de/bussge...og/bkatv_26.php
Quelle

gruß, Texx
 
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