[Verkauft] H&R Spurverbreiterungen Set 30/40 mit ABE

DonGustavo

JP mit dem Rotwein-Z4
Registriert
22 August 2014
Ort
76356 Weingarten
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo zusammen,

ich verkaufe meine Distanzscheiben:

H&R Spurverbreiterungen DR 30/40 mm mit ABE (H&R 1205725)


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Ich hatte die Spurplatten selbst erst im Februar 2015 gekauft und im April 2015 (also seit vier Wochen) montiert.

Da ich vor wenigen Tagen neue Felgen von einem Foren-Mitglied bekommen habe, benötigte ich für meine neuen Reifen auch andere Spurverbreiterungen.

Der Lieferumfang ist komplett, d.h. Spurverbreiterungen inkl. verlängerten Radschrauben und ABE.
Die Original-Rechnung vom Händler (Datum: 27.2.2015) über den Kaufpreis von 157,80 Euro lege ich ebenfalls bei.

Ich hätte gerne 130 Euro für das Gesamtpaket, ggf. zzgl. Versand.

Bei Fragen oder Interesse meldet Euch bitte per Unterhaltung/PN bei mir.

Viele Grüße,

Jean Pierre
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte gerne 130 Euro für das Gesamtpaket, ggf. zzgl. Versand.
Moin, moin, Jean Pierre,
falls das hier ein "Bieterverfahren" ist würde ich auch 130,- Euronen plus Versand bezahlen.
Paket ginge nach Deutschland. Habe Originalbereifung 17 Zoll, aber das M-Fahrwerk.
Aber das mit einer möglichen Eintragung bekomme ich hin.
Danke im voraus für eine Antwort
kh
 
Eigentlich hatte ich nicht beabsichtigt, hier eine Auktion aufzumachen. Ich verkaufe die Spurverbreiterungen an den ersten, der mir den virtuellen Handschlag gibt. ;)

@yvesbee Der Versand nach Österreich kostet mich mind. 20 Euro extra, da kann ich dann nicht am Preis drehen.

@PR4000 Wenn das M-Fahrwerk ab Werk bei Dir verbaut war, hast Du ein serienmäßiges Fahrwerk und musst mit dieser Kombination (siehe ABE) meines Erachtens nach nicht zum TÜV! Einbauen, losfahren, Spaß haben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Jean Pierre,
Handschlag geht klar.Habe Dir schon geantwortet.
Danke und Tschüß
kh
 
Sofern die Auflage "A1a" in der ABE steht, muss die Änderung von einem Sachverständigen bescheinigt werden.
 
Sofern die Auflage "A1a" in der ABE steht, muss die Änderung von einem Sachverständigen bescheinigt werden.

Das stimmt.

Für die Serienbereifung (225/45 R17) auf ET47-Felgen an Vorder- und Hinterachse gilt die Einschränkung "A1a" nicht => no risk and all the fun. :)

Ab 18" (oder mit der nicht serienmäßigen Bereifung 245/40 R17 auf der Hinterachse) darf man dann
  • A1a: zum Sachverständigen pilgern
  • K4: Radhauskanten anlegen und Kunstoffkanten anpassen
 
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