romanpul
macht Rennlizenz
- Registriert
- 31 Januar 2012
- Wagen
- BMW Z4 e86 M coupé
Wenn ich mich recht erinnere (wenn es falsch ist, bitte korrigieren), ist das mit den Eintragungen in die Papiere so:
Erfolgt eine Abnahme nach §19: Es wird bei Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Erfolgt eine Abnahme nach §21: Es muss unverzüglich eingetragen werden, da die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Die Betriebserlaubnis erlischt aber nicht, es wurde ja abgenommen. Man muss es nur direkt in die Papiere eintragen lassen, wenn der Umbau etwaige Abgaben/Steuern beeinflusst (veränderte Abgaswerte, vergrößerter Hubraum etc). Das muss direkt eingetragen werden, weil man sonst wegen Steuerhinterziehung dran ist. Alles andere kann man bei Gelegenheit nachtragen lassen.
Ich hab schon so einiges nach §21 Eintragen lassen und musste das noch nie direkt die Papiere ändern.