clever überholen statt "drängeln" ...

AW: clever überholen statt "drängeln" ...

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Genau so! :t :t :t
 
AW: clever überholen statt "drängeln" ...

Zumal man, wenn man nur Blaulicht hat, auch die Straße nicht freigemacht werden müsste. Sonderrechte hat man mW nur in Kombination mit dem Martinshorn...

Hallo,

vereinfacht kann gesagt werden:
Sonderrechte nach §35 hat nichts mit dem Blaulicht zu tun

Blaulicht mit Einsatzhorn = Wegerecht nach §38 (Wegerecht = macht alle Platz!)
Blaulicht alleine = Absicherung von Einsatzstellen

MfG
CPS
 
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Das ist nicht nur Deiner Meinung nach "Bullshit".

Amtsanmaßung ist z.B. das unberechtigte Tragen einer Dienstuniform und sich als Polizist ausgeben. Nach Aussage von Leuten, die sich damit auskennen müssten, steht nirgends geschrieben, dass das Blaulicht außerhalb von Polizei, Feuerwehr, Rettung usw. nicht genutzt werden darf.

Hallo,

das ist hier eindeutig geregelt!
Absatz 2
zusätzlich das hier

MfG
CPS
 
AW: clever überholen statt "drängeln" ...

Das ist nicht nur Deiner Meinung nach "Bullshit".

Amtsanmaßung ist z.B. das unberechtigte Tragen einer Dienstuniform und sich als Polizist ausgeben. Nach Aussage von Leuten, die sich damit auskennen müssten, steht nirgends geschrieben, dass das Blaulicht außerhalb von Polizei, Feuerwehr, Rettung usw. nicht genutzt werden darf.

blaulicht ist aber die kennzeichnung für "sonderrechte" und diese stehn nur bestimmten amtsgruppen zur verfügung. wer also nicht dieser amtsgruppe angehört, gibt sich durch das blaulicht als solcher aus und somit ist es amtsanmassung.

aus eigener erfahrung (ist aber auch schon paar jahre her) kann ich sagen, dass die "anklageschrift" folgende punkte enthalten wird:

- amtsanmassung
- unerlaubtes benutzen von sonderrechten/signalen
- nötigung
- nichtbeachten der stvo
und noch paar kleinigkeiten habs nimmer genau im kopf.

das ganze brachte mir dann noch 3 punkte und 180€ bussgeld - ein spass ists trotzdem und ich hab in 2 autos immer noch welche drin :X
 
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Darf man die Strobos eigentlich drin haben? Oder ist auch das schon Strafbar?
 
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blaulicht ist aber die kennzeichnung für "sonderrechte" und diese stehn nur bestimmten amtsgruppen zur verfügung. wer also nicht dieser amtsgruppe angehört, gibt sich durch das blaulicht als solcher aus und somit ist es amtsanmassung.

aus eigener erfahrung (ist aber auch schon paar jahre her) kann ich sagen, dass die "anklageschrift" folgende punkte enthalten wird:

- amtsanmassung
- unerlaubtes benutzen von sonderrechten/signalen
- nötigung
- nichtbeachten der stvo
und noch paar kleinigkeiten habs nimmer genau im kopf.

das ganze brachte mir dann noch 3 punkte und 180€ bussgeld - ein spass ists trotzdem und ich hab in 2 autos immer noch welche drin :X

Ouups, dann sollte man sich möglichst nicht erwischen lassen.....:X. Muss ich dem mal sagen von dem ich das gehört habe....;):b
 
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Hallo,

das ist hier eindeutig geregelt!
Absatz 2
zusätzlich das hier

MfG
CPS

CPS, ist doch deutlich geschrieben in dem Artikel;);):b:





<A href="http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html#BJNR015650970BJNE004502308">Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist;););), um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.




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Gruß
Thorsten
 
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(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.http://bundesrecht.juris.de/datenschutz.html
...

:d na dann eben gelblicht :w
 
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Andreazzz schrieb:
... und was heißt das jetzt konkret?
Bin ich nun verpflichtet Platz zu machen oder nicht?

Andreas

Wenn Du nicht vollkommen verblödet bist, machst Du Platz, wenn einer mit einem Blaulicht hinter dir ist. Völlig unabhängig von irgendwelchen Paragraphen.
 
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Andreazzz schrieb:
Ja, hast schon Recht, ich hatte mich etwas blöd ausgedrückt.
Es kann doch nicht sein, dass sich jemand so ein Blaulicht ins Auto stellt und meint, er dürfe Polizei spielen.
Ich glaube auch nicht, dass es nur ein Verwarngeld gibt.
Da werden sich die entsprechenden Herren schon ordentlich ins Zeug legen, wenn da jemand ist, der Ihnen "Konkurrenz" macht.
Die werden alles ausnutzen, was die STVO hergibt und den Übeltäter entsprechend belohnen. Da bin ich mir 200%ig sicher.
Das zuvor genannte Beispiel der Bestrafung ist sicher kein Einzelfall!?

Andreas

Die "Herren" werden das Geschehen lediglich dokumentieren und über die Staatsanwaltschaft wird dann entschieden welche Vergehen dem Blaulichtnutzer zur Last gelegt werden. Letztendlich sind die Bußgeldsätze sog. "Regelsätze"! Das heißt, schon die Bußgeldstelle kann diese auf Grund besonderer Sachverhalte erhöhen. Zum Schluß kommt der Richter und der ist in seiner Entscheidung frei!!! Dabei nimmt er nicht die StVO, sonderen das StGB. Da liegt die Latte bei Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs etc. bei der Strafzumessung schon sehr hoch.

Das mir keiner auf die Scheißhausidee kommt und irgendwelche blaue oder bläulichen Lichter im öffentlichen Straßenverkehr benutzt.

Außerdem reicht auch das "Blaulicht" ohne ""Martinshorn" für die Sonder- und Wegerechte. Jedoch ist der Nutzer dieser nicht von jeglicher Verantwortung befreit!!

Sonderrechte bedeuten in diesem Zusammenhang, dass man auch z.B. gegen die Einbahnstraße fahren darf. Wegerechte heißt für die anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Dabei darf man dann auch mal als wartender Verkehrsteilnehmer auf der Pol-Position die Rotlicht zeigende Ampel mißachten und kann ein Stückchen um die Ecke fahren um das "Wegerecht" zu gewähren.

Auch auf das mißbräuchliche Benutzen von Standstreifen, Rastplätzen und sonstigen Fahrstreifen (auch Verteilerstreifen genannt) zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommen sollte man absehen. Bei der entsprechenden Dokumentation läßt sich auch hier ein heftiges Urteil begründen und der Verkehrsteilnehmer kann wieder für ein paar Monate "gehen"!

OK, ich bin ne' Spaßbremse aber ein WE-Ticket für den Ring ist billiger.

Gruß
FranCa
 
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Frage: Was macht der Roadsterfahrer im Sommer, oben ohne???

Antwort: Er hat das schmückende Beiwerk dabei...

die Dame hält das Blaulicht in beiden Händen (natürlich behandschuht) fest umklammert mit hochausgestreckten Armen mittig über die Windschutzscheibe... :d :d :d
 
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&: wo mach ich nur den Magnetfuss auf's Zetti-Roadster-Dach??? &:

Ach!!! Geistesblitz!!! Jetzt versteh ich endlich, warum der E89 ein Blechdach bekommen hat :d:d:d
 
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hey, nehmt doch einfach GRÜNES Blinklicht!

Ist nirgends verboten, keine Amtsanmassung oder sonstwas... und wirkt genauso.

90% der Leute merken nichtmal den Unterschied - gibt genügend (Blau-Grün-)Blinde da draussen! ;)


Grüsse,
Rudi
 
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hey, nehmt doch einfach GRÜNES Blinklicht!

Ist nirgends verboten, keine Amtsanmassung oder sonstwas... und wirkt genauso.

90% der Leute merken nichtmal den Unterschied - gibt genügend (Blau-Grün-)Blinde da draussen! ;)


Grüsse,
Rudi

Anscheinend Du auch, wolltest wohl ursprünglich ein Blaues gekauft haben :y :d

Außerdem gibt es m.E. nur eine rot/grün-Schwäche
 
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nö, wieso wollte ich ein blaues gekauft haben?
Bis jetzt hab ich keins, werd mir wohl auch keins zulegen, wenn ich's mir recht überlege. Sturm und Drang sind vorbei bei mir (meistens ;) ).
Aber die Idee find ich witzig...

Und NEIN: es gibt sie wirklich, die Blau-Grün-Unterscheidungs-Probleme (hat aber wohl keinen offiziellen medizinischen Namen wie "Rot/Grün-Schwäche):
bei mir in der Firma sind schon mal mind. 3 Leutz damit (ohne Schmarrn!) - die haben jedesmal ein Problem, wenn am Beamer bei ner Präsentation in Grafiken was in Grün und daneben was in Blau ist. Kriegen die nicht unterschieden!

By-the-way: hab auch mal was gelesen, dass es Piloten verboten sein soll, 24h vor ihren Flügen Viagra zu schlucken, weil sie dann angeblich die Rollbahn-Befeurerungen, die in Grün und Blau ausgeführt sind, nicht mehr unterscheiden können... :d nicht dass sie dann die Stewardessen der falschen Fluglinie anbaggern :d
 
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Und was ist mit Flashlights?

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Achja was ich an einem A8 hier in der Türkei gesehen habe, ein Blau & Rotlicht im Kühler bzw Scheinwerfer wie die Polizeiautos in U.S.A.
 
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Flashlight wird ebenfalls von der Autobahnpolizei verwendet ;)
 
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