gültige Höchstgeschwindigkeit - 2 Fragen

major tom

Fahrer
Registriert
12 Mai 2002
Hallo,
ist zwar vielleicht doof, aber ich bin mir bei zwei Stellen hier im Umkreis nicht sicher wie schnell man dort fahren darf bzw. ob die Beschilderung so überhaupt richtig ist.
Kennt sich da jemand aus?

1.
Auf einer Autostrasse (blaues Schild mit weißem PKW) steht ein Schild '40 bei Nässe'. Darf das dort überhaupt stehen? Eigentlich gilt doch hier eine Mindestgeschwindigkeit von 60.

2.
Wieder eine Autostrasse, Beschränlung auf 70. Jetzt kommt eine Einfahrt. Muss die 70er Begrenzung wiederholt werden oder gilt sie automatisch weiter? Wenn sie weiter gilt - warum? Auf einer Autobahn wird noch einer Zufahrt auch immer die Begrenzung wiederholt.

ciao
Tom
 
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Um hier eine genaue Einschätzung der Situation geben zu können brauche ich mehr Informationen.


  • Typ des Autos
  • Anzahl der Personen im Auto
  • Tuning
  • Geschlecht des/der Fahrer/in
  • bevorzugte Musikrichtung
  • Verkehrsaufkommen zwischen 0:31 und 01:16 Uhr

ohne diese Angaben kann mann nun wirklich keine verbindliche Aussage treffen.

Gruß
Bernhard
 
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1. Das 40 Schild darf da stehen und ist verbindlich.

2. Im Prinzip gilt die Beschränung auf 70 km/h weiter, aber wer will Dir nachweisen, dass Du erst hinter dem Schild auf die Kraftfahrstraße aufgefahren bist, und du dieses Schild beim besten Willen nicht sehen konntest?:w
 
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@Tom es gibt keine dumme Fragen....
also bei 1. bin ich mir sich das es sein darf
bei 2.naja eigentlich gilt es noch,aber wie schon gesagt: Wer will dir nachweisen, wann du drauf gefahren bist.
 
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@Tom es gibt keine dumme Fragen....
also bei 1. bin ich mir sich das es sein darf
bei 2.naja eigentlich gilt es noch,aber wie schon gesagt: Wer will dir nachweisen, wann du drauf gefahren bist.
Ich tippe mal auf den Videowagen :w
 
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Videowagen habe ich dort noch nicht gesehen, aber einen extrem versteckten Blitzer (nein hat mich nicht erwischt).

Das Schild '40 bei Nässe' steht dort noch nicht so lange. Hier gab es aber immer wieder Abflüge (ist eine Brückenrampe). Wie das aber immer passiert ist kann ich nicht sagen. Ich denke selbst bei """" kann man dort ohne Probleme 70 fahren (war früher auch zulässig, da galt nämlich vorher gar keine Begrenzung).

In der Gegenrichtung stand eine zeitlang sgar ein Schild '20 bei Nässe'. Da habe ich mir dann doch einmal erlaubt bei der Polizei nachzufragen ob das besonders sinnvoll ist. Die fanden das Schild glaube ich auch etwas unpassend - 2 Tage später war es nämlich weg. :w

ciao
Tom
 
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2.
Wieder eine Autostrasse, Beschränlung auf 70. Jetzt kommt eine Einfahrt. Muss die 70er Begrenzung wiederholt werden oder gilt sie automatisch weiter? Wenn sie weiter gilt - warum? Auf einer Autobahn wird noch einer Zufahrt auch immer die Begrenzung wiederholt.

ciao
Tom

Was verstehst du denn unter einer Einfahrt?
Eine Einfahrt auf einen Hof oder eine richtige Straße?
Wenn es eine Straße ist, ist es dann eine Sackgasse oder komm man dort weiter?
Falls es eine Einfahrt auf einen Hof oder so ist muss das Schild nicht wiederholt werden.
Bei einr Straße schon (bei einer Sackgasse evtl. nicht, weiß ich aber nicht genau).

Jim
 
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Angenommen diese Einfahrt ist eine richtige Straße und in dieser Straße ist auch 70, dann muss das Schild auch nicht wiederholt werden. Denn es heißt ja 70er-Zone und diese Zone gilt so lange bis was anderes steht.
...so war das doch oder? &:
 
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Angenommen diese Einfahrt ist eine richtige Straße und in dieser Straße ist auch 70, dann muss das Schild auch nicht wiederholt werden. Denn es heißt ja 70er-Zone und diese Zone gilt so lange bis was anderes steht.
...so war das doch oder? &:

Nein - Zonen gibt es in der Stadt. Das sind die eckigen Schilder auf denn auch Zone steht.
Die normalen runden Schilder sind keine Zonen sondern gelten, bis eine neue Straße o.ä. kommt oder sie aufgehoben werden.

Jim

PS: Bei Baustellen sogar nur bis zum Ende der Baustelle.
 
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Videowagen habe ich dort noch nicht gesehen, aber einen extrem versteckten Blitzer (nein hat mich nicht erwischt).
Ja, das is saufies ...

Exakt hier steht ein Bliter in südlicher Richtung:
http://maps.google.de/maps?f=d&sour...47354,10.410694&spn=0.003886,0.01045&t=h&z=17

Kommt man von der Querstraße ist es gar nicht schwer auf über 70 km/h zu beschleunigen - ein 70-Schild ist nur für diejenigen Sichtbar, die schon auf der B214 waren.

Ic hab keine Ahnung, was dann passiert und ob man sich rausreden kann - ich hab vor dem Blitzer einfach eine Vollbremsung hingelegt. :X

EDIT: Ich bin da gestern lang gefahren und da steht nun direkt an der Straßenecke noch ein 70-Schild, welches auch von Einbiegern gesehen werden kann.
 
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Nein - Zonen gibt es in der Stadt. Das sind die eckigen Schilder auf denn auch Zone steht.
Die normalen runden Schilder sind keine Zonen sondern gelten, bis eine neue Straße o.ä. kommt oder sie aufgehoben werden.

Jim

PS: Bei Baustellen sogar nur bis zum Ende der Baustelle.

:d gut, ich geh dann besser mal meinen Führerschein neu machen :w
 
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eine geschwindigkeitsbeschränkung wird meines wissens immer nach einer einmündenden straße aufgehoben und muß von einem neuen schild nach der einfahrt wieder eingeläutet werden, es sei denn, es ist eine zone, wie eben eine 30-zone...
bei straßen die über einen abgesenkten bordstein kommen, bei spielstraßen oder bei unbefestigten feldwegen sowie hofeinfahrten wird die geschwindigkeit nicht aufgehoben. bei diesen straßen hat man auch keine vorfahrt, wenn rechts vor links gilt.
 
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eine geschwindigkeitsbeschränkung wird meines wissens immer nach einer einmündenden straße aufgehoben und muß von einem neuen schild nach der einfahrt wieder eingeläutet werden...

Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Es bleibt bei der Geschwindigkeitsbeschränkung, bis diese wieder durch ein Verkehrszeichen aufgehoben wird.
Du meinst vielleicht Parkverbotsschilder, die gelten immer nur bis zur nächsten Einmündung, es sei denn, dass es sich um eine "Parkverbot-Zone" handelt.
 
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1.
Auf einer Autostrasse (blaues Schild mit weißem PKW) steht ein Schild '40 bei Nässe'. Darf das dort überhaupt stehen? Eigentlich gilt doch hier eine Mindestgeschwindigkeit von 60.
Natürlich, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben, sondern sie dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzen werden, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h haben. So findet man in Städten auch gelegentlich solche Kraftfahrstraßen und darf dort trotzdem nur 50 fahren, und das obwohl die Geschwindigkeit nicht nochmal extra ausgewiesen ist.
 
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Danke erst einmal für die Antworten.

Wenn ich das aber richtig sehe, besteht keine 100%ige Einigkeit welche Geschwindigkeit denn jetzt gilt :# (bezogen auf die Aufhebung von '70')

Es handelt sich um eine richtige Straße, also keine Hofeinfahrt o.ä, sondern ein Zufahrt mit Beschleunigungsstreifen.

Die Sache mit '40 bei Nässe' scheint jedoch eindeutig zu sein. Das Schild darf da anscheinend dort stehen.

ciao
Tom
 
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Da es keiner weiss, wie wärs mit einfach mal bei den Grünen anzurufen und zu fragen? :w:)

Oder soll ich das machen :d:d:d:d:d
 
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Ich hab mal ein bischen gegoogelt. Ergebnis: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten (bis auf die Ausnahmen durch zusätzliche Schilder) so lange, bis sie explizit aufgehoben werden oder ein Schild eine andere Höchsgeschwindigkeit festlegt.
Entsprechende Schilder müssen nach jeder Auffahrt bzw. Kreuzung wiederholt werden. Geschieht dies jedoch nicht, gilt die Begrenzung trotzdem. Jemand der an einer solchen Stelle auffährt oder einbiegt, kann eine etwaige Ubertretung dann natürlich nicht angelastet werden.

Siehe hier, hier und hier. Dem entgegen steht das das hier. Ich habe mir das nicht komplett durchgelesen, die Ausführungen zum Sachverhalt innerorts lassen sich jedoch natürlich auch auf obiges übertragen.
Den Suchtreffern nach scheint die Rechtssprechung überwiegend davon auszugehen, daß man seinen Bleifuß also auch über solche Auffahrten hinaus zügeln muß.
 
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Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Es bleibt bei der Geschwindigkeitsbeschränkung, bis diese wieder durch ein Verkehrszeichen aufgehoben wird.
Du meinst vielleicht Parkverbotsschilder, die gelten immer nur bis zur nächsten Einmündung, es sei denn, dass es sich um eine "Parkverbot-Zone" handelt.


Hmmm woher weiß dann derjenige Fahrer, der von der Seitenstraße kommt, wie schnell er auf der Straße fahren darf? &:
 
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Hmmm woher weiß dann derjenige Fahrer, der von der Seitenstraße kommt, wie schnell er auf der Straße fahren darf? &:
Gar nicht, deshalb kann man ihn ja auch nicht zur Rechenschaft ziehen wenn er zu schnell war. Den der aber schon drauf war schon.
 
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Besonders fies ist das meiner Meinung nach auf Autobahnen:
Hat doch sicher jeder schon erlebt, dass eine elektronische Brücke "100" anzeigt und die nächste aus ist, dann eine
Einfahrt kommt...

Ich hab bisher immer nach der Einfahrt Gas gegeben, da ja ein frisch eingefahrener gar net wissen kann was die Schilderbrücke vorher angezeigt hat, ergo dieses Tempolimit unfug ist.

Wär ganz interessant zu wissen was passiert wenn da wirklich eine Zivilstreife dich dabei sieht....
 
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Gar nicht, deshalb kann man ihn ja auch nicht zur Rechenschaft ziehen wenn er zu schnell war. Den der aber schon drauf war schon.


Das macht dann doch keinen Sinn und würde bedeuten, dass das Limit mit einer neuen Straße doch aufgehoben wird.
Denn wenn ein Fahrer von einer anderen Straße schneller fahren darf, dann ist Grund für das Limit (gefährliche Strecke, Lärmbelästigung etc.) ja ad absurdum geführt, oder!?
 
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Wie, du stellst eine Frage nach dem Sinn in Zusammenhang mit deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung? Natürlich mach das kein Sinn.
 
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