Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Waldemator

Fahrer
Registriert
6 März 2008
Hallo zusammen,

wie schon einige von euch mitbekommen haben, habe ich meinen velvet blauen Zetti Anfang des Monats, genauer gesagt am 12 März verkauft (und mir einen anderen zugelegt, das ist aber andere Geschichte)...


nun heute im Briefkasten ein dicker Brief von dem Käufer mit folgendem Inhalt in Kürze zusammengefasst:

1. Er hätte nachkontrollieren lassen und mein Tachostand wäre von mir manipuliert worden.......
2. Die Alufelgen die ich ihm mitverkauft habe, die er noch eintragen hätte müssen, kriegt er so nicht eingetragen, nur in Verbindung mit Kotflügelbearbeitung
3. Das Gutachten was ich ihm mitgegeben habe, war wohl nicht ausreichend und er hätte sich eins für 40 Euro geholt......

Nun seine Forderung, ihm bis Ende des Monats als Entschädigung 1000 Euro zu überweisen, ansonsten würde er eine Strafanzeige gegen mich erstatten!


So, hier mein Standpunkt:

1. Ich habe das Auto mit knapp 104 TKM letzten Sommer gekauft und das Fahrzeug nur im Sommer bewegt und den Wagen nun mit knapp 110 TKM an den Käufer verkauft! Dies kann ich an hand von meinem Kaufvertrag von damals (dem alten Beitzer) und von jetzt belegen, dass ich da an den Tacho nicht ran gehe, ist so sicher wie Tag und Nacht!

2. Zu den Felgen, ich habe ihm gesagt, die Räder sind NICHT eingetragen, habe ihm ein Gutachten besorgt, und noch mal 20 Euro Preis nachgelassen und ausdrücklich im Kaufvertrag notiert, dass die Räder NICHT eingetragen sind, er wusste Bescheid und wollte sich selbst drum(Eintragung) kümmern!

Außerdem bin ich die Räder mit 20-er Platten auf der HA gefahren und es war noch alles tip top ohne zu schleifen und jetzt soll er auf ein Mal was dran machen müssen? mit Originalrädern und Standard ET?

3. Ich weiß nicht was er da für ein Gutahten besorgt hat, aber 40 Euro???


Wie dem auch sei, ich brauche nun eine Antwort für den Typen, weil er das schriftlich gemacht hat, obwohl er meine Tel. Nummer hat und "nur" 100 km von mir entfernt wohnt!

Ich wollte den Typen schon anrufen, weil ich mir schon verarscht vorkomme, aber bevor ich da was falsches sage wollte ich euch um einen Rat bitten, das Ganze auch schriftlich zu gestalten. Er war an 2 Terminen da, hat 2 Mal mein Auto angeschaut, habe ihm versucht alles zu zeigen und erklären und jetzt kommt er damit......


Würde mich freuen, wenn jemand mir da weiterhelfen könnte, gerne auch per PN!

Viele Grüße
Waldemar
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Ganz ruhig bleiben. Du hast das Geld, er hat das Auto.

Lass ihn man machen.

Er ist in der Beweispflicht.
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Also, wenn er schriftlich - im Kaufvertrag - über die nicht eingetragenen Felgen informiert war, hat er Pech. Er ist volljährig und hat den Vertrag so unterschrieben. Das wird ihm auch jeder Richter so um die Ohren hauen.... müssen.

Wenn Du durch alte Unterlagen belegen kannst, dass es unmöglich ist, dass Du am Km-Stand gedreht haben konntest, dann kann es so aussehen, dass Du auch dahingehend gelassen in die Zukunft blicken kannst. Inwieweit jedoch ein Drehen durch den Vorbesitzer auf Dich "abfärbt" kann ich nicht abschätzen. Wäre jedoch auch noch gut, wenn irgendwie Werkstattrechnungen oder so zusätzlich greifbar wären.

Ergo:
Laß es erstmal alles auf Dich zu kommen. Erst wenn ein Anwaltsschreiben oder Strafanzeige ins Haus flattert einen Rechtsbeistand aufsuchen.

Ich würde, wenn im Moment erforderlich, kurz und knapp zurück schreiben, dass seine Forderungen jeglicher Grundlage entbehren und daher unbegründet sind.
 
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Was mich auch noch etwas irritiert, ist die kurze Zahlungsfrist &:

Mit dem Käufer hast Du Dir 'ne nette "Schote" angelacht.

Ach ja, zu den Felgen. Was sind das für welche? Und welche Auflagen hat das Gutachten für den Zetti vorgesehen?

Edit:
Keine weiteren Unterlagen an ihn geben. Sonst hat später Dein Anwalt keine großen Gegenargumente mehr!
 
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Hallo Waldemar,
Schlimme Sache das!
So wie ich das sehe, kann er dich nur mit dem Tachostand angreifen, falls das wirklich stimmt. Wenn du nichts daran gedreht hast, dann ist der Vorbesitzer dran. Währe natürlich gut, wenn du das Auto selbst prüfen lassen könntest, um sicher zu wissen, ob der Tacho wirklich manipuliert wurde. In dem Fall würdest du ja auch betrogen worden sein. Vorsichtshalber würde ich an deiner Stelle das Ganze mal mit einem Anwalt besprechen.
Viel Glück!
Gruß Raldi
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Also bei den 2.8ern kann man Tachomanipulationen im Nachinhein leider nicht mehr nachweisen.
Abwarten...

Ich war schon rein Interessehalber bei BMW und habe alles checken lassen =)
Aber Schlüssel etc. auslesen und vergleichen ist nicht möglich.
 
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Ganz ruhig bleiben. Du hast das Geld, er hat das Auto.

Lass ihn man machen.

Er ist in der Beweispflicht.
Jopp, erst reagieren, wenn etwas "offizielles" kommt, also Polizei, Anwalt, etc.

Versuche bitte auch nicht bei ihm anzurufen!

Sobald jedoch etwas Offizielles kommt, bitte sofort einen Anwalt aufsuchen.
... aber allein dieses Ultimatum macht ihn total lächerlich bei seinem Anwalt, wenn er denn etwas erreichen wollte.

Ich persönlich (!) würde auch das erste Anwaltsschreiben förmlich beantworten und die Sachlage darstellen, Kopien der Unterlagen mitschicken, die im späteren Verlauf sowieso auf den Tisch kommen.

Zur Tachomanipulation: Was steht im Kaufvertrag? "km-Stand" oder "Laufleistung"?
Beim Verkauf von bereits gebraucht gekauften Fahrzeugen sollte man niemals "Laufleistung" drin stehen haben ... :w
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Meistens sind solche Androhungen nur heiße Luft. Einfach abwarten und wenns geht nicht zu viele Gedanken machen. Meine Erfahrungen sagen, da kommt eh nichts mehr!
 
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danke erst ein Mal zusammen!


also....

das fahrzeug war baujahr 99.....

in dem schreiben steht, dass an hand der tüvunterlagen er den tachostand nachweisen kann.....

das verstehe ich nicht, denn tüv war mit 102 TKM gemacht, er hat den wagen mit 110 tkm gekauft und meint da irgendwas nachweisen zukönnen?! er hat noch keine unterlagen woraus ihm nachgewiesen wurde, dass der wagen merhlaufleistung hat.....

die räder sind von Brock,das modell B11, ich weiß nicht welche Auflagen es sind, im Kaufvertrag steht ausdrücklich: RÄDER NICHT EINGETRAGEN
er wollte sich selbst drum kümmern....
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Von wem hat er denn TÜV-Unterlagen erhalten? Wenn Du mit 104tkm gekauft hast (vermutlich mit dem TÜV-Bericht bei 102tkm) und mit 110tkm verkauft, was hat er denn für Unterlagen?
Hat er sich vielleicht mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesetzt?

Also das wird mir hier jetzt zu undurchsichtig, so dass ich nichts mehr schreiben werde.
 
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wenn Du dir beim Kauf dieses Wagens, die Kilometer schriftlich bescheinigen gelassen hast (dies sollte man in der heutigen Zeit machen), kann Dir nichts passieren, da Du kein Erstbesitzer bist. ;)
 
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Einen tollen Spinner hast du da erwischt :X Erzähl uns mal ein wenig über ihn, Eindrücke?
Auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen, genau das will er nämlich schaffen!
 
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Von wem hat er denn TÜV-Unterlagen erhalten? Wenn Du mit 104tkm gekauft hast (vermutlich mit dem TÜV-Bericht bei 102tkm) und mit 110tkm verkauft, was hat er denn für Unterlagen?
Hat er sich vielleicht mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesetzt?

Also das wird mir hier jetzt zu undurchsichtig, so dass ich nichts mehr schreiben werde.


ich habe ihm die tüv unterlagen 1 zu 1 weiter geleitet.....das heisst an hand dieser unterlagen hat er selbst festgestellt, dass ich den tachostand manipuliert haben soll.....

da ich den wagen frisch nach dem tüv gekauft habe, kann ich mich dran erinnern dass da irgenwas mit 102-103 TKM auf dem Zettel stand...... ich habe den wagen dann wie gesagt bis 110373 km gefahren......

da der vorbesitzer eine 55 jährige frau war und beim verkauf/kauf habe ich sie ja kennen gelernt habe ich NICHT mal einen gedanken dran verloren, dass da irgenwas nicht stimmen soll!


ich bin am überlegen, ob ich zum anwalt gehen soll, der leider erst nächste woche einen termin frei was wiederum meine frist von dem käufer überschreitet oder dem käufer selbst ein scheiben aufsetzen soll?!


das mit den rädern, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen....was er da von mir will und bei welchem tüv er gewesen ist.....

er will die vorführungskosten von 51 euro auch noch haben!

soll ich noch ein mal bitten die kopie der tüvpapiere an mich zu senden???? oder soll ich direkt alles abweisen?

EDIT: Erstbesitzer war BMW, sie hat das Auto direkt von BMW gekauft!
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

da der vorbesitzer eine 55 jährige frau war und beim verkauf/kauf habe ich sie ja kennen gelernt habe ich NICHT mal einen gedanken dran verloren, dass da irgenwas nicht stimmen soll!

war sie Erstbesitzer? Wenn nicht, kann sie nichts für den Tachostand. ;)
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

1. Bloß nicht unnötig aufregen
2. Nicht reagieren
3. Zieht der die Nummer mit der Anzeige höchstwahrscheinlich eh nicht durch
4. Bloß nicht unnötig aufregen
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Den würde ich einfach links liegen lassen. Ist wahrscheinlich nicht das erste mal, daß er so etwas abzieht! Nicht drauf reagieren und abwarten!
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Wenn das so zutreffend ist wie von dir geschildert kann ich den anderen nur zustimmen: Keine Aufregung, kein Geld, keine Informationen/Zugeständnisse etc., bestenfalls kurze Antwort mit Zurückweisung der Forderungen als unbegründet ohne jede Rechtfertigung. Quasi aus Höflichkeit, dass du halt geantwortet hast. Anwalt kannst du dir sparen bis von seiner Seite etwas offizielles kommt - dann solltest du aber unbedingt einen konsultieren um nicht irgendeinen formalen Fehler zu machen.
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Würde auch erstmal abwarten.

Nicht anrufen oder sonstiges.Die ganzen Unterlagen die du besitzt gut zusammen packen und abwarten.

Vielleicht ist es nur so ein Spinner der versucht den schnellen Euro zu machen.
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Sind es evtl. die 1000 €, die du bei den Verkaufsverhandlungen nicht runter gehen wolltest ?
Stand auf dem Tüvzettel evt. 112-113000 und nicht 102-103000 Km ?
Dann könnte man auch seine Reaktion verstehen, da mit 110373 Km gekauft.
Ich würde mich bei ihm nicht melden und abwarten.
Sollte er einen Anwalt beauftragen, muß du handeln und dir Rechtsbeistand besorgen.
Mit den Felgen, kann er vergessen, da im Kaufvertrag vermerkt.
Tochostand halte ich mich geschlossen, da es eine heikle Sache ist.
Wenn du dir sicher bist, das 102-103000 auf dem letzten Tüv Prüfbericht stand, kannst du ganz in Ruhe abwarten. Dann muß er dir ja Belege vorweisen, die du nicht kanntest / kennst und evtl. beim Kauf auch getäuscht wurdest.
Dann wieder auf jeden Fall Rechtsbeistand beauftragen, aber erst wenn du etwas vom gegnerischen Anwalt vorliegen hast und somit der Täuschung / Betruges beschuldigt wirst.
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Strafanzeige? Für was?
Das mit der Tachomanipulation muss er ja nachweisen und wird es net können wenn sie einfach nicht passiert ist.

Ich würde das schreiben einfach wegwerfen.
Du kannst eigentlich nicht "richtig" reagieren, außer Du willst zahlen.

Da will jemand nachträglich einen tausender Rabatt.
Ignorieren !
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Ist doch heutzutage eine bekannte Masche: Drohkulisse aufbauen, Einschüchterungsversuche, Drohungen usw. Ist im Endeffekt nicht mehr als ein kalter Furz!
...wegschmeißen...
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Hi,

auf gar keinen Fall reagieren! Das ist in diesem Fall das Richtige. Sobald Du z.B. Zugeständnisse oder gar Zahlungen tätigst, wird Dir das als Eingeständnis ausgelegt.

Der Käufer ist nun in der Beweispflicht und kann Anzeige wg. Betrugs (1) stellen. Dann kommt das über den offiziellen Weg auf Dich zu. Vorher irgendetwas mit dem Käufer zu vereinbaren etc. bringt gar nichts, und Du siehst Dich ja auch nicht schuldig. Doch auch eigener Erfahrung kann ich nur zitieren: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Zu den Fakten:
(1) Hier muss er nachweisen das Du wissentlich und vorsätzlich den Kilometerstand im Sinne der Erzielung eines höheren Verkaufspreise manipuliert hat. So wie es bisher geschildert und erörtert wurde brauchst Du Dir da wenig Sorgen machen.
(2) Die Reifensache ist auch unproblematisch, da der Hinweis im Kaufvertrag gemacht wurde. Ich denke jeder Richter wird hier den Kläger nicht glauben, das er sich nicht über die Konsequenzen klar war und/oder das über diese gesprochen wurde. Hinzufügen kann man hier, das ein Zetti nicht an einen unwissenden Alltagsfahrer verkauft wurde. Schliesslich handelt es sich um einen Sportwagen und nicht Omi's Polo.
(3) Gutachten - das kann ja nur eine Bescheinigung sein. Vom Gutachter gibt es für 40 Euro man eben einen Gang rund ums Auto (ohne Bücken)... Wichtig: Der Käufer kann Dir keine Kosten in Rechnung stellen, solange er dies A) nicht mit Dir im vorraus abgestimmt aht (schriftlich) und B) wenn er Dir nicht die Gelegenheit gegeben hat 'nachzubessern', spricht ggf. allfällig fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Summa sumarum: Zurücklehen und abwarten. Anwalt erst wenn es einen konkreten Vorwurf gibt. Ansonsten hast Du ohne Rechtschutzversicherung nur Kosten, und diese ggf. wieder einzuklagen weil es keine Grundlage für die Anzeige gab, naja, da kommt die Brühe teurer als die Brocken.

Grüsse
Dude
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Hi,

auf gar keinen Fall reagieren! Das ist in diesem Fall das Richtige. Sobald Du z.B. Zugeständnisse oder gar Zahlungen tätigst, wird Dir das als Eingeständnis ausgelegt.

Der Käufer ist nun in der Beweispflicht und kann Anzeige wg. Betrugs (1) stellen. Dann kommt das über den offiziellen Weg auf Dich zu. Vorher irgendetwas mit dem Käufer zu vereinbaren etc. bringt gar nichts, und Du siehst Dich ja auch nicht schuldig. Doch auch eigener Erfahrung kann ich nur zitieren: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Zu den Fakten:
(1) Hier muss er nachweisen das Du wissentlich und vorsätzlich den Kilometerstand im Sinne der Erzielung eines höheren Verkaufspreise manipuliert hat. So wie es bisher geschildert und erörtert wurde brauchst Du Dir da wenig Sorgen machen.
(2) Die Reifensache ist auch unproblematisch, da der Hinweis im Kaufvertrag gemacht wurde. Ich denke jeder Richter wird hier den Kläger nicht glauben, das er sich nicht über die Konsequenzen klar war und/oder das über diese gesprochen wurde. Hinzufügen kann man hier, das ein Zetti nicht an einen unwissenden Alltagsfahrer verkauft wurde. Schliesslich handelt es sich um einen Sportwagen und nicht Omi's Polo.
(3) Gutachten - das kann ja nur eine Bescheinigung sein. Vom Gutachter gibt es für 40 Euro man eben einen Gang rund ums Auto (ohne Bücken)... Wichtig: Der Käufer kann Dir keine Kosten in Rechnung stellen, solange er dies A) nicht mit Dir im vorraus abgestimmt aht (schriftlich) und B) wenn er Dir nicht die Gelegenheit gegeben hat 'nachzubessern', spricht ggf. allfällig fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Summa sumarum: Zurücklehen und abwarten. Anwalt erst wenn es einen konkreten Vorwurf gibt. Ansonsten hast Du ohne Rechtschutzversicherung nur Kosten, und diese ggf. wieder einzuklagen weil es keine Grundlage für die Anzeige gab, naja, da kommt die Brühe teurer als die Brocken.

Grüsse
Dude

Nach meinem Geschmack perfekt erörtert :t
 
AW: Dickes Problem mit dem Autokäufer....kann mir jemand helfen?

Zivilrecht:
Entscheident ist, ob die Laufleistung von Dir zugesichert worden ist.

Das muss nicht ausdrücklich geschehen. Wenn im KV der Kilometerstand ohne Einschränkung drinsteht, dann ist von einer Zusicherung auszugehen. Er könnte dann vom KV zurücktreten oder eine Minderung des Preises verlangen wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft.

Wenn dort allerdings z.B. steht Kilometerstand "abgelesen" oder "laut Vorbesitzer" oder "soweit bekannt", etc. dann bist Du auch zivilrechtlich auf der sicheren Seite.

Strafrecht:
Ein Betrug muß Dir nachgewiesen werden . Das dürfte hier nicht gelingen.
 
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