Z4 in GRÜN

AW: Z4 in GRÜN

Wo steht das geschrieben. Und bitte keine "Vermutungen" oder "Mutmaßungen" oder "weiß ich von dem Bruder meines Onkels seines Schwagers". Fakten bitte!

Das steht in der STVZO, bei der es sich um eine Rechtsverordnung auf Grundlage des §6 des Strassenverkehsgesetzes handelt (wie wir ja alle wissen)

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

Und bei Rechtsverordnungen genau wie bei Gesetzen gibt es leider (meist) einen Ermessensspielraum.
Dieser liegt darin, das Du begründen musst, warum eine spiegelnde Fahrzeugoberfläche (verchromt) unter keinem Umstand jemanden schädigen, gefährden, behindern und belästigen würde.

Im Umkehrschluss habe ich mir einfach das Recht herausgenommen zu sagen es ist verboten, ausser Du magst mir das sachlich argumentativ darlegen ;)
 
AW: Z4 in GRÜN

Das steht in der STVZO, bei der es sich um eine Rechtsverordnung auf Grundlage des §6 des Strassenverkehsgesetzes handelt (wie wir ja alle wissen)

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

Und bei Rechtsverordnungen genau wie bei Gesetzen gibt es leider (meist) einen Ermessensspielraum.
Dieser liegt darin, das Du begründen musst, warum eine spiegelnde Fahrzeugoberfläche (verchromt) unter keinem Umstand jemanden schädigen, gefährden, behindern und belästigen würde.

Im Umkehrschluss habe ich mir einfach das Recht herausgenommen zu sagen es ist verboten, ausser Du magst mir das sachlich argumentativ darlegen ;)

Von verchromt war bei Deiner Aussage nicht die Rede. Es ging um die Farbe auf dem Foto vom TE. Dass verchromt nicht erlaubt geht da übrigens auch nicht hervor. Eine auf hochglanzpolierte Lackierung wäre nach Deiner Argumentation dann auch nicht erlaubt . Das ist eine sehr schwammige Aussage, hier §30 der STVZO anzufügen. Nach diesem Paragrafen liesse sich letztlich jeder hochglänzende Lack in irgendeiner Art und Weise bemängeln.

Wie gesagt, ging es um die Lackierung auf dem Foto und die ist nach dem von Dir genannten Paragrafen nicht verboten.
 
AW: Z4 in GRÜN

Ich gebe Dir natürlich recht das in der STVZO nicht explizit steht das ein "hochglanzlack" oder in diesem Fall "verschromt" verboten ist (weder im §30 noch wo anders).

Es gilbt halt jemanden zu finden, der diesen Hochglanzlack, bezogen auf §30 so deklariert, das er unter keinen Umständen andere gefährdet, belästigt usw..

Der grüne Z4 ist denke ich digital aufbereitet, und wird in natürlicher Umgebung nicht so glänzen.

Aber ein Fahrzeug wie den SLR aus Dubai den ich gepostet habe, wird in DE nicht zugelassen werden, weil Du wie oben geschrieben jemand finden musst (zwangsläufig jemand der mit seinem Namen dafür geradesteht, das §30 eingehalten wird) der das freigibt.
 
AW: Z4 in GRÜN

Da fällt mir gerade noch was ein bezogen auf Deine Argumentation. Das tönen/verspiegeln ist in der STVZO nicht aufgeführt. Also ist es auch nicht verboten? :w

Nur weil es nicht explizit in einem Paragraphen steht, heißt nicht das es erlaubt ist... Somit ist Deine Aussage jeder Hochglanzlack "könnte" bemängelt werden sogar nichtmal falsch...

Denn selbst wenn ich zum TÜV fahre und mein Gewindefahrwerk mit 8cm Bodenfreiheit abgenommen und eingetragen wird, kann mir die Rennleitung das Fahrzeug 2 Ecken weiter auf Basis der STVZO stilllegen...
 
AW: Z4 in GRÜN

Mist "ändern" geht auf der Arbeit nicht...:g Tönen/verspiegeln der vorderen Seitenscheiben meinte ich oben
 
AW: Z4 in GRÜN

Hi, das mit der Tönung der vorderen Scheiben ist nicht verboten, aber die vorgeschriebenen Lichtdurchlässigkeitswerte schließen in der Regel das Tönen aus. Des weiteren muß das Bruchverhalten dann auch gepfüft sein (sollte aber in der Regel nicht schlechter sein).

Übrigens 8cm Bodenfreiheit sind definitiv OK, nur deswegen kann dich keiner aus dem Verkehr ziehen. (außer es passt was anderes nicht) :wm

Ciao Sven
 
AW: Z4 in GRÜN

8cm Bodenfreiheit sind okay? In der STVZO steht was mit 11 cm meine ich. Jedenfalls gibt es bei unserem TÜV (Marl, Kreis Recklinghausen) an der Grube eine Stahlkante, die ist 11 cm hoch. Kommst da nicht drüber kannst Dir Fahrwerk/Federn eintragen gleich von der Backe putzen... :j ...oder Du fährst zur Dekra 5 Strassen weiter... :g
Folgende Worte die mir gerade dazu einfallen schreibe ich lieber nicht auf.. :X

Das steht aber explizit in irgendeiner Ausführungsbestimmung/§, frag mich aber nicht wo.....;)

nix da TK1710
keine "Vermutungen" oder "Mutmaßungen" oder "weiß ich von dem Bruder meines Onkels seines Schwagers". Fakten bitte!
:w
 
AW: Z4 in GRÜN

8cm Bodenfreiheit sind okay? In der STVZO steht was mit 11 cm meine ich. Jedenfalls gibt es bei unserem TÜV (Marl, Kreis Recklinghausen) an der Grube eine Stahlkante, die ist 11 cm hoch. Kommst da nicht drüber kannst Dir Fahrwerk/Federn eintragen gleich von der Backe putzen... :j ...oder Du fährst zur Dekra 5 Strassen weiter... :g
Folgende Worte die mir gerade dazu einfallen schreibe ich lieber nicht auf.. :X



nix da TK1710 :w

Also mit meinem MFw und den Eibach 30 käme ich nicht mehr über die Stahlkante..... das kann dann nicht sein. &:
 
AW: Z4 in GRÜN

Hallo,
in der StVZO steht nichts von einer Mindestbodenfreiheit. das Fahrzeug muß nur so beschaffen sein, dass keine Gefährdung von ihm ausgeht (jaja ich weiß, schöööön schwammig). Das heißt, dass auch eine Bodenfreiheit von 2cm OK wäre ( ACHTUNG nur rein hypothetisch) sofern die Bodenfreiheit auch dynamisch sichergestellt ist und auch sonst keine Gefährdung von dem Fahrzeug ausgeht.

Die 11cm stammen aus dem alten VdTÜV-Merkblatt zur Beurteilung von Fahrwerkstieferlegungen und sind mittlerweile auch dort geändert worden. (da sind es jetzt auch 8cm).

In Österreich sieht die Sache anders aus, da sind die 11cm gesetzlich vorgeschreiben.

Ciao Sven
 
AW: Z4 in GRÜN

Na gut, die Zeit wo ich jede Karre tiefergelegt habe bis die Kippenschachtel weggeschoben wurde ist aufgrund meiner fortgeschrittenen Lenze schon etwas her, bei mir war es dann immer Ansage nach diesem alten VdTÜV Merkblatt mit den 11cm..

Wenn ich überleg was wir alles gemacht haben um die Auto´s übern TÜV zu kriegen... :w Einmal haben wir hochgebockt, Begrenzer eingebaut und abgelassen. Federweg gleich null weil der Wagen auf den Begrenzern lag, aber die 11cm Bodenfreiheit waren da.. :g

Nem Kollegen hatten die damals beim TÜV gefordert Schweißpunkte am Gewindefahrwerk zu setzen, weil denen klar war das nach dem TÜV Termin runtergeschraubt wird :j

..und leider gilt immer noch, kann der Prüfer Deine Visage nicht leiden, findet er immer was...:g




 
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