ebay Pivatverkauf und jetzt Probleme.

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19 März 2007
Hallo Gemeinde, vor nicht allzulanger Zeit habe ich hier unter der Rubrik "Biete" Felgen angeboten.

Zur gleicher Zeit habe ich die Felgen auch bei ebay zur Auktion angeboten.

Die Auktion lief nicht bis zum Schluss, da sich ein Käufer gemeldet hat, wir wurden ns einig und ich verkaufte im Felgen Privat.

Nun ruft er an und sat mir, dass die Felgen schon mal zerlegt wurden umlackiert zu werden.

Das kann sein, da ich die Felgen mit dem Auto vom vorbesitzer übernommen habe.

Nun meint der Käufer, dass manche Schrauben an der Felgen (mehrteilige Felge) erneuert wurden und manche nicht, dass manche Schrauben sich längst verabschiedet haben und einfach zurück geklebt wurden.

Das kann ich irgendwie nicht glauben, ich habe diese Felgen sehr gepflegt und solche sachen wären mir aufgefallen.

Er käufer mein jetzt, dass ich die Felgen nur deshalb verkauft haben und will den Kauf mit der Begründung " arglistige Täuschung" revidieren.

Kann er das?

Ich glaube ihm nicht, da die Felgen immer Rund liefen und immer super aussahen( mir sind diese getauschten Schrauben nicht aufgefallen).

Ich hatte gar keine Probleme mit Ihnen und auch beim Reifenwechsel hat der Reifenspezialist nie eine Bemerkung fallen lassen über Unwucht oder ähnliches.

Zu was würdet ihr mir raten?

Wie soll ich mit diesen Vorwürfen umgehen?

MfG
 
AW: ebay Pivatverkauf und jetzt Probleme.

da du das nicht über ebay gemacht hast, es also keinen kaufvertrag gibt... und er gekauft hat was er gesehen hat... kann er dir eigentlich nichts.
habt ihr euch getroffen oder hast du ihm die felgen geschickt?
 
AW: ebay Pivatverkauf und jetzt Probleme.

da du das nicht über ebay gemacht hast, es also keinen kaufvertrag gibt... und er gekauft hat was er gesehen hat... kann er dir eigentlich nichts.
habt ihr euch getroffen oder hast du ihm die felgen geschickt?

Hallo, wir haben uns getroffen, er hat sich die Felgen angeschaut und am nächsten Tag abgeholt.

MfG
 
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Gibt´s nen Kaufvertrag, wenn nicht, lucky for you!
 
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Sehe ich umgekehrt, wenn kein Kaufvertrag existiert gilt BGB und damit auch Gewähr für normalen altersgemäßen Zustand und der wäre in diesem Fall nicht mehr gegeben.
 
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theoretisch hat wiz8 recht, nur eben wirds dann schwer mit der beweislast.

weil, dann braucht man als verkäufer ja nur behaupten - tja, das sind aber nicht die felgen die ich verkauft habe... wie will der käufer (noch dazu ohne irgendeinem beweis für einen kauf) nachweisen, dass es die selben felgen sind die der verkäufer auch wirklich verkauft hat?
 
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Nein, einen Kaufvertrag gibt es nicht, er hat die Felgen so gekauft wie er sie gesehen hat.

MfG
 
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Gekauft wie gesehen = Haftungsauschluss

Ansonsten hat der Käufer die Beweisschuld zu erbringen.
 
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Gekauft wie gesehen = Haftungsauschluss

Ansonsten hat der Käufer die Beweisschuld zu erbringen.

aha, wo steht gekauft wie gesehen &:

Ohne Vertrag ganz normaler BGB Kauf, damit auch Haftung für versteckte Mängel bzw arglistige Täuschung, wobei ich hier eher versteckte Mängel sehe und nicht arglistige Täuschung. Auch Privatpersonen müssen vertraglich fixieren, das Sie keine Gewährleistung übernehmen!

Typische Beispiele aus ebay:

Diese Auktion ist ein Privatverkauf, keine Gewährleistung,
keine Garantie und kein Umtausch.

So ähnlich sollte das aussehen, Punkt.
 
AW: ebay Pivatverkauf und jetzt Probleme.

aha, wo steht gekauft wie gesehen &:

Ohne Vertrag ganz normaler BGB Kauf, damit auch Haftung für versteckte Mängel bzw arglistige Täuschung, wobei ich hier eher versteckte Mängel sehe und nicht arglistige Täuschung. Auch Privatpersonen müssen vertraglich fixieren, das Sie keine Gewährleistung übernehmen!

Typische Beispiele aus ebay:

Diese Auktion ist ein Privatverkauf, keine Gewährleistung,
keine Garantie und kein Umtausch.

So ähnlich sollte das aussehen, Punkt.

Und das ist genau richtig ! Kein Vertrag = BGB
 
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Hallo Gemeinde, vor nicht allzulanger Zeit habe ich hier unter der Rubrik "Biete" Felgen angeboten.

Zur gleicher Zeit habe ich die Felgen auch bei ebay zur Auktion angeboten.

Die Auktion lief nicht bis zum Schluss, da sich ein Käufer gemeldet hat, wir wurden ns einig und ich verkaufte im Felgen Privat.

Nun ruft er an und sat mir, dass die Felgen schon mal zerlegt wurden umlackiert zu werden.

Das kann sein, da ich die Felgen mit dem Auto vom vorbesitzer übernommen habe.

Nun meint der Käufer, dass manche Schrauben an der Felgen (mehrteilige Felge) erneuert wurden und manche nicht, dass manche Schrauben sich längst verabschiedet haben und einfach zurück geklebt wurden.

Das kann ich irgendwie nicht glauben, ich habe diese Felgen sehr gepflegt und solche sachen wären mir aufgefallen.

Er käufer mein jetzt, dass ich die Felgen nur deshalb verkauft haben und will den Kauf mit der Begründung " arglistige Täuschung" revidieren.

Kann er das?

Ich glaube ihm nicht, da die Felgen immer Rund liefen und immer super aussahen( mir sind diese getauschten Schrauben nicht aufgefallen).

Ich hatte gar keine Probleme mit Ihnen und auch beim Reifenwechsel hat der Reifenspezialist nie eine Bemerkung fallen lassen über Unwucht oder ähnliches.

Zu was würdet ihr mir raten?

Wie soll ich mit diesen Vorwürfen umgehen?

MfG

Hi,
So wie ich das lese, hat der Käufer die Felgen zerlegt, da ja anscheinend von aussen nichts zu sehen war. Darum würde ich sagen da er die Felgen auseinander genommen hat, kann er ja kaum einen umtausch verlangen.
Ich würde wenn überhaupt die Felgen nur dann zurücknehmen wenn diese von einem Felgenprofie unter vorlage einer Rechnung und beiliegen der alten Schrauben wieder zusammengebaut wurden.

Gruß
Alex
 
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Hi,
So wie ich das lese, hat der Käufer die Felgen zerlegt, da ja anscheinend von aussen nichts zu sehen war. Darum würde ich sagen da er die Felgen auseinander genommen hat, kann er ja kaum einen umtausch verlangen.
Ich würde wenn überhaupt die Felgen nur dann zurücknehmen wenn diese von einem Felgenprofie unter vorlage einer Rechnung und beiliegen der alten Schrauben wieder zusammengebaut wurden.

Gruß
Alex

Jup :t so sehe ich das auch. Eine mehrteilige Felgen auseinander zu nehmen ist schon ein Abenteuer - besser gesagt, die wieder zusammen zu setzen. Weiß nicht welche Felgen du verkauft hast, aber in der Regel ist es ja so, dass man beim Zusammensetzen nicht die alten Schrauben verwenden darf, weil Dehnschrauben. Bedeutet Neue! Die richtige Reihenfolge ist wichtig, das richtige Drehmoment und wahrscheinlich müsste die Felge auch neu abgedichtet werden. Zurücknehmen würd ich die so auf garkeinen Fall :no:
 
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Wie soll ich mit diesen Vorwürfen umgehen?

Versetz Dich mal in seine Lage. Stell Dir vor, was Du an seiner Stelle machen würdest.

Er an Deiner Stelle würde sich da mal gepfelgt mit dem Arsch drauf setzen. Denn er hat das Geld und Du die Ware.

Nun hast Du die Ware zerlegt und stellst fest, dass das eigentlich Schrott ist.

Du würdest es erstmal mit einem Gespräch versuchen, er stellt sich taub, denn er wusste nichts von dem Mangel, somit schließt er einen Vorsatz aus und hat die Ware "im guten Glauben" verkauft, denn auch sein Reifendealer stellte nie einen Mangel fest.

Womöglich wird er Dir vorwerfen, dass Du die Felge unsachgemäß zerlegt hast und nachdem das Reinkleben der Schraube nicht funktionierte, wendest Du Dich an ihn und willst Geld zurück.

Du selber ärgerst Dich, dass Dir beim Kauf nicht aufgefallen ist, dass die Felgen mal zerlegt wurden.

Was tust Du?

... der einzige Weg wäre: Anwalt einschalten.

Und nun wieder zurück zu Dir in der Verkäuferrolle: Warte ab bis ein Anwaltsschreiben kommt, dann direkt ab zum Anwalt udn schauen was passiert.
 
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Ich bin da anderer Meinung als Frank, in diesem Fall die Füße stillzuhalten kann problematisch werden.

Das alles hat nichts mit Gewährleistung oder Garantie zu tun. Hier hat die Ware nicht den vom Käufer beschriebenen Zustand(ich gehe mal davon aus, dass du die Dinger verkauft hast als "völlig in Ordnung", sonst ist die Frage ja auch völlig witzlos)sagt zumindest der Käufer. Wenn dem so ist und du wußtest davon ist das Betrug. Wenn du davon nicht wußtest wurdest du mal betrogen.(Ändert leider rechtlich nicht ganz soviel an deiner Tat)

Ich würde dir Empfehlen: treff dich mit dem Käufer. Er soll die Felge mitbringen, schau dir die Felgen an. Wenn es deine sind und sie haben den angesprochenen Mangel nimm sie zurück und setz dich mit dem ehemaligen Verkäufer in Verbindung.
Wenn es nicht deine Felgen sind und der Käufer seine alten(von ihm selber verhunzten) Dinger ersetzt haben wollte. Schreib dir die Personalien auf und zeige ihn an wegen Betrug.
 
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Sind das die Felgen?
http://www.zroadster.com/forum/biete/63234-bmw_z3_alufelgen_z3_z4_e36_e46_18_z%F6ller.html

Hast du die polieren lassen oder waren die schon poliert?
Ich gehe mal davon aus, das dabei geschlampt wurde und die Felgen danach nicht wieder vernünftig zusammengestetz wurden. Und dadurch der "Mangel" entstanden ist.

Hallo, ja das sind die Felgen, ich habe die Felgen so von dem Vorbesitzen übernommen, denn ich aber auch gut kenne, hätte er von einem Mangel gewusst, hätte er bescheid gesagt.

Er hat die Felgen polieren lassen.

MfG
 
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Sehe ich umgekehrt, wenn kein Kaufvertrag existiert gilt BGB und damit auch Gewähr für normalen altersgemäßen Zustand und der wäre in diesem Fall nicht mehr gegeben.

richtig, ein anwalt nimmt sowas glatt auseinander...besser versuchen sich mit dem zu einigen
 
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Ohne Vertrag ganz normaler BGB Kauf.

So ähnlich sollte das aussehen, Punkt.


Da hast Du 100% Recht. Sorry, ich bin davon ausgegangen das man ein kleines Schriftstück aufgesetzt hat. Das mache ich bei sämtlichen Geschäften schon automatisch die ein gewissen Wert übersteigen.
 
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Hallo, ja das sind die Felgen, ich habe die Felgen so von dem Vorbesitzen übernommen, denn ich aber auch gut kenne, hätte er von einem Mangel gewusst, hätte er bescheid gesagt.

Er hat die Felgen polieren lassen.

MfG

Dann frag ihn mal wie lange das her ist und ob er ne Rechnung hat, dann kannst den Schwarzen Peter sogar weitergeben. Aber mich wundert das der Käufer da jetzt ne nummer draus macht. Weil wenn er die Felgen zerlegt, sollte ihm eigendlich klar gewesen sein das er so oder so neue Schrauben braucht.Schaut für mich aber so aus als wenn der die Felgen einfach wieder loswerden will.
Gruß
Alex
 
AW: ebay Pivatverkauf und jetzt Probleme.

Sorry Leute, rechtlich ist die Sache relativ eindeutig. Er hat die Felgen auseinander genommen, das heißt, er hat den gekauften Gegenstand verändert, das wiederum schließt eine stillschweigende Akzeptanz des gekauften Gegenstandes ein. Klingt blöd ? Ist aber so....
Ich habe mal ein Specalized Rockhopper mit Mobys ( also Slicks ) bei Ebay verkauft, der Verkäufer hat mich angezeigt, es kam 2 Jahre später zu Verhandlung und siehe da, er hatte einen anderen Lenker dran gebaut, mein Rechtsanwalt hat dann nur den oben zitierten Satz gesagt und die Verhandlung war danach sofort zu Ende.
 
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Sorry Leute, rechtlich ist die Sache relativ eindeutig. Er hat die Felgen auseinander genommen, das heißt, er hat den gekauften Gegenstand verändert, das wiederum schließt eine stillschweigende Akzeptanz des gekauften Gegenstandes ein. Klingt blöd ? Ist aber so.....

Sicher???

Wie sonst bitte soll ich diesen versteckten Mangel denn feststellen &:
 
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Sicher???

Wie sonst bitte soll ich diesen versteckten Mangel denn feststellen &:
:t
Nur wenn ich was verändere hab ich noch nicht auf alle Rechte verzichtet. Wenn der Schaden vorher vorhanden war, und nur durch die Veränderung aufgefallen ist muss der Verkäufer entsprechend reagieren
 
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Okay, mag sein, ich hab ja nur einen Fall geschildert, den ich selbst erlebt habe und dachte es wäre hier vielleicht anwendbar. Aber im Unkehrschluss, wie will der Käufer denn beweisen ( und er ist in der Beweispflicht, oder ? ) dass er die Felge nicht, beim unsachgemässen auseinanderbauen, kaputt gemacht hat ?
Also so hat man es mir ungefähr damals erklärt, dass dies der Grund sei, für die rigorose Auslegung des Gesetztes, wer etwas am Kaufgegenstand verändert, hat seinen Zustand akzeptiert.
 
AW: ebay Pivatverkauf und jetzt Probleme.

Was anderes....

Angenommen die Felgen sind in Ordnung.
Muß ich sie zurücknehmen wenn der Käufer sie nicht haben will?

@WiZ8
Wie soll ich als Verkäufer das wissen?


Gruß

Andreas
 
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