Fortsetzung der Hartz4-Geschichte

  • Ersteller Ersteller Andreazzz
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AW: Fortsetzung der Hartz4-Geschichte

Ich werde zu diesem Thema nichts sagen, wollte ich nur kurz einwerfen :+

:d:d:d:d



Andreas, wo krieg ich denn diese Gutscheine ? Bräuchte auch noch nen Regal und einen Schrank (und ich fürchte auch nen neues Bett nach dem Knacks heute morgen :g) und als Student hab ich ja genauso wenig Geld wie die Hartzer :w:d:d:X
 
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Außerdem sollte man doch froh sein wenn jemand sein gespartes für ein Möbelstück hergibt, das ist auf jeden Fall sinnvoller als Alkohol, Zigaretten, etc.


So gesehen hast Du natürlich auch wieder 100% Recht!

Andreas
 
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Andreas, wo krieg ich denn diese Gutscheine ?


Vom Sozialamt! Wenigstens bei uns.
Die prüfen, ob Du einen Anspruch hast und bewilligen Dir dann die entsprechende Leistung.
Nur so als Info, wenn´s wirklich ernst gemeint war.

Andreas
 
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Vom Sozialamt! Wenigstens bei uns.
Die prüfen, ob Du einen Anspruch hast und bewilligen Dir dann die entsprechende Leistung.
Nur so als Info, wenn´s wirklich ernst gemeint war.

Andreas


Halb ernst ;) Dummerweise verbietet mir mein Stolz solche Leistungen vom Staat anzunehmen .... :X
 
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:d:d:d:d



Andreas, wo krieg ich denn diese Gutscheine ? Bräuchte auch noch nen Regal und einen Schrank (und ich fürchte auch nen neues Bett nach dem Knacks heute morgen :g) und als Student hab ich ja genauso wenig Geld wie die Hartzer :w:d:d:X

In deinem Alter gehts erst mal heim zu Mami und Taschengeld holen. Unter 25 haste noch gar keinen Anspruch :d
 
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In deinem Alter gehts erst mal heim zu Mami und Taschengeld holen. Unter 25 haste noch gar keinen Anspruch :d

vll. hat unser leisetreter bereits die frau fürs leben gefunden, hat mit 20 geheiratet wohnt mit ihr zusammen....grundsätzlich gilt u25 keinen anspruch auf algII...es gibt aber ausnahmen ;)
 
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deswegen habe ich "grundsätzlich" geschrieben...grundsätzlich heißt es gibt auch ausnahmen!
aber keine ahnung was du mit stichtag meinst...es gibt besondere situationen/lebensumstände wo auch algII u25 gewährt wird.
 
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Zitiertes ist sicherlich eine Sauerei, gar kein Frage :g.

Jedoch halte ich es nicht für falsch, wenn ein HartzIV-Empfänger in der Lage ist, von seinen Leistungen etwas abzusparen

Ganz ehrlich, wenn ein H4 Empfänger von seinen Leistungen was absparen kann, dann sind sie zu hoch, denn dafür ist H4 nicht gedacht. H4 ist Überlebenshilfe. Nicht weniger aber eben auch nicht mehr. Die Verkäuferin bei Plus mit 800 Netto zahlt u.a. diese Leistungen mit ihren Steuern und Abgaben und kann im Zweifelsfall nix mehr sparen...

Und weil wir gerad so schön beim motzen sind...

Hartz IV für arbeitslose EU-Bürger

In Deutschland lebende arbeitslose EU-Ausländer können auf einen leichteren Zugang zu Hartz-IV-Leistungen hoffen. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Leistungen wie Hartz IV, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sollen, EU-Ausländern nicht versagt werden dürfen.
EU-Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, können wahrscheinlich bald Hartz IV-Leistungen erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern jedenfalls den Weg dafür freigemacht. Es kommt nun darauf an, ob und wann deutsche Sozialbehörden und -gerichte diesen Ansatz umsetzen.

Konkret ging es um zwei Griechen, die in Nürnberg arbeiteten. Athanasios Vatsouras kam Anfang 2006 nach Deutschland, nahm eine geringfügige Beschäftigung auf und wurde nach knapp einem Jahr arbeitslos. Josif Koupatantze reiste Ende 2006 ein, arbeitete zwei Monate, bis er wegen Auftragsmangel entlassen wurde. In beiden Fällen verweigerte die Nürnberger „Arge“ die Gewährung von Arbeitslosengeld II.

Laut deutschem Sozialgesetzbuch haben EU-Bürger derzeit nur dann Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie als Arbeitnehmer in Deutschland leben. Zur Arbeitsuche dürfen sie zwar einreisen, haben dabei aber keinen Anspruch auf ALG II. Das Nürnberger Sozialgericht fragte nun, ob die deutsche Rechtslage mit EU-Recht vereinbar ist. Der EuGH hat dies verneint, weil EU-Bürger hier unzulässig diskriminiert werden.

Im Fall der beiden Griechen kommt es nach Ansicht des EuGH allerdings gar nicht auf ihre Arbeitssuche an, weil beide Männer ja zunächst in Deutschland gearbeitet haben. Dass die Tätigkeiten geringfügig oder kurzfristig waren, hindere nicht daran, sie als Arbeitnehmer einzustufen. Sie müssten schon deshalb Anspruch auf Hartz IV haben, nachdem sie arbeitslos wurden.

Darüber weit hinausgehend weist der EuGH auch darauf hin, dass Leistungen zur „Integration in den Arbeitsmarkt“ allen EU-Bürgern zukommen müssen, die bereits eine „tatsächliche Verbindung“ mit dem konkreten Arbeitsmarkt hergestellt haben. Dazu genüge es, wenn der EU-Bürger „während eines angemessenen Zeitraumes tatsächlich eine Beschäftigung in dem Mitgliedstaat gesucht hat“, so die EU-Richter (Az.: C-22 / 08).

Die deutschen Sozialgerichte müssen nun also die Frage beantworten: Ist Hartz IV nur eine neue Form der Sozialhilfe - dann haben arbeitssuchende EU-Bürger keinen Anspruch - oder dient das ALG II der Integration in den Arbeitsmarkt. Für letzteres spricht der recht eindeutige Wortlaut des Gesetzes. Insofern hat Rot-Grün mit der Rhetorik des „Fördern und Forderns“ Hartz IV zugleich für alle EU-Bürger geöffnet.

Außerdem müssen die deutschen Gerichte dann noch entscheiden, wie schnell arbeitssuchende EU-Bürger Hartz IV-Leistungen erhalten können. Einen sofortigen Hartz IV-Bezug fordert auch der EuGH nicht, vielmehr verlangt er eine „angemessene“ Zeit der Arbeitssuche. Vermutlich werden die Sozialgerichte einige Monate ernsthafte Bemühungen verlangen, um einen Ansturm arbeitsloser Osteuropäer zu vermeiden, wenn diese ab 2012 auch in Deutschland Freizügigkeit genießen.
Entscheidung kommt überraschend

Die EuGH-Entscheidung kommt zwar für die deutsche Politik überraschend, ist aber in der Sache nicht neu. In einem englischen Fall hatte das in Luxemburg sitzende Gericht bereits 2004 entschieden, dass arbeitssuchende EU-Bürger gleichberechtigten Anspruch auf finanzielle Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt haben.

Die beiden Griechen fanden übrigens jeweils Mitte 2007 neue Arbeit, wurden also nicht dauerhaft arbeitslos.
:a

Quelle: Elo-Forum
 
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