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Wie kommst Du denn auf einen wesentlich höheren Wiederbeschaffungswert??
Da liegt wahrscheinlich das Problem!! Ich denke mal das Du einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet hast um diesen Schaden zu begutachten?? Dieser erstellt anhand von fiktiven Werten Wiederbeschaffungswert! Die Versicherung erstellt anhand von aktuellen Marktwerten (z.B. Verkaufsbörsen wie z.B. Mobile oder Autoscout) einen Wiederbeschaffungswert!! Das bedeutet das Du einen Rechtsanwalt einschalten müsstest um dein Recht zu bekommen, allerdings ist das Problem das Du beweisen müsstest das Dein ZZZZ wirklich 21000€ wert ist!!
Aber das Hauptproblem bei der Sache ist, das der Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat weil die Reparaturkosten höher als 72% des Wiederbeschaffungswertes liegen!! Du kannst noch von Glück sagen das die Versicherung den Restwert des Gutachtens akzeptiert, weil normalerweise das Auto gegen Höchstgebot an Unfallhändler abgegeben wird und wenn du diesen behalten willst dann musst Du das Höchstgebot bezahlen!! An Deiner Stelle hätte ich den Wagen nicht mehr reparieren lassen sondern den Wiederbeschaffungswert + 10 werktage Nutzungsausfall auszahlen lassen!!

Da wärst Du aber besser bei gefahren!! Versuch den Wagen mal weiter zu verkaufen!!!![]()
, was genau möchte ich aber nicht sagen. Das Auto ist einwandfrei repariert und auch das TÜV Gutachten bestätigt das Bei 50-50 zahlt jeder seinen Schaden selber!! Das heisst das Du nur in der Vollkasko zurück gestuft wirst und nicht in der Haftpflicht ( weil die ja dann nichts reguliert hat)
Bei 50-50 zahlt jeder seinen Schaden selber!! Das heisst das Du nur in der Vollkasko zurück gestuft wirst und nicht in der Haftpflicht ( weil die ja dann nichts reguliert hat)

Du musst auf jeden Fall deine Versicherung informieren anhand vom einem Nachgutachten das der Wagen repariert ist, weil dieser sonst als Totalschaden bei " Uniwagnis" gespeichert bleibt und das bedeutet bei einem weiteren Schaden (und wenn es nur ein Glasschaden ist) das Du -oder der nächste Besitzer- kein Geld bekommt!!
Daraufhin war die Versicherung total angepisst und schickte ihrerseits einen Gutachter raus, dem leider nichts anderes übrig blieb als das Nachgutachten zu bestätigen.
Da liegt wahrscheinlich das Problem!! Ich denke mal das Du einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet hast um diesen Schaden zu begutachten?? Dieser erstellt anhand von fiktiven Werten Wiederbeschaffungswert! Die Versicherung erstellt anhand von aktuellen Marktwerten (z.B. Verkaufsbörsen wie z.B. Mobile oder Autoscout) einen Wiederbeschaffungswert!! Das bedeutet das Du einen Rechtsanwalt einschalten müsstest um dein Recht zu bekommen, allerdings ist das Problem das Du beweisen müsstest das Dein ZZZZ wirklich 21000€ wert ist!!
Aber das Hauptproblem bei der Sache ist, das der Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat weil die Reparaturkosten höher als 72% des Wiederbeschaffungswertes liegen!! Du kannst noch von Glück sagen das die Versicherung den Restwert des Gutachtens akzeptiert, weil normalerweise das Auto gegen Höchstgebot an Unfallhändler abgegeben wird und wenn du diesen behalten willst dann musst Du das Höchstgebot bezahlen!! An Deiner Stelle hätte ich den Wagen nicht mehr reparieren lassen sondern den Wiederbeschaffungswert + 10 werktage Nutzungsausfall auszahlen lassen!!
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Versicherungen haben oftmals eh die besseren Anwälte![]()

das ein fahrzeug totalschaden hat sobald die rep 72% vom wiederbeschaffungswert übersteigt ist auch schwachsinn!!! in einzelfällen ist es auch möglich ein fahrzeug reparieren zu lassen, wenn die rep kosten den wiederbeschaffungswert übersteigen!!! 130% regelung ... geh zu deinem anwalt, der hilft sicher weiter. das einzige problem das du hast, da es ein kasko schaden ist...muss deine versicherung deinen gutachter nicht zahlen. bei kasko schäden ist es üblich das die versicherung einen eigenen gutachter raus schickt.
Das ist kein Schwachsinn!!!Wir reden hier nicht von Einzelfällen sondern von der Regel und die bedeutet bei 72% besteht ein wirtschaftlicher Totalschaden!!!Na klar kann man das Auto trotzdem reparieren lassen aber die Versicherung ist nicht verpflichtet die Mehrkosten zu tragen!!

