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Die Geldstrafe ergibt sich zum einen aus der Höhe des einzelnen Tagessatzes und zum zweiten der Anzahl der verhängten Tagessätze.
Die
Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters und variiert zwischen einem und 30.000 Euro (vor dem 4. Juli 2009: 5.000 Euro). Grundlage ist das Nettoeinkommen (vgl. § 40
StGB), berücksichtigt werden jedoch auch Belastungen wie Unterhalt an die im Haushalt lebenden Personen oder tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen wie beispielsweise Kinder aus früheren Beziehungen. Inwieweit die familiäre Situation tatsächlich bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen ist, hängt auch davon, ob und in welcher Höhe der Lebenspartner eigenes Einkommen erzielt. Ebenso sind erhaltene Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen. Ziel der Berechnung ist letztlich, den Betrag zu ermitteln, der monatlich tatsächlich zur Verfügung steht.
Der Notarzt hat also pro Tag 50 Euro zur Verfügung (nachdem die Belastungen abgezogen wurden). Bruttoeinkommen wäre also ca. 1500 Euro p. Monat plus eventuelle Unterhaltsverpflichtungen etc.
http://gehalt.was-verdient-ein.de/Gehaltsvergleich.18.0.html?s=Notarzt sagt:
Anästhesie, Notarzt, Gehalt: ca. 39050 Euro (ich gehe mal von Netto aus?)
Also 3250 im Monat Netto. Nach Steuern und Unterhaltsverpflichtungen mag da sogar was hinkommen. Ist aber alles nur eine Pi mal Daumen Rechnung.