Radarmessung

Lippe

macht Rennlizenz
Registriert
2 Januar 2007
Ort
Bad Harzburg
Wagen
anderer Wagen
habe am WE nur noch den Rest eines Beitrages im Fernsehen mitbekommen, es ging um die Unrechtmäßigkeit von Radaranlagen wegen "Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte". Angeblich darf, ausser es wird direkt nach der Messung der Betroffene angehalten, nicht mehr in der bisherigen Form geblitzt werden? Angeblich könnten sich die Gerichte auf eine Klagewelle einstellen und daher würden viele Fälle automatisch fallen gelassen.
Wie gesagt, habe nur den Rest des Beitrages mitbekommen und wollte nur mal horchen, ob das noch jemand gesehen hat, oder einen Link zu einer Nachrichtenseite weiß wo man das nachlesen kann.
Und das wohl wichtigste, was ist wahr daran?
 
AW: Radarmessung

habe am WE nur noch den Rest eines Beitrages im Fernsehen mitbekommen, es ging um die Unrechtmäßigkeit von Radaranlagen wegen "Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte". Angeblich darf, ausser es wird direkt nach der Messung der Betroffene angehalten, nicht mehr in der bisherigen Form geblitzt werden? Angeblich könnten sich die Gerichte auf eine Klagewelle einstellen und daher würden viele Fälle automatisch fallen gelassen.
Wie gesagt, habe nur den Rest des Beitrages mitbekommen und wollte nur mal horchen, ob das noch jemand gesehen hat, oder einen Link zu einer Nachrichtenseite weiß wo man das nachlesen kann.
Und das wohl wichtigste, was ist wahr daran?


Es geht wohl darum, dass das Messergebnis immer nachvollziehbar und überprüfbar sein muss, was z.B. bei den Messungen mit den mobilen Laser-Pistolen nicht gegeben ist.
So habe ich das etwa vor 14 Tagen ebenfalls im TV gehört.

Andreas
 
AW: Radarmessung

Nein, nein, es darf weiter gelasert werden, nur muss direkt angehalten werden. Es ging um Persönlichkeitsrechte in Zusammenhang mit dem Foto oder sonstwas.........................habe ich leider nicht mehr mitbekommen.
 
AW: Radarmessung

Nein, nein, es darf weiter gelasert werden, nur muss direkt angehalten werden. Es ging um Persönlichkeitsrechte in Zusammenhang mit dem Foto oder sonstwas.........................habe ich leider nicht mehr mitbekommen.

So habe ich es vor kurzem auch gelesen/gesehen. Ich denke aber nicht, dass deswegen nicht mehr geblitzt wird, bzw. weniger als vorher. Aber ggf. kann man mit Bezug auf das neue Urteil im eigenen Fall etwas erreichen.

Mehr weiß ich dazu leider auch nicht. Aber das Thema ist schon spannend! :t
 
AW: Radarmessung

Danke, denke das war die Geschichte. Schade das ich das nicht ganz gesehen habe und nur so einen kleinen Rest.
 
AW: Radarmessung

Der Gesetzgeber wird vermutlich schnellstmöglich reagieren... :w

Da kannste aber sicher sein. Sonst gehen auf Dauer richtig Gelder flöten.

Außerdem könnte der Gesetzgeber gleich dafür sorgen, dass Maut-Aufnahmen gestattet werden dürfen. Die würden ja derzeit auch unter das BVG-Urteil fallen. :w
 
AW: Radarmessung

Da ich in Versuchung kam es einfach mal zu probieren hab ich das Urteil gelesen

Das Bundesverfassungsgericht hat zu gunsten des Klägers entschieden, weil eine dauerhafte Videoaufzeichnung stattfand
Egal ob man zu schnell fuhr oder nicht, man selbst und das Kennzeichen wurden festgehalten, ausgewertet und falls nichts war gelöscht. Da dies unzulässig ist, war die ganze Kontrolle selbst nichtig.

"Leider" kann man dies auf die ganz normalen Blitzer nicht anwenden..diese lösen ja erst aus, wenn ein Verstoß begangen wurde.

Zumindest hab ich das aus diversen Entscheidungen zu dem Fall herausgelesen
 
AW: Radarmessung

Solche bekloppten Grundsatzurteile sind wohl nur in Deutschland denkbar bzw. notwendig. Wenn nichts mehr geht kann man immer noch das Grundgesetz strapazieren, Eingriff ins Pesönlichkeitsrecht vermuten oder die ganze Geschicht unterliegt sowieso dem Datenschutz. Geht es irgendwie auch ein bischen einfacher?
 
AW: Radarmessung

Pfff, wenn der Gesetzgeber pennt... Wir haben als Bürger schon genug Pflichten, da würd ich auch jegliches Recht ausnutzen, um mir einen Vorteil zu verschaffen. Oder allein schon, um es den Bullen unter die Nase zu reiben :d
 
AW: Radarmessung

Die Videoüberwachung wurde zumindest in Bayern so umgestellt, daß der fließende Verkehr überwacht wird. Die Kamera, die den Fahrer erkennbar macht allerdings erst dann auslöst, wenn ein Vergehen gemessen wird. Die Videoaufnahme alleine ist nicht als Beweis verwendbar.
 
AW: Radarmessung

Na, ihr seids ja lustig in D :d:d:d
Was kommt als nächstes ? Alkoholkontrollen sind nicht erlaubt, da der Fahrer zum aussteigen genötigt wird ? Steuern sind auch ganz was illegales, weil man daraus ja das Gehalt des Steuerzahlers errechnen könnte ? :d:d:d
 
AW: Radarmessung

Na, ihr seids ja lustig in D :d:d:d
Was kommt als nächstes ? Alkoholkontrollen sind nicht erlaubt, da der Fahrer zum aussteigen genötigt wird ? Steuern sind auch ganz was illegales, weil man daraus ja das Gehalt des Steuerzahlers errechnen könnte ? :d:d:d

Hey, du bringst mich auf Ideen :d
 
AW: Radarmessung

Genau. Und ist außerdem selbstverständlich anerkennend gemeint!!!


b:b:b:

Na, dann hoffe ich, solche Typen geraten mit solchen Äußerungen auch mal an den Richtigen. Mit Beleidigungen kennt sich zumindestens unser S3Raser ja ganz besonders gut aus. In meinem Bekanntenkreis gehören solche Äußerungen nicht zum üblichen Sprachgebrauch.
Mir haben meine Eltern noch Anstand und Charakter beigebracht...


Andreas
 
AW: Radarmessung

Letztens erst im Fernsehen gesehen :M

toll. :d
Im Übrigen kommt es immer auf den Kontext an, wie das gewertet
wird.


Na klar, wie auch sonst. So, wie Du Dich aber oben geäußert hast,
driftet das aber ganz klar in Richtung Beleidigung :w. Für nähere
Erläuterungen stehe ich Dir gern per PN zur Verfügung.
 
AW: Radarmessung

Genau. Und ist außerdem selbstverständlich anerkennend gemeint!!! http://www.polizeihistorischesammlung-paul.de/wissenswertes/bullen.htm

:d:d:t


http://www.soccer-fans.de/kneipe/24721-polizei-oberfoerster-keine-beleidigung.html

Ein Polizist wurde als Oberförster tituliert und das Gericht sah darin keine Beleidigung.

Das Amtsgericht argumentierte wie folgt:

Zitat:

Schließlich verstehe sich der ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, da doch die Tätigkeit im Forstdienst als solchem gerade nicht den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage stellt.
 
AW: Radarmessung

Schließlich verstehe sich der ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, da doch die Tätigkeit im Forstdienst als solchem gerade nicht den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage stellt.

Hm, ob das dann so auch für "Herr Jägermeister" gilt? :)
 
AW: Radarmessung

http://www.soccer-fans.de/kneipe/24721-polizei-oberfoerster-keine-beleidigung.html

Ein Polizist wurde als Oberförster tituliert und das Gericht sah darin keine Beleidigung.

Das Amtsgericht argumentierte wie folgt:

Zitat:

Schließlich verstehe sich der ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, da doch die Tätigkeit im Forstdienst als solchem gerade nicht den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage stellt.


Ich hätte gerne mal die Reaktion erlebt, wenn der Staatsanwalt oder der Richter als Oberförster tituliert worden wäre.
Ich finde es mittlerweile mehr als befremdlich, was sich unsere Polizisten in diesem, unserem Staat alles bieten zu lassen haben.
Arschlöcher gibt es sicher überall, aber pauschal einen ganzen Berufsstand zu diffamieren, dazu gehört schon eine ganze Portion Frechheit. Wenn unsere Polizei mal wieder für Gesetz und Ordnung den Kopf hinhalten darf, dann reißen solche Typen (s.o.) die Schnauze als erstes und am lautesten auf. Wenn ich jemals in negativer Hinsicht mit der Polizei zu tun hatte, so war ich stets im Unrecht und der/die Beamte/n immer - und ich betone: immer - sehr freundlich zu mir. Die haben das einfach nicht verdient - da geht mir der Hut hoch. Und da fällt mir auch noch sehr passend ein Sprichwort ein: Wie man in den Wald ruft...


Andreas
 
Zurück
Oben Unten