Nachlackierung ist kein Mangel

Mr.T

Fahrer
Registriert
30 Mai 2007
Hallo Leute,

heute stolperte ich über folgendes Urteil:

www.iww.de schrieb:
24.11.2009 | Autokaufrecht

Nachlackierung bei 7,5 Jahre altem Wagen kein Mangel

Auf der ganzen Linie zurückgewiesen hat das OLG Frankfurt die Klage des Käufers eines 7,5 Jahre alten BMW Z3 (Laufleistung 78.500 km). Er wollte vom Kauf zurücktreten, weil der BMW entgegen einer ausdrücklichen Versicherung des Händlers (mangelhaft) nachlackiert worden sei, wahrscheinlich aufgrund eines Unfallschadens. In der Tat hatte das Autohaus den Wagen vorne an beiden Türen und dem rechten Seitenteil in der Originalfarbe nachlackieren lassen. Der BMW ist trotzdem mangelfrei, so das OLG. Eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Inhalt „keine Nachlackierung, alles im Originallack" sei weder ausdrücklich noch den Umständen nach getroffen worden. Die gegenteilige Behauptung habe der Käufer nicht beweisen können. Wäre ihm tatsächlich versichert worden, der BMW sei nicht nachlackiert worden, hätte ihm auffallen müssen, dass der Wagen keine Kratzer und ähnliche Gebrauchsspuren aufwies, wie sie bei einem GW dieses Alters üblich seien. Dass ein über sieben Jahre alter GW aus Anlass des Verkaufs nachlackiert werde, sei im Übrigen nicht ungewöhnlich. Zurückgewiesen wurde auch der Vorwurf arglistiger Täuschung: Die Nachlackierung als solche sei nicht offenbarungspflichtig. Ein Unfallschaden als Lackieranlass sei laut Gutachten zweier Sachverständiger auszuschließen. Ohne Erfolg blieb schließlich der Einwand nicht fachgerechter Lackierung. Selbst wenn dem so sei, hätte der Käufer das Autohaus zunächst zur Nachbesserung auffordern müssen, bevor er vom Kauf zurücktritt (Urteil vom 30.6.2009, Az: 14 U 204/07).

Quelle: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&op=131708&spid=1288

Aufgrund des ausdrücklich genannten Modelles habe ich mir gedacht, es passt hierher...

Seid vorsichtig da draussen,

Marcus
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

ich finde dass eine fachmännische nachlackierung bei einem auto in dem alter wirklich kein mangel ist, stichwort rost ausbessern oder ähnliches..
man muss sich auch mal vor augen führen, dass stoßfänger oder ähnliches teilweise vom werk aus schon 3 schichten lack drauf haben.
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

Ich wäre DANKBAR, wenn ich einen Gebrauchtwagen mit NEUlack kaufen würde ... ohne Mehrkosten versteht sich - und vorrausgesetzt es liegt tatsächlich kein Unfallschaden vor :)

Leute gibts ...
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

Meiner Meinung nach ist ein Neulack von einem Profi ganz klar eine Wertsteigerung.
Vorrausgesetzt das es nur eine Schönheits OP war und keine Unfalllackierung.
Bei einem Unfall kommt es natürlich auch darauf an wie professionell der Schaden behoben wurde.
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

Man kauft ein unfallfreies Auto im Alter von 7,5 Jahren und vereinbart nichts über eventuelle Nachlackierungen.
Da denke ich ist es legitim, wenn der Wagen eben eine Nachlackierung hat.
Wenn es wirklich so wichtig wäre, hätte man den Händler fragen sollen. Dann hätte man bei einer Leugnung etwas in der Hand, nämlich einen Mangel der vereinbarten Beschaffenheit. Und das ein 7,5 Jahre altes Auto lackiert wie neu dasteht, das sollte bei der Kilometerleistung mehr als skeptisch machen, wenn man keine Nachlackierungen wünscht.

Ich denke: Ein gutes und gerechtes Urteil. Denn es geht ja um mehr: Der Käufer scheint keine Nachbesserung gefordert zu haben, wollte direkt zurücktreten. Ebenso steht da nichts, wie der Kauf getätigt wurde. Hat der Käufer vor dem Kauf den PKW in Augenschein genommen oder ihn "blind" z.B. per Internet gekauft? :t
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

Ja das ist vollkommen okay, ich wäre froh wenn ich mir einen Gebrauchten kaufe und es neu lackiert wäre, grins
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

@all:
Da steht was von "(mangelhaft) nachlackiert".
Wertsteigernd &:
Gruß,
Thomas
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

WO steht was von " Mangelhaft" ??

Da:
Zitat:
Zitat von www.iww.de

24.11.2009 | Autokaufrecht

Nachlackierung bei 7,5 Jahre altem Wagen kein Mangel

Auf der ganzen Linie zurückgewiesen hat das OLG Frankfurt die Klage des Käufers eines 7,5 Jahre alten BMW Z3 (Laufleistung 78.500 km). Er wollte vom Kauf zurücktreten, weil der BMW entgegen einer ausdrücklichen Versicherung des Händlers (mangelhaft) nachlackiert worden sei, wahrscheinlich aufgrund eines Unfallschadens. In der Tat hatte das Autohaus den Wagen vorne an beiden Türen und dem rechten Seitenteil in der Originalfarbe nachlackieren lassen. Der BMW ist trotzdem mangelfrei, so das OLG. Eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Inhalt „keine Nachlackierung, alles im Originallack" sei weder ausdrücklich noch den Umständen nach getroffen worden. Die gegenteilige Behauptung habe der Käufer nicht beweisen können. Wäre ihm tatsächlich versichert worden, der BMW sei nicht nachlackiert worden, hätte ihm auffallen müssen, dass der Wagen keine Kratzer und ähnliche Gebrauchsspuren aufwies, wie sie bei einem GW dieses Alters üblich seien. Dass ein über sieben Jahre alter GW aus Anlass des Verkaufs nachlackiert werde, sei im Übrigen nicht ungewöhnlich. Zurückgewiesen wurde auch der Vorwurf arglistiger Täuschung: Die Nachlackierung als solche sei nicht offenbarungspflichtig. Ein Unfallschaden als Lackieranlass sei laut Gutachten zweier Sachverständiger auszuschließen. Ohne Erfolg blieb schließlich der Einwand nicht fachgerechter Lackierung. Selbst wenn dem so sei, hätte der Käufer das Autohaus zunächst zur Nachbesserung auffordern müssen, bevor er vom Kauf zurücktritt (Urteil vom 30.6.2009, Az: 14 U 204/07).


Quelle: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322...1708&spid=1288
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

Da:
Zitat:
Zitat von www.iww.de

24.11.2009 | Autokaufrecht

Nachlackierung bei 7,5 Jahre altem Wagen kein Mangel

Auf der ganzen Linie zurückgewiesen hat das OLG Frankfurt die Klage des Käufers eines 7,5 Jahre alten BMW Z3 (Laufleistung 78.500 km). Er wollte vom Kauf zurücktreten, weil der BMW entgegen einer ausdrücklichen Versicherung des Händlers (mangelhaft) nachlackiert worden sei, wahrscheinlich aufgrund eines Unfallschadens. In der Tat hatte das Autohaus den Wagen vorne an beiden Türen und dem rechten Seitenteil in der Originalfarbe nachlackieren lassen. Der BMW ist trotzdem mangelfrei, so das OLG. Eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Inhalt „keine Nachlackierung, alles im Originallack" sei weder ausdrücklich noch den Umständen nach getroffen worden. Die gegenteilige Behauptung habe der Käufer nicht beweisen können. Wäre ihm tatsächlich versichert worden, der BMW sei nicht nachlackiert worden, hätte ihm auffallen müssen, dass der Wagen keine Kratzer und ähnliche Gebrauchsspuren aufwies, wie sie bei einem GW dieses Alters üblich seien. Dass ein über sieben Jahre alter GW aus Anlass des Verkaufs nachlackiert werde, sei im Übrigen nicht ungewöhnlich. Zurückgewiesen wurde auch der Vorwurf arglistiger Täuschung: Die Nachlackierung als solche sei nicht offenbarungspflichtig. Ein Unfallschaden als Lackieranlass sei laut Gutachten zweier Sachverständiger auszuschließen. Ohne Erfolg blieb schließlich der Einwand nicht fachgerechter Lackierung. Selbst wenn dem so sei, hätte der Käufer das Autohaus zunächst zur Nachbesserung auffordern müssen, bevor er vom Kauf zurücktritt (Urteil vom 30.6.2009, Az: 14 U 204/07).

Quelle: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322...1708&spid=1288


ups, brauche doch eine Brille........werde langsam alt
 
AW: Nachlackierung ist kein Mangel

Ja gut, hab mal alles in einen Topf geworfen und umgerührt ;)
Gruß ins schöne Sachsen,
Thomas
 
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