Voten für Wechselkennzeichen

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WOW das ist ja mal was richtig feines!!!! da hat deutschland mal was gutes und sinnvolles gemacht :-)
 
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aber nur für die mit doppelgarage, oder?
schätze mal nicht das man das 2. fahrzeug auf der strasse stehen lassen darf, wenn auf dem ersten das kennzeichen genutzt wird.
 
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Glaub ich auch, in Österreich jedenfalls ist es auf öffentlichem Raum nicht erlaubt.

Und dann erübrigt sich auch die Diskussion um erlaubte Kennzeichenhalterungen am Z4, ohne die gehts nämlich nicht :d
 
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Wieso soll es nicht funktionieren? Man könnte doch dann die Versicherung so handhaben als wenn man gar keine garage hat. Ist bestimmt immer noch billiger als wenn man für zwei einzelne auto steuer und versicherung zahlt.
 
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Abwarten, ob das in der Realität dann doch so "gut" ist, wie es jetzt schon gefeiert wird.

Die Versicherungen bieten das nur über spezielle Tarife an. Dieses "nur das teuerste Fahrzeug" stimmt nicht, die Versicherung für das "W"-Kennzeichen sind höher, weil sie auch das Betriebs-Risiko des "passiven" Fahrzeugs abdecken muss.

Auch abwarten, wie das mit dem Parken eines "passiven" Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsbereich aussieht. Nach aktuellem Stand gilt es als "nicht zugelassen" und hat dort nichts zu suchen. So zumindest bei dem aktuellen Wechselkennzeichen mit "07".

Sollte es so sein, wie es sich bisher darstellt, dann lohnt es sich zumindest bei mir nicht. Eine angemietete Garage plus den Mehrpreis bei der Versicherung wären sehr wahrscheinlich höher als Steuer und Versicherung bei "normaler" Zulassung. Ich würde (wahrscheinlich) mehr ausgeben und hätte auch noch das ständige Umschrauben der Kennzeichen zu machen.

Abgesehen von der Verschönerung des Fahrzeugs, weil neben der Umweltplakette vermutlich auch noch weitere fahrzeugspezifischen Plaketten, wie zB. HU, Versicherungsbestätigung, ... an die Scheibe müsste.

Für mich noch zu früh zum Feiern.
 
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na, scheint geklappt zu haben ...
..endlich!!! :t Für mich mit meinen 3 Spaßfahrzeugen ist das die ideale Lösung!!!! Allerdings gibt es - wie Japser schon sagt - noch etliche offene Fragen, z.B. ob das auch mit Oldies und Motorrädern geht! Darüber habe ich bisher nichts gefunden!

Grüße, Herbert
 
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@ Alex88:
Es geht nicht um einen etwas höheren Versicherungsbeitrag, weil nun ein Auto auf der Straße stünde und man mit Einzelgarage daher keinen Garagenbonus mehr bekommt.
Es geht darum, daß der Wagen ohne KZ nicht auf der Straße stehen darf - was ich nun ohne konkrete Informationen aus vielen Gründen als selbstverständlich empfinde. Das Auto ohne KZ wird einfach nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen dürfen.

@ dpunkt
Egtl reicht die Einzelgarage, wenn auch umständlich. Das unbenutzte Auto hält dann Winterschlaf, während das benutzte draußen bleiben muß.

@ Japser
Uh... in Ö zahlst Du für das passive Fzg. keinen Cent. Ein Wechselkennzeichen für das (versicherungstechnisch) teurere Fahrzeug kostet ebenso viel als wäre das Auto einzeln angemeldet.

@ Topic
Juhu! Natürlich kann man damit Kosten sparen... oder auch mit dem Car Hoarding beginnen. Macht bei 2 + 1 (Frau) Anmeldungen 9 Autos. :)
 
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So ganz hintergrundslos werden die Versicherungen nicht angemerkt haben, dass sich das Risiko in der Teilkasko bei 2 Fahrzeugen verdoppelt, bei drei dann auch verdreifacht. Zumindest wenn das Fahrzeug auf der Straße stehen dürfte, ist ein fehlendes Kennzeichen kein Diebstahlsschutz, auch Sturmschäden sind da eher nicht wählerisch.

Aber das ist alles noch in der großen Suppe und muss nun im Detail geklärt werden. Noch etwas warten, da gibt es erst einmal dringenderes und dann die Sommerpause und dann schaun mer mal.
 
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@ Japser
Uh... in Ö zahlst Du für das passive Fzg. keinen Cent. Ein Wechselkennzeichen für das (versicherungstechnisch) teurere Fahrzeug kostet ebenso viel als wäre das Auto einzeln angemeldet.

Leider nicht ganz - Steuer/Haftpflicht nur für das PS-Stärkere Fahrzeug, aber die Kasko ist für beide Autos zu bezahlen.
 
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Ich denke, nur die Haftpflicht wird sich auf beide Fahrzeuge beziehen. (Teil)Kaskoversicherungen werden für jedes Fahrzeug individuell abgeschlossen werden müssen. Ist ja auch alles keine Zauberei, die brauchen sich ja die Versicherungsbedingungen nicht neu ausdenken, sondern bloß aus Österreich oder der Schweiz übernehmen.
 
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Naja, das mit der HU-Plakette ist einfach gelöst. Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug eine eigene HU-Plakette hinten haben, also bleibt das hintere Kennzeichen fest einem Fahrzeug zugeordnet.

Das vordere Kennzeichen hat eh nur noch die Zulassungsplakette und kann daher von einem Fahrzeug auf das andere wechseln.

Und klar, das ruhende Fahrzeug hat am Straßenrand nix verloren. Auf einem Privatgrundstück kann die Situation bei einem Diebstahl interessant werden ... zahlt die Teilkasko dann anstandslos?

EDIT: ok, bei zwei Teilkaskoversicherungen schon ... aber das würde dem Grundprinzip nur für's teuerste Auto zu bezahlen widersprechen. Wie isses denn im Schnitzelland?
 
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Dachte mir sofort, da muß ich mal darüber nachthinken.
Hab mich dann auch sofort hingeseatet und darüber nachgethought.
Wollte dann noch ein paar zusätzliche Infos, die hab' ich downgeloadet oder gedownloadet.

Hmmm, muß das jetzt mit 'd' am Ende,
heisst ja schließlich Denglish?
Fängt halb Deutsch an und wird doch kein Englisch,
ach iss egal, das zu lesen ist sowieso 'ne Qual. ;)
 
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Leider nicht ganz - Steuer/Haftpflicht nur für das PS-Stärkere Fahrzeug, aber die Kasko ist für beide Autos zu bezahlen.

Ich hab mich auf die Haftpflicht-Kosten bezogen, insofern war die Aussage nicht ganz richtig. Danke für die Korrektur. Daß Kasko mehrfach anfällt, ist insofern selbstverständlich, als ansonsten Schäden, die beim billigeren Fahrzeug auf dem Privatgrund entstehen (zB Diebstahl), auch über die Kasko des (versicherungstechnisch) teureren Wagens reguliert werden würden, obwohl dieser zum selben Zeitpunkt im Verkehr für ein weiteres Zahlungsrisiko der Versicherung sorgt.

Hab damit allerdings keine praktische Erfahrung aus Ö. Ich hab bei Wechselkennzeichen immer nur das "Hauptfahrzeug" auf Kasko gehabt. Zahle doch nicht 12 Monate für einen Zweitwagen, der auf die tägliche Nutzung des HauptFzgs. umgelegt max 2 Monate bewegt wird.
 
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Dachte mir sofort, da muß ich mal darüber nachthinken.
Hab mich dann auch sofort hingeseatet und darüber nachgethought.
Wollte dann noch ein paar zusätzliche Infos, die hab' ich downgeloadet oder gedownloadet.

Hmmm, muß das jetzt mit 'd' am Ende,
heisst ja schließlich Denglish?
Fängt halb Deutsch an und wird doch kein Englisch,
ach iss egal, das zu lesen ist sowieso 'ne Qual. ;)


Und wie ist nun Dein Statement zum Wechselkennzeichen? :w
 
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Abgesehen von der Verschönerung des Fahrzeugs, weil neben der Umweltplakette vermutlich auch noch weitere fahrzeugspezifischen Plaketten, wie zB. HU, Versicherungsbestätigung, ... an die Scheibe müsste.


Nur der hintere Teil der Nummernschilder soll doch gewechselt werden, d.h. der vordere Teil der Schilder mit dem Städtekürzel und den Plaketten bleibt am jeweiligen Auto!

Andreas
 
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Nur der hintere Teil der Nummernschilder soll doch gewechselt werden, d.h. der vordere Teil der Schilder mit dem Städtekürzel und den Plaketten bleibt am jeweiligen Auto!

Andreas

echt, hab ich das irgendwo überlesen?
wie sch...ön wird den das ausschauen mit nem 2 geteilten nummernschild
soll doch das hintere an jedem fahrzeug dran bleiben und nur das vordere gewechselt werden

die kasko für jedes fzg getrennt zu regeln fände ich persönlich gut. sonst müsste ich mein alltagsauto vollkasko versichern, nur weil ich für den Z die vollkasko haben will

immerhin könnte ich mir dann im vergleich zu jetzt die steuer und haftpflicht für den Z sparen und falls ich mir dann doch noch nen 3. zuleg für den nur ne kasko bezahlen, wenn ich überhaupt eine will
 
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Nur der hintere Teil der Nummernschilder soll doch gewechselt werden, d.h. der vordere Teil der Schilder mit dem Städtekürzel und den Plaketten bleibt am jeweiligen Auto!

Andreas
Das war nur ein Vorschlag von mehreren, ob und wie es so kommen wird ist noch völlig offen.

Aber auch die "Wechselhälfte" muss eine Zulassungsplakette bekommen, ohne amtliche Beglaubigung dieses Kennzeichenteils könnte man sich die Dinger ja beim Schildermacher selber machen und spart sich auch das Wechseln vom Wechselkennzeichen.

Und wie ist dann erkennbar, dass dieses Fahrzeug zu dem erlaubten "3er-Pool" gehört und versichert ist und nicht aus den drei VW-Polo ganz zufällig und über Nacht 2 Polo und ein Aston Martin geworden ist, oder 4 Polos? Dieser "3er-Pool" muss doch bei der Zulassungsstelle angemeldet sein, damit auch das tatsächlich "teuerste" Fahrzeug besteuert wird und eine "amtliche" Mitteilung an die Versicherung ergeht.

Irgend eine Identifikation wird es geben, dass ein Kennzeichen auch zu dem Fahrzeug gehört, an dem es angeschraubt ist. Dafür sind die gemachten Erfahrungen mit der "Interpretation" des Wechselkennzeichens 07 zu groß, das dies hier auch wieder in dem Umfang zwar unzulässig aber ohne jede leichte Erkennbarkeit möglich wäre.

Da wäre ein nicht ohne Zerstörung ablösbarer Hologrammaufkleber mit der Kennzeichenwiederholung an der Windschutzscheibe eine sehr einfache Möglichkeit. Derartiges existiert doch in vielen Ländern bereits als Nachweis der Steuerzahlung oder auch einer gültigen Versicherung.

Vereinfachung bedeutet meist auch nur Vereinfachung und nicht dass es auch hübsch aussehen wird.
 
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..aus diesem kurzen Artikel aus der ADAC-Motorwelt von heute ergibt sich, dass auch Oldtimer und Motorräder mit einbezogen sind. Das ist doch was!!! :t

Wechselkennzeichen.jpg
 
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